Der Vorstand der Jagdgenossenschaft lädt, gem. § 7, Abs. 1 der Satzung, alle Jagdgenossen/ Jagdgenossinnen zur Jahreshauptversammlung
am Donnerstag, den 07.03.2024 um 19:30 Uhr,
in das Feuerwehrhaus, Gemeinschaftsraum, Langeweidstraße, Dorn-Assenheim, recht herzlich ein.
Gem. § 9 des Bundesjagdgesetzes ist jeder/jede Eigentümer*In von Grundstücken Jagdgenosse/Jagdgenossin auf dem die Jagd ausgeübt werden kann, also nicht eingefriedete Grundstücke.
Jeder Jagdgenosse/Jagdgenossin muss die von ihm/ ihr vertretene Fläche in ha oder m2 bei der Versammlung angeben können (Eigentumsfläche). Die Vertretung eines/einer Jagdgenossen/Jagdgenossin ist möglich. Hierzu benötigt der/ die Versammlungsleiter*In eine schriftliche Vollmacht mit vollständiger Anschrift des/ der zu Vertretenden sowie über dessen/deren Eigentumsfläche.
Sollte die Versammlung bis zum oben angegebenen Zeitpunkt nicht beschlussfähig sein, so wird hiermit zu einer weiteren Versammlung mit gleicher Tagesordnung und am selben Ort für 20.30 Uhr eingeladen. Diese Versammlung ist dann beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Jagdgenossen/Jagdgenossinnen.
Mit freundlichen Grüßen