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Stadtkurier Reichelsheim
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

für die Grund- und Gewerbesteuer

-Hebesatzsatzung-

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVB1. I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Verbesserung der politischen Teilhabe ausländischer Einwohner/innen an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 07.05.2020 (GVB1. 5.318) des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGB1. I 5.1965) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Erleichterung Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 16.07.2021 (BGBl. I 5.2931) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167) zuletzt geändert durch Art. 5 4. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 19.06.2022 (BGBl. I 5.911) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim am 15.12.2022

die folgende Satzung beschlossen:

§1

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzt:

1.

Grundsteuer —  2023

a.) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe  — 460 v.H.

b.) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  — 460 v.H.

2.

für die Gewerbesteuer  — 390 v.H.

§2

Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr jeweils vom 01.01. bis 31.12. des Jahres.

§3

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.

Reichelsheim, den 16.12.2022

Der Magistrat der Stadt Reichelsheim
Lena Herget-Umsonst
Bürgermeisterin