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Stadtkurier Reichelsheim
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.11.2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

am 13.11.2025 fand die 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt.

Zur Kenntnisnahme veröffentlichen wir nachfolgendes Protokoll:

Vor Eintritt in die Tagesordnung

Das Büro Infrastruktur & Umwelt Professor Böhm und Partner stellt die „Kommunale Wärmeplanung“ vor und beantwortet Fragen der Stadtverordneten.

Sitzungsunterbrechung von 20.42 Uhr bis 20.43 Uhr

TOP 1:

Feststellung der Tagesordnung

Stadtverordnetenvorsteher Strebert begrüßt alle Anwesenden und teilt mit, dass keine Einwände gegen die Tagesordnung vorliegen. Sie gilt somit als genehmigt.

Abstimmung:

ja: 21

nein: 0

Enthaltung: 0

TOP 2:

Zukünftige Gestaltung der Einfriedungen aller Friedhofsanlagen im gesamten Stadtgebiet - im Besonderen die Entfernung abgängiger Mauern und Sicherung durch einfache Zaunanlagen

Vorlage des Magistrates vom 16.09.2025;

STVV vom 30.09.2025; ISLU vom 30.10.2025

Beschluss:

Die Sanierung oder Teilsanierung der abgängigen städtischen Friedhofsmauern wird nicht weiterverfolgt, sofern diese nicht unter Denkmalschutz stehen. Die Bauverwaltung erarbeitet für jeden städtischen Friedhof nach verwaltungsinterner Priorisierung ein Gestaltungskonzept für die Einfriedungen. Bei dieser Neugestaltung sollen pflegearme, kostengünstige und umweltfreundliche Alternativen der Einfriedigung gewählt werden. Die benötigten Haushaltsmittel werden in den jeweiligen Haushaltsplänen unter dem Produkt „Friedhöfe“ eingeplant.

Abstimmung:

ja: 21

nein: 0

Enthaltung: 0

TOP 3:

Neuaufstellung Regionalplan / Regionaler Flächennutzungsplan FrankfurtRheinMain

Frühzeitige Beteiligung - Stellungnahme der Stadt Reichelsheim

Vorlage des Magistrates vom 16.09.2025;

STVV vom 30.09.2025; ISLU vom 30.10.2025

Beschluss:

Der Fachausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dass die Stadt Reichelsheim eine Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Regionalplan und Regionaler Flächennutzungsplan fristgerecht einreicht.

Die Stellungnahme soll, nach erneuter Beratung im Ältestenrat, folgende Aussagen beinhalten:

Der Festsetzung bezüglich der Dichtewerte im Einzugsbereich schienengebundener Haltepunkte (1.000m Radius) = 50 Wohneinheiten je Hektar Bruttowohnbauland - wird widersprochen.

Begründung: Die Festsetzung betrifft die Stadtteile Reichelsheim, Weckesheim und Beienheim komplett. Dies entspricht nicht der derzeitigen Bebauung und fügt sich nicht in das Stadtbild ein.

Anmerkung: Korrektur R-Zeichen = Haltepunkt Regionalbahnverkehr sitzt an der falschen Stelle - Haltepunkt hat sich nach Umbau in südwestliche Richtung verschoben.

Korrektur der Darstellung der Fernwasserleitung OVAG - der Leitungsverlauf wurde nicht an den neuen Verlauf angepasst

Ermittlung von Wohnbauflächen - Kritik an der Verkleinerung der Fläche R 11 - Forderung nach größerer Fläche, siehe Beschluss aus 2019

Kritik an Verlauf des Regionaler Grünzugs in Allgemeinen, konkret auch in Blofeld - Hinterfragen der Ackerflächen im Biotopverbund

Weckesheim - Verkehrsprojekte

Gemeindestraße wird im RegFNP nicht dargestellt.

