Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 04.09.2024 fand die 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung dankt Stadtverordnetenvorsteher Holger Strebert dem langjährigen Büroleiter der Stadt Reichelsheim und Schriftführer der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Horst Wenisch, herzlich für seinen Dienst und überreicht ein Präsent.
| TOP 1: | Feststellung der Tagesordnung |
Stadtverordnetenvorsteher Strebert teilt mit, dass keine Einwände gegen die Tagesordnung vorliegen. Sie gilt somit als genehmigt.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 |
| TOP 2: | Errichtung einer Rollsportanlage in Reichelsheim |
| Antrag der FW-Fraktion vom 19.08.2024 |
Der Magistrat wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer Rollsportanlage in Reichelsheim durchzuführen und dabei folgende Aspekte zu prüfen:
Die Ergebnisse dieser Studie sollen dem ISLU-Ausschuss zur weiteren Beratung und zur Erstellung einer Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.
Die SPD-Fraktion stellt den Antrag den TOP in den SKS-Ausschuss zu verweisen. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses wird der zuständige Mitarbeiter der Gemeinde Ranstadt die Rollsportanlage der Gemeinde Ranstadt als vergleichbare Maßnahme vorstellen.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
| TOP 3: | Jahresabschluss 2023 |
| Feststellung und Genehmigung von üpl. Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung; Mittelverschiebung im Investitionsbereich |
| Vorlage des Magistrates vom 09.07.2024 |
Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die oben aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben in den Budgets 011 und 030 i.H.v. gesamt 41.521,85 nach § 100 HGO i.V.m. § 7 der Haushaltssatzung.
Die Deckung erfolgt aus dem Budget 022 (Allg. Finanzwirtschaft)
Die aufgeführten Mittelverschiebungen im Investitionsbereich sowie die Ergänzung der Budgetierungsrichtlinie werden ebenfalls genehmigt.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
| TOP 4: | Haushaltsvollzugsbericht 2. Quartal 2024 |
| Vorlage des Magistrates vom 09.07.2024 |
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Haushaltsvollzugsbericht des 2. Quartals 2024 zur Kenntnis.
| TOP 5: | Zuschuss für den Betrieb der Montessori Kindergruppe Weckesheim |
| Vorlage des Magistrates vom 06.08.02024 |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Montessori Kindergruppe einen Zuschuss von 250,- €/Kind/Monat erhält. Der Zuschuss ist zeitlich unbegrenzt und ist in die jährliche Haushaltsplanung mit aufzunehmen.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
| TOP 6: | Bauleitplanung Stadt Reichelsheim |
| Satzung zur Einbeziehung der Außenbereichsfläche „Alte Gasse“ |
| (Flur 1, Flurstück 440/4 im Stadtteil Dorn-Assenheim) |
| Vorlage des Magistrates vom 03.09.2024 |
Bürgermeisterin Lena Herget erläutert die Verfahrensweise zur Abstimmungsnotwendigkeit für die vorgelegte Bauleitplanung.
Stadtverordnetenvorsteher Strebert ruft die eingegangenen Stellungnahmen mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen auf und steigt in die Abstimmung ein:
Kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Der allgemeine Hinweis zur Datengrundlage wird zur Kenntnis genommen. Da jedoch während der Bearbeitung eine Zerlegung des seinerzeitigen Flurstücks vorgenommen wurde, ist als Grundlage eine DXF-Datei des Vermessungsbüros Vollmer als Datengrundlage verwendet worden. Darauf wird in der Planzeichnung hingewiesen.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Der Hinweis zur E-Mail-Adresse wird zur Kenntnis genommen.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht werden.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht werden.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht werden.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die allgemeinen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die allgemeinen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e.V., Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Deutsche Gebirgs- und Wandervereine Landesverband Hessen e.V., Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V., Landesjagdverband Hessen e.V., Naturschutzbund Deutschland Landesverband Hessen e.V., Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Hessen e.V., Verband Hessischer Fischer e.V.
Zu Infrastruktur: Der Hinweis zur Erschließung wird zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die Planung ergeben sich nicht.
