Hiermit geben wir bekannt, dass in der 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2022 folgendes beschlossen wurde:
In der Gemarkung Dorn-Assenheim, Flur 8, Flurstück 36/2 teilweise, vom Ligusterweg bis zum Sportplatz, die neu geschaffene Straße nach § 3 Abs. 2 HStrG als Gemeindestraße eingestuft wird. Weiterhin wird die Straße gem. § 4 HStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Straße erhält den Namen: Am Römerbrunnen.