Im Vorentwurf sind entgegen der Aussage im Kommunengespräch die Gemeindestraßen dargestellt. Im Vorentwurf fehlt die Straße „Am Bergwerk“ und die neue Anbindung an die L3185 und der Parkplatz (gemäß B-Plan-Festsetzung).

Weckesheim - NEU Fläche W11: Die Festsetzung ist falsch, es handelt sich um Gartenflächen. Festsetzung: Grünflächen - Wohnungsferne Gärten, Bestand.

Weckesheim - NEU Fläche W12: Festsetzungen RegFNP Vorentwurf 2025 = Vorranggebiet und Fläche für Landwirtschaft, Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft, Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz

Es handelt sich um eine Grünanlage à Festsetzung: Grünfläche - Park, Bestand

Beienheim B3 + B4: Fläche B4 soll aufgenommen werden. Fläche B3 soll in seiner ursprünglichen Fläche gem. STVV-Beschluss 2019 aufgenommen werden.

Beienheim - Neu Fläche B8: Die Fläche wurde falsch aufgenommen. Die Fläche soll an den Bebauungsplan angepasst werden.

Anmerkung: Dorn-Assenheim - die Fläche D3 soll beibehalten werden.

Dorn-Assenheim - NEU Fläche D6 - die Fläche soll, wie zuvor, als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen werden

Kritik: Der gesamte Ortsteil Dorn-Assenheim liegt innerhalb der Festsetzung Fläche für bedeutsame Landschaften - dies soll abgeändert werden.

NEU Dorn-Ass. Fläche D7 - Die Gewerbeflächen sind erschlossen und müssen wie im RegFNP 2010 als Gewerbe, Bestand dargestellt werden.

Bergwerksee: Anpassung an Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Entwicklung des Bergwerksees; Festsetzungen müssen entsprechend gepasst werden - Festsetzung der Gesamtfläche für die Ausweisung: Grünfläche für Freizeit und Erholung - einschließlich des Grüngürtels - Widerspruch zur vorgeschlagenen Festsetzung formulieren

Verkehrslandeplatz - die Festsetzung Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden

Hochwasserschutz entsprechen nicht den Flächen des Hochwasserrisiko-Viewer HLNUG und sollten überprüft werden

Beienheim B1 + B6: Entwicklung der Flächen mit direkter Anbindung (Zufahrt) an die L3186

Dorn-Assenheim D5: Erweiterung der Fläche in südliche Richtung bis zur Straße Alte Gasse

Redaktionelle Änderungen sowie inhaltliche Abweichungen zum bestehendenRegFNP können zusätzlich seitens der städtischen Bauverwaltung in die Stellungnahme mitaufgenommen werden.

Die Stellungnahme soll nach ihrer Einreichung der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis vorgelegt werden.

Abstimmung:

ja: 19

nein: 0

Enthaltung: 2

TOP 4:

Teilnahme einer geeigneten Person aus Reichelsheim an der streuobstpädagogischen Fortbildung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain

Antrag der SPD-Fraktion vom 09.10.2025

Beschluss:

Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah eine geeignete Person aus dem Umfeld der Stadt Reichelsheim (z. B. aus Kita, Schule, Jugendpflege oder Umweltbildung) zu benennen bzw. zu gewinnen, um an der streuobstpädagogischen Fortbildung des Regionalverbands FrankfurtRheinMain teilzunehmen.

Ziel ist es, das Wissen über Streuobstwiesen und deren ökologische wie kulturelle Bedeu-tung in unserer Stadt zu verankern und insbesondere Kindern und Jugendlichen praxisnah zu vermitteln.

Abstimmung:

ja: 21

nein: 0

Enthaltung: 0

TOP 5:

Überarbeitung der Feuerwehrgebührensatzung;

Antrag der FW-Fraktion vom 13.11.2025

Beschluss:

Der Magistrat wird beauftragt, die Feuerwehr Gebührensatzung inkl. Gebührenverzeichnis zu überarbeiten und zu aktualisieren.

