Titel Logo
Stadtkurier Reichelsheim
Ausgabe 39/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nachrücken von Stadtverordneten

Reichelsheim, 19.09.2024

Nachrücken von Stadtverordneten

Als besonderer Wahlleiter der Stadt Reichelsheim stelle ich gem. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I. S. 197), geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I. S. 318) fest, dass

Herrn Horst Bingel

geb.: 20.08.1959

Neue Straße 2a, 61203 Reichelsheim

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung im Rathaus, Zum Rathaus 1, 61203 Reichelsheim, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Martin Landgraf
besonderer Wahlleiter