Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 26.01.2023 fand die 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt.
Zur Kenntnisnahme veröffentlichen wir nachfolgendes Protokoll:
Stadtverordnetenvorsteher Strebert teilt mit, dass keine Einwände gegen die Tagesordnung vorliegen. Sie gilt somit als genehmigt.
| nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Pachtvertrag Flughafen Reichelsheim
Antrag der FW-Fraktion vom 15.12.2022
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschuss als Akteneinsichtsausschuss.
| ja: 24 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
TOP 3: Bauleitplanung Stadt Reichelsheim
Bebauungsplan Nr. 1.12 „Bereich Ladestraße / Bahnstraße“ 2. Änderung im Stadtteil Reichelsheim
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage des Magistrates vom 24.01.2023
Beschluss:
1. Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.12 „Bereich Ladestraße / Bahnstraße“ gem. § 2 BauGB.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen auf den Grundstücken Gemarkung Reichelsheim, Flur 1, Flurstück 795 und 797 konkrete Bauvorhaben (gewerblich genutzte Gebäude mit Schwerpunkt Gesundheit und Wohnbebauung) ermöglicht werden. Die Realisierung der Bauvorhaben ist im Rahmen der Festsetzungen des rechtskräftigen Plans nicht möglich.
Das Plangebiet liegt nördlich des alten Ortskerns des Stadtteils Reichelsheim und betrifft in erster Linie die beiden noch unbebauten Grundstücke an der Raiffeisenstraße im nordwestlichen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 1.12.
Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 795 und 797 in der Flur 1, Gemarkung Reichelsheim. Mit in den Änderungsbereich einbezogen wird der zwischen diesen beiden Grundstücken befindliche Straßenabschnitt (Gemarkung Reichelsheim, Flur 1, Flurstück 792 teilweise) der Raiffeisenstraße.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der Übersichtskarte dargestellt.
2. Beschluss zum Verfahren
Durch die Änderung des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Da außerdem die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird, keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter bestehen und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen zu beachten sind, kann das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewendet werden.
Es wird beschlossen, das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden und nach § 13 Abs. 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen, um der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Der Magistrat wird beauftragt das Bauleitplanverfahren und die notwendigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
| Abstimmung: | ja: 25 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
TOP 4: Haushaltsvollzugsbericht 4. Quartal 2022
Vorlage des Magistrates vom 24.01.2023
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Haushaltsvollzugsbericht des 4. Quartals 2022 zur Kenntnis.
TOP 5: Berichte
a.) Ausschussvorsitzende und Verbandsvertreter
Stadtverordneter Eckhard Fritsch berichtet aus der Sitzung des Abwasserverbandes Horlofftal.
b.) Magistrat
Bürgermeisterin Herget-Umsonst berichtet über:
| • | Kommunikation zwischen Haupt- und Ehrenamt auf der kommunalpolitischen Ebene. |
|
| Sie bezieht Stellung zu dem offenen Brief der CDU Reichelsheim vom 10.01.2023 zu Thema „Konzept der Flüchtlingsunterbringung“. |
| • | Erläuterungen über die derzeitige Unterbringungssituation der Flüchtlinge im Stadtgebiet. |
| • | Berichtet über eine E-Mail-Korrespondenz zwischen dem Sprecher der BI, dem BUND und ihrer Person und weist die darin enthaltenen Vorwürfe entschieden zurück. |
c.) Stadtverordnetenvorsteher
Stadtverordnetenvorsteher Strebert gratuliert allen Geburtstagskindern.
TOP 6: Anfragen
a.) schriftliche Anfragen:
1. Kita-Neubau Reichelsheim
-Status und nächste Schritte-; Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.01.2023
2. Glasfaserausbau in der Stadt Reichelsheim - Perspektiven
Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.01.2023
Die beiden schriftlichen Anfragen der CDU-Fraktion werden vom Magistrat schriftlich beantwortet und liegen den Stadtverordneten vor.
b.) mündliche Anfragen:
Bürgermeisterin Herget-Umsonst beantwortet Fragen zu:
-keine mündlichen Anfragen
Stadtverordnetenvorsteher Strebert schließt die Sitzung.
Nächste geplante Stadtverordnetenversammlung: 28.02.2023 im BGH Weckesheim.
Reichelsheim, den 27.01.2023