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Stadtkurier Reichelsheim
Ausgabe 45/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der Sitzung der Verbandsversammlung GeKaWe Nr. 001/2025

Niederschrift

über die Sitzung der Verbandsversammlung Nr. 001/2025

am Dienstag, den 21.10.2025 um 20:00 Uhr in der Wetterauhalle Wölfersheim,

Södeler Weg 4, 61200 Wölfersheim.

Anwesend waren:

Gemeinde Echzell

Hergenröther, Uwe

Möller, Sebastian

Stellv. Vorsitzender der Verbandsversammlung

Stadt Florstadt

Schneeberger, Ute

Schmidt, Christel

Stadt Münzenberg

Werner, Tim Niklas

Gemeinde Ober-Mörlen

Ritzel, Marco

Reimertshofer, Joachim

Stadt Reichelsheim

Anft, Dr. Stephan

Noll, Alfried

Gemeinde Wölfersheim

Hartmannshenn, Simone

Hofmann, Ramona

Verbandsvorstand

Degkwitz, Jochen

Erster Beigeordneter Echzell

Imbescheid, Daniel

Bürgermeister Florstadt

Tammer, Dr. Isabell

Bürgermeisterin Münzenberg

Sprengel, Mario

Bürgermeister Ober-Mörlen

Heinzig, Jörg E.

Erster Stadtrat Reichelsheim

See, Eike

Bürgermeister Wölfersheim - Verbandsvorsitzender

Verbandssekretär

Herrmann, Markus

Schriftführer

Leiter der GeKaWe

Kröck, Mario

Gäste

Schneider, Olga

Bürgermeisterin Rockenberg

Ruschig, Andrea

Hauptamtsleitung Rockenberg

TOP 1

Eröffnung und Begrüßung

Der stellv. Vorsitzende der Verbandsversammlung, Sebastian Möller, begrüßt die anwesenden Vertreter der Mitgliedskommunen, den Verbandsvorstand, die Gäste aus Rockenberg sowie die Mitarbeiter der Verwaltung und eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr.

Der stellv. Vorsitzende fragt, ob es Änderungswünsche zur Tagesordnung gibt.

Änderungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor.

TOP 2

Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

Der stellv. Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 3

Beschlussfassung über die Tagesordnung

Daraufhin lässt der stellv. Vorsitzende über die vorliegende Tagesordnung abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

11 Ja

TOP 4

Mitteilungen des Verbandsvorstandes

Der Verbandsvorsitzende Eike See berichtet über:

  • Wechsel stellv. Verbandsvorsitz:
    Turnusmäßig hat zum 01.08.2025 der Wechsel des stellvertretenden Vorsitzes des Verbandsvorstands stattgefunden. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ober-Mörlener Bürgermeister Sprengel nun für zwei Jahre Stellvertreter des Vorsitzenden.
  • Vorzeitiges Ende einer Elternzeit und deren Vertretung
    Eine in Elternzeit befindliche Mitarbeiterin hat den Antrag gestellt, ihre Elternzeit zu verkürzen. Dem ist der Verbandsvorstand nachgekommen. Dementsprechend endet das auf der Grundlage dieser Elternzeit zweckbefristete Beschäftigungsverhältnis der Vertretungskraft ebenfalls mit Ablauf des vorgezogenen Endedatums.

TOP 5

Beitritt der Gemeinde Rockenberg zur Gemeinschaftskasse

Hier: Teilmitgliedschaft zum 01.01.2025 und

Vollmitgliedschaft zum 01.01.2026

Bürgermeister See erläutert die Vorlage. Fragen der Verbandsmitglieder werden von Bürgermeister See, Verbandssekretär Herrmann und dem Leiter der Kasse Kröck beantwortet.

Die Verbandsmitglieder unterstützen den Beitritt und stimmen wie folgt ab:

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt:

1.

Unter dem Vorbehalt der Schaffung aller notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen stimmt die Verbandsversammlung im Rahmen der Verbandssatzung und der weiteren geltenden Regelungen der Aufnahme der Gemeinde Rockenberg als Mitglied des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau“ grundsätzlich zu.

2.

Der Aufnahme zum 01.01.2025 als Teilmitglied sowie zum 01.01.2026 als Vollmitglied wird zugestimmt.

3.

Der Erhebung der einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe von 15.000 € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

11 Ja

TOP 6

Beitritt der Gemeinde Rockenberg zur Gemeinschaftskasse

Hier: Satzungsänderung

Bürgermeister See erläutert gemeinsam mit dem Verbandssekretär die Notwendigkeit der Satzungsänderung und geht auf die wesentlichen Änderungen ein.

Der stellv. Vorsitzende lässt anschließend wie folgt über den Beschlussvorschlag abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt die vorgelegte 5. Änderungssatzung der Satzung des Zweckverbandes Gemeinschaftskasse Wetterau.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

11 Ja

TOP 7

Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025;

hier: Beratung und Beschlussfassung gemäß § 13 der Satzung

Bürgermeister See sowie der Leiter der Kasse Kröck gehen auf die wesentlichen Punkte ein, die den Nachtrag erforderlich machen und beantworten Fragen der Verbandsmitglieder.

Anschließend lässt der stellv. Vorsitzende wie folgt abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung fasst folgenden Beschluss:

1.

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

erhöht um

gegenüber

auf nunmehr

bisher

festgesetzt

im ordentlichen Ergebnis

27.237 EUR

-1.000 EUR

26.237 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen

64.194 EUR

660.113 EUR

724.307 EUR

mit einem Fehlbetrag/Gewinn (-)

27.237 EUR

-1.000 EUR

26.237 EUR

im Finanzhaushalt

Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (-) aus laufender Verwaltungstätigkeit

-20.110 EUR

Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (-) aus Investitionstätigkeit

-27.556 EUR

Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres

-47.666 EUR

f estgesetzt.

2.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

3.

Kredite und Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

4.

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

5.

Die Verbandsumlage wird nach § 21 der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau" festgesetzt.

6.

Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht als erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 und Abs. 2 HGO zu entscheiden. Der Verbandsversammlung ist davon alsbald Kenntnis zu geben.

Es gelten als nicht erheblich:

a)

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt bis zu 2.500,00 EUR.

b)

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu 2.500,00 EUR.

c)

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen bis zu 2.500,00 EUR.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

11 Ja

TOP 8

Verschiedenes

Es liegen keine Punkte vor. Der stellv. Vorsitzende erteilt der Rockenberger Bürgermeisterin Olga Schneider das Rederecht. Frau Schneider bedankt sich bei den Mitgliedern der Verbandsversammlung für die getroffenen Beschlüsse zur Aufnahme von Rockenberg in den Zweckverband und freut sich auf die künftige gemeinsame Zusammenarbeit.

Die Sitzung endete um 21:20 Uhr

Sebastian Möller  —  Markus Herrmann
Stellv. Vorsitzenderder Verbandsversammlung  —  Schriftführer