Aufgrund der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau", veröffentlicht am 13.08.2015 im Amtsblatt des Wetteraukreises, und gemäß 55 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. April 2025 (GVBI. 2025 Nr. 24), hat die Verbandsversammlung am 25.11.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| 1. | Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird | |
| im Ergebnishaushalt — 2026 | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 896.664 EUR | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 895.490 EUR | |
| mit einem Fehlbetrag (-) / Gewinn — 1.174 EUR | |
| im Finanzhaushalt — 2026 | |
| Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (-) | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit — 10.174 EUR | |
| Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (-) | |
| aus Investitionstätigkeit — -9.000 EUR | |
| Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (-) | |
| des Haushaltsjahres — 1.174 EUR | |
| festgesetzt. | |
| 2. | Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. | |
| 3. | Kredite und Kassenkredite werden nicht veranschlagt. | |
| 4. | Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. | |
| 5. | Die Verbandsumlage wird nach § 21 der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau" festgesetzt. | |
| 6. | Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht als erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 und Abs. 2 HGO zu entscheiden. Der Verbandsversammlung ist davon alsbald Kenntnis zu geben. | |
| Es gelten als nicht erheblich: | |
| a) | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt bis zu 10.000,00 EUR. |
| b) | Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu 10.000,00 EUR. |
| c) | Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen bis zu 10.000,00 EUR. |
Wölfersheim, den 26.11.2025
(Siegel)
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau" in ihrer Sitzung am 25. November 2025 beschlossene Haushalts-satzung für das Haushaltsjahr 2026 enthält keine genehmigungsbedürftigen Teile nach § 97a HGO.
Vor diesem Hintergrund bestätigt der Wetteraukreis unter Verweis auf § 97 Abs. 4 HGO, dass gegen die Haushaltssatzung keine rechtlichen Bedenken bestehen.
Gemäß § 97 Abs. 4 HGO wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit vom
16.02.2026 bis 15.02.2027,
auf der Homepage der Gemeinde Wölfersheim unter www.woelfersheim.de veröffentlicht.
Wölfersheim, 09. Februar 2026
(Siegel)