Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim hat gemäß § 114 Abs. 1 HGO in ihrer Sitzung am 29.09.2026 den vom Revisionsamt des Wetteraukreises geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2023 beschlossen und dem Magistrat für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Gemäß § 114 Abs. 2 HGO ist der Jahresabschluss mindestens für ein Jahr im Internet zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage der Stadt Reichelsheim ( www.stadt-reichelsheim.de) unter der Rubrik „Haushalt & Jahresabschluss“
Reichelsheim, den 05.10.2026