Wahlscheine, von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten, können bis
Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag zudem noch an folgenden Zeiten gestellt werden:
Samstag, 22. Februar 2025
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
Sonntag, 23. Februar 2025
von 08.00 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltage um 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.
Es wird um Beachtung gebeten.