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Stadtkurier Reichelsheim
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Reichelsheim

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1.4.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16.02.2023 (GVBl.S.90) sowie der §§ 1, 2 und 7 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.März 2013 (GVBl. S. 134), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim am 09.11.2023 die nachstehende 5. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

§ 5 Abs.1 erhält folgende Fassung:

§ 5

Steuersatz

(1)

Die Steuer beträgt jährlich

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für den dritten und jeden weiteren Hund

Artikel II

§ 5 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3) Abweichend von Abs. 1 beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund jährlich 792,- €uro

Artikel III

Diese Änderungssatzung tritt am 1.1.2024 in Kraft

Reichelsheim, den 10.11.2023 Der Magistrat der Stadt Reichelsheim

Lena Herget Bürgermeisterin