Als Wahlleiter der Stadt Reichelsheim stelle ich gem. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I. S. 197), geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I. S. 318) fest, dass
Herrn Torsten Kerber
geb.: 02.09.1965
Waldstraße 1, 61203 Reichelsheim
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung im Rathaus, Zum Rathaus 1, 61203 Reichelsheim, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.