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Stadtkurier Reichelsheim
Ausgabe 8/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Öffnungszeiten des Wahlamtes und Beantragung von Wahlscheinen am Wahlwochenende

Wahlscheine, von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten, können bis

Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr

bei der Stadtverwaltung mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag zudem noch an folgenden Zeiten gestellt werden:

Samstag, 22. Februar 2025

von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie

Sonntag, 23. Februar 2025

von 08.00 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltage um 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.

Es wird um Beachtung gebeten.

Der Magistrat
-Wahlamt-