Die untere Wasserbehörde des Wetteraukreises führt zur Überprüfung von Oberflächengewässern der II. Ordnung eine Begehung der Horloff am 23.02.2026 durch. Bei dieser Begehung werden evtl. private Anliegergrundstücke betreten, sofern die Gewässerparzellen nicht anders zugänglich sind. Gemäß § 71 Hessisches Wassergesetz wird hiermit über diese Gewässerbegehung informiert.