Reichelsheim, 10.12.2024
Als besonderer Wahlleiter der Stadt Reichelsheim gebe ich die Feststellung des Nachrückens gem. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I. S. 197), geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I. S. 318), von
Herrn Bodo Koch
geb.: 05.05.1962
Mittelgasse 6b, 61203 Reichelsheim
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim öffentlich bekannt.
Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung im Rathaus, Zum Rathaus 1, 61203 Reichelsheim, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.