Begründung
Die Eingriffe durch Infrastruktureinrichtungen sind minimal, da sich das Grundstück in unmittelbarer Nachbarschaft zu baulich genutzten Bereichen befindet und damit Ver- und Entsorgungsanlagen vorhanden sind, an die angebunden werden kann.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Zu Lage: Die grundsätzliche Ablehnung der Planung wird zurückgewiesen. Auswirkungen auf die Planung ergeben sich nicht.
Begründung:
Wie auch in der Stellungnahme festgestellt, ist es Ziel und Zweck der Satzung, eine Bebauung zu ermöglichen. Dies in Frage zu stellen, würde die Satzung unnötig machen.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Zu Artenschutz: Die Auswirkungen hinsichtlich des Artenschutzes sind in Relation zu den tatsächlich zu erwartenden Eingriffen ausreichend begutachtet worden. Weitere Untersuchungen sind nicht für erforderlich erachtet worden, daher ergeben sich keine weiteren Auswirkungen für die Planunterlagen.
Begründung
Die Unterlagen behandeln die faunistisch-artenschutzrechtlichen Belange in angemessenem Umfang und sind auch im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt worden. Es handelt sich um eine Gesamtfläche von ca. 950 qm, wovon lediglich ca. 570 qm baulich genutzt werden dürfen. Daher ist der Eingriff relativ gering und kann ausgeglichen werden.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Zu Ausgleich: Die grundsätzliche Ablehnung der Planung wird zurückgewiesen. Die Eingriffe wurden den festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen gegenübergestellt. Das Defizit wird monetär ausgeglichen. Es ergeben sich keine weiteren Auswirkungen auf die Planung.
Begründung
Wie auch in der Stellungnahme festgestellt, ist es Ziel und Zweck der Satzung, eine Bebauung zu ermöglichen. Dies in Frage zu stellen, würde die Satzung unnötig machen. Die Suche nach Alternativen greift in die Eigentumsverhältnisse ein, auf die die Bauleitplanung keinen direkten Einfluss hat. Aufgrund der Eigentumssituation und der geringen Flächengröße wurde dieser Aspekt nicht vertieft.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Zu Festsetzungen: Vorgaben, die über die bereits geltenden Festsetzungen hinausgehen, können nicht getroffen werden, da es sich nicht um einen Bebauungsplan handelt. Mit der Satzung wird eine einzelne Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich) einbezogen. Nach BauGB können in die Satzung einzelne Festsetzungen mit aufgenommen werden. Die getroffenen Festsetzungen dienen dazu, dass ein Bauvorhaben nach § 34 BauGB genehmigt und gebaut werden kann. Auswirkungen auf die Planung ergeben sich daher nicht.
Begründung
Eine Satzung zur Einbeziehung von Flächen in den Innenbereich hat nur eingeschränkte Möglichkeiten hinsichtlich der Festsetzungen. Die in der Satzung aufgenommenen Festsetzungen sollen eine geordnete Entwicklung gewährleisten und nachteilige Beeinträchtigungen auf die Ortslage vermeiden. Im Sinne der Einfügung nach § 34 BauGB können im Baugenehmigungsverfahren weitere Anforderungen an die Ausführung - auch von der UNB - gestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass ohnehin einzelne Maßnahmen (Photovoltaik, Nutzung von Regenwasser, Begrünung) im Rahmen der Ausführungsplanung umgesetzt werden, da dies durch aktuelle Gesetzgebungen erforderlich wird. Eine planungsrechtliche Regelung würde nur für diese einzelne Fläche gelten, was wiederum nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt hätte und zu einer Ungleichbehandlung führen würde. Im Stadtteil Dorn-Assenheim gibt es nur im Bereich von Bebauungsplänen Gestaltungsvorschriften. Im Bereich der Alten Gasse richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB. Die Größe der Flächen für Nebengebäude ist dagegen durch die festgesetzte Grundflächenzahl bereits begrenzt.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Die Hinweise zu den vorhandenen Leitungen werden zur Kenntnis genommen. Planungsrechtlich relevante Auswirkungen auf den Bebauungsplan ergeben sich nicht. In der Erläuterung wird klarstellend auf die zwischenzeitlich erfolgten Abstimmungen mit der OVAG zur Neuverlegung hingewiesen.