Alarmierungen für nicht durchgeführte „Abschaltungen/Neutralisierungen“ z.B. von e-call-Systemen/Folgesystemen sind daher zukünftig als möglicher fahrlässiger Verstoß in der Handhabung/ den Abläufen zu bewerten und entsprechend dem Verursacher in Rechnung zu stellen.

Weiter sollen Möglichkeiten geprüft werden, um Gebühren für wiederholte und unnötige/abgebrochene Einsätze zu erhöhen bzw. zu staffeln.

Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung eine Übersicht aller Rechnungstellungen/Fakturierungen der FFW-Einsätze der letzten 12 Monate zur Kenntnis zu geben.

Schriftlicher Änderungsantrag der FW-Fraktion:

Der Magistrat wird beauftragt, die Feuerwehr Gebührensatzung inkl. Gebührenverzeichnis, unter Berücksichtigung der folgenden Punkte, zu überarbeiten und zu aktualisieren, sowie der STVV zur Kenntnis zu geben.

Alarmierung für nicht durchgeführte „Abschaltungen/Neutralisierungen“ z. B. von e-call-Systemen/Folgesystemen sind daher zukünftig als möglicher fahrlässiger Verstoß in die Handhabung/den Abläufen zu bewerten und entsprechend dem Verursacher in Rechnung zu stellen

Weiter sollen Möglichkeiten geprüft werden, um Gebühren für wiederholte und unnötige/abgebrochene Einsätze zu erhöhen bzw. zu staffeln

Der Magistrat wird gebeten, eine Übersicht aller Einsätze, Rechnungstellungen/Fakturierungen der FFW-Einsätze der letzten 12 Monate in die Bearbeitung einzubeziehen

Abstimmung:

ja: 21

nein: 0

Enthaltung: 0

TOP 6:

Hebesatzsatzung 2026

Vorlage des Magistrates vom 11.11.2025

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt die beigefügte Hebesatzsatzung.

Sitzungsunterbrechung von 21.23 Uhr - 21:26 Uhr

Abstimmung:

ja: 14

nein: 7

Enthaltung: 0

TOP 7:

Einführung von Funkwasserzählern

hier:

die erforderlichen Satzungsänderungen

Vorlage des Magistrates vom 11.11.2025

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt die beigefügte 1. Änderungssatzung zur Allgemeinen Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die 6. Änderungssatzung zur Wasserbeitrags- und Gebührensatzung der Stadt Reichelsheim.

Abstimmung:

ja: 18

nein: 3

Enthaltung: 0

TOP 8:

Haushaltsvollzugsbericht 3. Quartal 2025

Vorlage des Magistrates vom 11.11.2025

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Haushaltsvollzugsbericht des 3. Quartal 2025 zur Kenntnis.

TOP 9:

Berichte

a.)

Ausschussvorsitzende und Verbandsvertreter

ISLU-Bericht: Baumkataster

Verbandsversammlung GeKaWe: Beitritt Rockenberg

b.)

Magistrat

Bürgermeisterin Herget berichtet über:

Pflanzaktion Beienheim

Fahrt Sprudelhoftherme für Senioren

Absage Christkindlmarkt, alternativ: Adventszauber des Magistrats

Weihnachtspäckchenaktion im Rathaus für Stiftung Kinderzukunft

c.)

Stadtverordnetenvorsteher

Stadtverordnetenvorsteher Strebert gratuliert allen Geburtstagskindern.

TOP 10:

Anfragen

a.)

schriftliche Anfragen:

keine

b.)

mündliche Anfragen

Neuigkeiten Tennet

Projektkreis Wetteraukreis Digitalisierung

Nächste geplante Stadtverordnetenversammlung:

11.12.2025 in Dorn-Assenheim

Reichelsheim, den 13.11.2025

Holger Strebert —  Martin Landgraf
Stadtverordnetenvorsteher —  Schriftführer