Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde -
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen
Tel.-Nr.: (0611) 535-7000, Fax-Nr.: (0611) 327605-100
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de
Gz.: 23.1-BD-05-15-98-01-B-0006#006
Flurbereinigungsverfahren Friedberg B 3a
Verfahrens-Nr. UF 1598
Im Flurbereinigungsverfahren Friedberg B3a, Wetteraukreis, wird nach § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet.
Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt am
16. Dezember 2022
an die Stelle des bisherigen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zu diesem Zeitpunkt rechtlich Eigentümerinnen und Eigentümer der ihnen durch den Flurbereinigungsplan zugewiesenen neuen Grundstücke. Rechtswirksame Verfügungen können von diesem Zeitpunkt an nur noch über die neuen Grundstücke getroffen werden. Der Inhalt des Grundbuches wird unrichtig und bedarf der Berichtigung. Nach § 81 Abs. 1 FlurbG dient bis zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters der Flurbereinigungsplan als amtliches Verzeichnis der Grundstücke gemäß § 2 Abs. 2 Grundbuchordnung.
Die rechtliche Wirkung der Vorläufigen Besitzeinweisung vom 16. Juli 2014 endet zum oben genannten Zeitpunkt. Die Überleitungsbestimmungen der vorläufigen Besitzeinweisung finden nun Anwendung auf diese Ausführungsanordnung.
Der Flurbereinigungsplan von Friedberg B 3a ist den Beteiligten im Zeitraum vom 07. Juni bis 11. Juni 2021 in den Anhörungsterminen nach § 59 FlurbG bekannt gegeben worden.
Der Flurbereinigungsplan mit dem Nachtrag I wurde am 07.12.2021 unanfechtbar.
Die Voraussetzungen zum Erlass der Ausführungsanordnung liegen somit vor.
Die Ausführungsanordnung wird in der Stadt Friedberg und in den angrenzenden Städten Bad Nauheim, Florstadt, Niddatal, Reichelsheim, Rosbach v.d. Höhe und den Gemeinden Ober-Mörlen, Wöllstadt und Wehrheim öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Ausführungsanordnung über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/UF1598 abrufbar.
Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen oder bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben werden.
Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Büdingen, den 12.10.2022