Begründung
Die angesprochene Erdleitung und die Straßenbeleuchtung verlaufen in den öffentlichen Verkehrs-/Wegeflächen, die durch die Planung nicht tangiert werden. Zu der in der „Übersicht aller Leitungen“ eingetragenen Leitung, die sich im Grundstück befindet, hat es Abstimmungen mit der OVAG gegeben. Danach wird die Leitung im Rahmen der Baumaßnahmen in die öffentliche Wegefläche verlegt.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht werden.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Die Feststellungen zu den regionalplanerischen Darstellungen werden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die Planung ergeben sich daraus nicht. Die Daten aus der Strategischen Umweltprüfung werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Da im Rahmen der Erläuterungen bereits Prüfungen erfolgt sind, ist nicht von weiteren planungsrechtlich relevanten Auswirkungen auszugehen. Einzelne in der Bestandsaufnahme der SUP aufgelisteten Betrachtungen zu den Schutzgütern werden klarstellend in den Erläuterungen zur Satzung ergänzt, haben jedoch aufgrund der Gebietsgröße keine planungsrechtlich relevanten Auswirkungen.
Begründung
Bei den in der Strategischen Umweltprüfung vorgebrachten Umweltkriterien handelt es sich - wie auch erwähnt - um ein automatisiertes Verfahren. Für die Planung ist kein Umweltbericht erforderlich, aber eine Bestandsbeschreibung und eine Potentialabschätzung zum Artenschutz wurden dennoch in die Erläuterungen zur Satzung aufgenommen. Dabei wurden die Auswirkungen durch die Planung gutachterlich beschrieben und bewertet. Abschließend wurde festgestellt, dass durch die Umsetzung der Planung keine nachteiligen Auswirkungen auf das Umfeld zu erwarten sind und das Plangebiet nach artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten von untergeordneter Bedeutung ist. Die einzelnen Ergänzungen dienen der Klarstellung.
Für das Plangebiet selbst können die Auswirkungen durch die bereits getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Landschaftsplanung gemindert werden. Das bilanzierte Defizit wird in Form einer Ersatzgeldzahlung ausgeglichen.
| Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht werden.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Dezernat III 31.2 - Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung, Bauwesen:
Kein Beschlussvorschlag zu Dezernat III 31.2 erforderlich, da keine Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Dezernat IV/F 41.1 - Grundwasser:
Kein Beschlussvorschlag zu Dezernat IV/F 41.1 erforderlich, da keine Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht werden.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Dezernat IV/F 41.2 - Oberflächengewässer:
Kein Beschlussvorschlag zu Dezernat IV/F 41.2 erforderlich, da keine planungsrechtlich relevanten Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen, die Angaben in den Erläuterungen werden redaktionell ergänzt.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Dezernat IV/F 41.3 - Abwasser, Gewässergüte:
Kein Beschlussvorschlag zu Dezernat IV/F 41.3 erforderlich, da keine Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Erforderliche Abstimmungen zur Entwässerung können im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgen, da die Satzung nach § 34 BauGB hierzu keine konkreten Vorgaben trifft.
