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Stadtkurier Reichelsheim
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken von Stadtverordneten

Reichelsheim, 10.12.2024

Als besonderer Wahlleiter der Stadt Reichelsheim gebe ich die Feststellung des Nachrückens gem. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I. S. 197), geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I. S. 318), von

Herrn Bodo Koch

geb.: 05.05.1962

Mittelgasse 6b, 61203 Reichelsheim

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim öffentlich bekannt.

Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung im Rathaus, Zum Rathaus 1, 61203 Reichelsheim, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Martin Landgraf
besonderer Wahlleiter