Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim hat gemäß § 114 Abs. 1 HGO in ihrer Sitzung am 30.09.2025 die vom Revisionsamt des Wetteraukreises geprüfte Jahresabschlüsse für die Jahre 2020-2022 beschlossen und dem Magistrat für die Haushaltsjahre 2020-2022 Entlastung erteilt.
Gemäß § 114 Abs. 2 HGO sind die Jahresabschlüsse mindestens für ein Jahr im Internet zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage der Stadt Reichelsheim ( www.stadt-reichelsheim.de) unter der Rubrik „Haushalt & Jahresabschluss“
Reichelsheim, den 14.10.2025