Begründung
Das angesprochene Entwässerungskonzept ist nicht Gegenstand der Satzung, sondern ist im Rahmen der Baugenehmigung abzustimmen. Aufgrund der Plangebietsgröße ist ohnehin nicht mit tiefgreifenden Auswirkungen zu rechnen.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Dezernat IV/F 41.5 - Bodenschutz:
Kein Beschlussvorschlag zu Dezernat IV/F 41.5 erforderlich, da keine Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die Aussagen zu den genannten Bausteinen werden klarstellend ergänzt. Aufgrund der Plangebietsgröße ist jedoch nicht mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Dezernat IV/F 42.2 - Abfallwirtschaft West:
Kein Beschlussvorschlag zu Dezernat IV/F 42.2 erforderlich, da keine Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht werden.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Dezernat IV/F 43.1 - Immissionsschutz (Energie, Lärmschutz, EMF):
Kein Beschlussvorschlag zu Dezernat IV/F 43.1 erforderlich, da keine Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht werden.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Dezernat IV/Wi 44 - Bergaufsicht:
Kein Beschlussvorschlag zu Dezernat IV/Wi 44 erforderlich, da keine Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht werden.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Dezernat V 53.1 - Naturschutz (Planungen und Verfahren):
Kein Beschlussvorschlag zu Dezernat V 53.1 erforderlich, da keine Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht werden.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Hinweise:
Kein Beschlussvorschlag zu Hinweise erforderlich, da der Kampfmittelräumdienst am Verfahren beteiligt wurde und bereits Stellung genommen hat.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Die allgemeinen Hinweise zum Umgang mit Kampfmitteln werden in die Erläuterungen zur Satzung aufgenommen.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
FSt 2.4.3 Infektionsschutz und Hygiene:
Kein Beschlussvorschlag zu FSt 2.4.3 erforderlich, da keine Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht werden.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
FSt 2.3.6 Brandschutz:
Kein Beschlussvorschlag zu FSt 2.3.6 erforderlich, da keine Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht werden.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
FB 4 Archäologische Dankmalpflege
Kein Beschlussvorschlag zu FB 4 erforderlich, da keine Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Der allgemeine Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
FSt 4.1.2 Naturschutz und Landschaftspflege
Kein Beschlussvorschlag zu FSt 4.1.2 erforderlich, da keine Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die allgemeine Klarstellung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
FSt 4.1.3 Wasser und Bodenschutz
Beschlussvorschlag zu FSt 4.1.3
Der Hinweis auf die Schutzzone D des Heilquellenschutzgebiets Bad Nauheim wird zur Klarstellung in die Allgemeinen Hinweise aufgenommen.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
FSt 4.2.2 Agrarfachaufgaben
Kein Beschlussvorschlag zu FSt 4.2.2 erforderlich, da keine Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht werden.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
FD 4.5 Bauordnung
Beschlussvorschlag zu FD 4.5
Zu 1.: Der Hinweis zu den getroffenen Festsetzungen wird zur Kenntnis genommen, Auswirkungen auf die Planung ergeben sich nicht. Die Möglichkeit, nach § 9 Absatz 1 und 3 Satz 1 sowie Absatz 4 BauGB Festsetzungen gem. § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauGB zu treffen, wurde angewandt. Die grundlegenden Festsetzungen erfolgen aufgrund der hinsichtlich der Umgebung nötigen Klärung und der bereits erfolgten Konkretisierung des Vorhabens.
Begründung
Die städtischen Gremien haben die Aufstellung einer Satzung zur Einbeziehung beschlossen. Da sich jedoch in „unmittelbar angrenzender“ Umgebung keine Bebauung befindet, die nach § 34 BauGB eindeutig zur Beurteilung herangezogen werden könnte (Mischung aus Landwirtschaft, Wohnen, Friedhofsgebäude), waren die Festsetzungen für das Wohnhaus zu definieren (Vollgeschosse, Dachneigung, GRZ, GFZ, Baugrenzen). Diese sollen eine geordnete Entwicklung gewährleisten und nachteilige Beeinträchtigungen auf die Ortslage vermeiden.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Zu 2.: Die Flurstücksnummer des öffentlichen Feldwegs wird redaktionell ergänzt. Die Passage in den Erläuterungen, die eine alternative Erschließung über den Weg schildert, wird gestrichen, da eine Erschließung des Grundstückes vom Feldweg nicht vorgesehen wird.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Zu 3.: Eine gutachterliche Prüfung hinsichtlich der Emissionen wurde nicht vorgenommen. Auswirkungen auf die Planung ergeben sich nicht.
