Titel Logo
Stadtkurier Reichelsheim
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nachrücken von Stadtverordneten

Nachrücken von Stadtverordneten

Als Wahlleiter der Stadt Reichelsheim stelle ich gem. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I. S. 197), geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I. S. 318) fest, dass

Herrn Torsten Kerber

geb.: 02.09.1965

Waldstraße 1, 61203 Reichelsheim

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung im Rathaus, Zum Rathaus 1, 61203 Reichelsheim, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Horst Wenisch
Wahlleiter