Ab 01.01.2023 ist das Amt des stellv. Schiedsmannes / der stellv. Schiedsfrau der Stadt Reichelsheim neu zu besetzen. Die Stadtverordneten beabsichtigen, die erforderliche Wahl in der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen.
Gemäß § 4 Abs. 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetz ist eine Neuwahl durchzuführen, mit dem Hinweis, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Wahl stellen können.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Wenisch,
Tel.: 06035/1001-12.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an
Magistrat der Stadt Reichelsheim
Zum Rathaus 1
61203 Reichelsheim