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Stadtkurier Reichelsheim
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Brennholzverkauf Industrieholz 2025

Ab 1. Januar 2025 gibt es eine Änderung beim Holzverkauf aus dem Stadtwald Reichelsheim. Die Holzverkaufsagentur „Forstbetriebsgemeinschaft Wetterau w.V.“ (FBG) mit Sitz in Büdingen übernimmt, wie bereits in den umliegenden Städten und Gemeinden, den kompletten Verkauf des Industrieholzes aus dem Stadtwald Reichelsheim. Hierunter fällt der Verkauf des Industrieholzes an die Holzindustrie sowie an die Reichelsheimer Bürger als Brennholz.

Was ändert sich für Sie als Besteller für Industrieholz lang (Holzstämme mit einer Länge von 4 Metern - auch Polterholz genannt)?

1.)

Bestellung:

Die Bestellung des Holzes kann nur noch direkt über die FBG vorgenommen werden. Die FBG hat hierfür online ein Bestellformular auf ihrer Homepage hinterlegt, das unter dem Link https://www.fbg-wetterau.de/brennholz/ schnell und unkompliziert aufgerufen und genutzt werden kann. Alternativ kann die Bestellung telefonisch unter 06042-8841440 erfolgen.

2.)

Bestellzeitraum für 2025 (Übergangszeit):

Bestellungen für den Einschlag und Verkauf für das Jahr 2025 können noch ausnahmsweise bis zum 10. Januar 2025 vom Bürger erfolgen.

3.)

Bestellzeitraum ab 2026:

Ab dem Jahr 2026 gilt die reguläre Bestellfrist der FBG. Holzbestellungen sind dann jeweils bis spätestens zum 31. Oktober für das Folgejahr vom Bürger vorzunehmen. Da das Holz nach dem angemeldeten Bedarf eingeschlagen wird, kann nach diesem Termin kein Holz mehr verkauft werden.

4.)

Holzpreise:

Es handelt sich um Bruttopreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, für am Wegrand gepoltertes Holz in 4m Länge. Bei minderen Holzqualitäten behält sich die FBG Preisabschläge vor.

Zur Vermeidung von Unfällen ist bei der Bestellung von Industrieholz - mit Einsatz der Motorsäge im Wald - ein abgeschlossener Motorsägenlehrgang Pflicht.

Der Magistrat
-Liegenschaftsverwaltung-

Brennholzverkauf Schichtholz & Selbstwerbung 2025

Durch die neue Zuständigkeit der Holzverkaufsagentur „Forstbetriebsgemeinschaft Wetterau w.V.“ (FBG) gibt es auch hier Änderungen:

Was ändert sich für Sie als Besteller für Schichtholz (Länge 1 Meter, aufgesetzt, gebündelt)?

1.)

Bestellung:

Die Bestellung des Schichtholzes wird weiterhin über uns vorgenommen. Wir haben hierfür ein Bestellformular zum Ausdrucken auf unserer Homepage www.stadt-reichelsheim.de hinterlegt. Alternativ kann die Bestellung weiterhin im Rathaus bei Vorsprache im Zimmer 111 bei Frau Geier gegen Unterschrift erfolgen.

2.)

Bestellzeitraum für 2025 (Übergangszeit):

Bestellungen für den Einschlag und Verkauf für das Jahr 2025 können noch ausnahmsweise bis zum 10. Januar 2025 vom Bürger erfolgen.

3.)

Bestellzeitraum ab 2026:

Ab dem Jahr 2026 müssen wir uns auch beim Schichtholz an die reguläre Bestellfrist der FBG halten. Holzbestellungen sind dann jeweils bis spätestens zum 31. Oktober für das Folgejahr vom Bürger vorzunehmen. Da das Holz nach dem angemeldeten Bedarf eingeschlagen wird, kann nach diesem Termin kein Holz mehr verkauft werden.

4.)

Neue Holzpreise Schichtholz:

Es handelt sich um Bruttopreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Was ändert sich für Sie als Selbstwerber?

1.)

Anmeldung:

Die Anmeldung als Selbstwerber erfolgt weiterhin direkt bei dem zuständigen Revierförster (siehe „Sprechstunden Forstdienststelle“).

2.)

Neue Holzpreise Schlagabraum:

Es handelt sich um Bruttopreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Der Magistrat
-Liegenschaftsverwaltung-