Auf Grund der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau“, veröffentlicht am 13.08.2015 im Amtsblatt des Wetteraukreises und gemäß §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl.S.90,93), hat die Verbandsversammlung am 28.11.2023 folgende Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird
| im Ergebnishaushalt | 2024 | 2025 |
| im ordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 631.093 EUR | 661.113 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 630.093 EUR | 660.113 EUR |
| mit einem Ertrag von | 1.000 EUR | 1.000 EUR |
| im Finanzhaushalt | 2024 | 2025 |
| mit dem Saldo aus Einzahlungen u. Auszahlungen | ||
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 2.545 EUR | 2.200 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 1.000 EUR | - 1.000 EUR |
| mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 1.545 EUR | 1.200 EUR |
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kredite und Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellen-plan.
Die Verbandsumlage wird nach § 21 der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau“ festgesetzt.
Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht als erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 und Abs. 2 HGO zu entscheiden. Der Verbandsversammlung ist davon alsbald Kenntnis zu geben.
Es gelten als nicht erheblich:
| a) | Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt bis zu 2.500,-- EUR. |
| b) | Über- und Außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu 2.500,-- EUR. |
| c) | Über- und Außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen bis zu 2.500,-- EUR. |
Wölfersheim, den 28.11.2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung der Gemeinschaftskasse Wetterau für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 enthält keine genehmigungsbedürftigen Teile nach § 97 a HGO.
Der Haushaltsplan der Gemeinschaftskasse Wetterau für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO an sieben Tagen zur Einsichtnahme vom
02.01.2024 bis 12.01.2024 einschließlich
beim Verbandsvorstand der Gemeinschaftskasse Wetterau (im Rathaus der Gemeinde Wölfersheim), Hauptstraße 60, Rathaus, 2. OG, Zimmer 214, 61200 Wölfersheim, während der Dienststunden (montags - freitags von 8.00 - 12.30 Uhr, montags und dienstags von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Wölfersheim, 12. Dezember 2023
(Siegel)