Begründung
Der Umgang mit Wechselwirkungen durch ggf. auftretende Emissionen wird durch eine Bestätigung der Grundstückseigentümer klargestellt. Dabei wird gegenüber der Stadt bestätigt, dass von der im Süden angrenzenden bestehenden landwirtschaftlichen Hofanlage keine Emissionen (Gerüche, Lärm) ausgehen, die einer Bebauung des Grundstückes mit einem Wohnhaus entgegenstehen. Klargestellt wird auch, dass - durch das Heranrücken einer Wohnbebauung an die bestehende landwirtschaftliche Hofanlage - Behörden ggf. Auflagen für den landwirtschaftlichen Betrieb in Bezug auf Emissionen treffen können.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Zu 4.: Kein Beschlussvorschlag erforderlich, da sich keine Auswirkungen auf die Planung ergeben.
Begründung
Die geplante Bebauung liegt innerhalb der Ortsdurchfahrt. Darüber hinaus wurde von Seiten des Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagements im Rahmen des Verfahrens mitgeteilt, dass „straßenrechtlich keine planrelevanten Einwände zur Satzung bestehen.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
FSt 4.5.0 Denkmalschutz
Kein Beschlussvorschlag zu FSt 4.5.0 erforderlich, da keine Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Der allgemeine Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht werden.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Anschließend fasst die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse:
| 1. | Die in Anlage 1 beigefügten Beschlussvorschläge, zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweisen, werden als Stellungnahme der Stadt Reichelsheim und somit als Abwägung i.S. d. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen. |
| 2. | Die Satzung mit Ihren Festsetzungen ist das Ergebnis einer gerechten Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt die Satzung zur Einbeziehung der Außenbereichsfläche „Alte Gasse“ im Stadtteil Dorn-Assenheim mit Erläuterung in der vorliegenden Planfassung (Stand August 2024) unter Einbeziehung der unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen. |
Der Magistrat wird beauftragt den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und mit der Bekanntmachung in Kraft zu setzen.
Abstimmung: | ja: 21 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
TOP 7: | Berichte |
| a.) | Ausschussvorsitzende und Verbandsvertreter | |
|
| keine Berichte | |
| b.) | Magistrat | |
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| Bürgermeisterin Herget berichtet über: | |
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| - | Abschied des langjährigen Büroleiters Horst Wenisch am 30.08.2024 |
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| - | Sachstandsbericht Tennisgelände Reichelsheim |
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| - | Auszeichnung Gerhard Racks mit dem Wetterauer Landschaftspflegepreises |
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| - | vielfältiges Kulturangebot in Reichelsheim |
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| - | Bericht aus der Verkehrsschau vom 29.08.2024 |
|
| - | PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften |
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| - | Bauzeitenmitteilung hinsichtlich des Karl-Kempf-Platzes |
|
| - | Ferienspiele in den Sommerferien, Ausblick für Herbstferien |
|
| - | Jahresbericht und Förderung Frauennotruf e. V. |
|
| - | Zuwendung für die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wölfersheim hinsichtlich Onlinezugangsgesetz (OZG) und Digitalisierung |
|
| - | Gute-Kita-Gesetz; Fristverlängerung zur Einhaltung erhöhter Personalstandards bis 31.07.26 |
|
| - | Mitteilung der UNB: Wildkirschbaum in Blofeld ist Naturdenkmal und in der Pflege der UNB |
| c.) | Stadtverordnetenvorsteher | |
|
| Stadtverordnetenvorsteher Strebert gratuliert allen Geburtstagskindern. | |
TOP 8: | Anfragen |
| a.) | schriftliche Anfragen: | |
|
| keine | |
| b.) | mündliche Anfragen: | |
|
| Bürgermeisterin Herget beantwortet Fragen zu: | |
|
| - | Beschilderung Weckesheim Neubaugebiet |
|
| - | Fußgängerüberweg Florstädter Straße |
|
| - | Zustand Luise-Büchner-Straße während Glasfaserausbau |
|
| - | Bocciabahnen in Reichelsheim |
|
| - | Sachstand zum Sirenenausbau |
|
| - | Radwegbeleuchtung Bahnhof Reichelsheim |
|
| - | Situation Bahnhof Beienheim |
Die nächste geplante Stadtverordnetenversammlung findet am 10.10.2024 statt. Der Stadtverordnetenvorsteher Strebert schließt die Sitzung.
Reichelsheim, den 04.09.2024