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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 10/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

hier: Vollsperrung Preulgasse 27

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende

verkehrsregelnde Anordnung

getroffen:

Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Preulgasse Höhe der Hausnummer 27 vom 04.03.2024 bis voraussichtlich 22.03.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.

Rosbach v. d. Höhe, den 04.03.2024

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
(Maar)
Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde