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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Dienstag, 28.01.2025, 20:05 Uhr

Raum, Ort:

Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal

Sitzungsbeginn:

20:05 Uhr

Sitzungsende:

22:00 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Frau Katharina Hantl - CDU

Mitglieder

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Beate Roth - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Jörg Egerter - CDU

Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU

Herr Joachim Höhler - CDU

Herr Heiko Müller - CDU

Frau Katharina Schäfer - CDU

Herr Marco See - CDU

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Jens Christopher Jacobi - FDP

ab 21:10 Uhr

Frau Elke Sommermeyer - FDP

Frau Beate Karschny - FWG

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Gerd Merkel - FWG

Herr Rainer Schaub - FWG

Herr Walter Soff - FWG

Frau Claudia Hetjes - SPD

Herr Peter Kopp - SPD

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Herr Gerd Bourda - STIMME

Herr Walter Horz - STIMME

Herr Christoph Käding - STIMME

Herr Andreas Kunkel - STIMME

Frau Andrea Overhage - STIMME

Magistrat

Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU

Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU

Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP

Herr Stadtrat Gerald Harff - FWG

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD

Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME

Verwaltung

Herr Andreas Kraus -

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

entschuldigt

Herr Roman Lack - CDU

entschuldigt

Herr Alexander von Griesheim - CDU

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen 28.01.2025

3.1

Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 30.09.2024

3.2

Lärmaktionsplanung

4

Kleine Anfragen

5

Haushaltsführung 2025

Beschlussfassung des Haushaltes/ der Haushaltssatzung 2025 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung bis 2028 und des Investitionsprogramms bis 2028

6

Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes

Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Jahr 2025

7

Beschluss über die Neufassung der Hundesteuersatzung

7.1

Ergänzungsantrag zur Hundesteuersatzung der Fraktion FWG vom 19.01.2025, Förderung einer besseren Hundehaltung

8

Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Jahr 2022 einschließlich der Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

9

Anfrage der Fraktion SPD vom 19.01.2025, Gewerbesteuerrückerstattung

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordne-tenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 21. Januar 2025 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.

Die Stadtverordnetenvorsteherin teilt mit, dass der Ältestenrat vorschlägt, die Tagesordnungspunkte 5, 6 und 8 zusammen ohne Redezeitbegrenzung zu beraten.

Abstimmung über den Vorschlag des Ältestenrates:

Einstimmig ja

2.

Genehmigung des Protokolls

Einwände gegen das Protokoll vom 10.12.2024 ergeben sich nicht.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

3.

Mitteilungen 28.01.2025

Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte.

Bauantrag Grundstück: Feldbergstraße 18, Gemarkung Rodheim

Vorhaben: Errichtung von 3 Fahnenmasten sowie 2 Schildern zu Werbezwecken

Dem Antrag auf Errichtung von 3 Fahnenmasten sowie 2 Schildern zu Werbezwecken in der Feldbergstraße 18 wurde zugestimmt. Voraussetzung ist, dass die Masten mindestens einen Meter zurückgesetzt werden.

Bauantrag Grundstück: Hessenring 30, Gemarkung Nieder-Rosbach

Vorhaben: Aufbau einer Gaube und Umbau der bestehenden Garage zum Carport und Geräteschuppen

Dem Bauantrag zum Aufbau einer neuen Gaube und dem Umbau der bestehenden Garage zum Carport und Geräteschuppen im Hessenring 30 wurde zugestimmt. Dem Befreiungsantrag zur Überschreitung der maximal zulässigen Höhe des geplanten Carports von 2,50 m auf 3,40 m wurde zugestimmt.

Bauantrag - Abbruch Grundstück: Ober-Wöllstädter Weg 12, Gemarkung Nieder-Rosbach

Vorhaben: Abbruch eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Der Magistrat hat dem Antrag zum Abbruch eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Ober-Wöllstädter Weg 12 zugestimmt.

Bauantrag

Grundstück: Pfortgasse 7, Gemarkung Rodheim, Flur 1, Flurstück 331

Vorhaben: Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus

Dem Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus in der Pfortgasse 7 wurde zugestimmt.

Formlose Bauvoranfrage Grundstück: Grüner Weg 19, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses - Abweichung von der Stellplatzsatzung

Der Magistrat hat der Anfrage auf Abweichung von der maximalen Zufahrtsbreite gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Rosbach von 7,50 m auf 15,00 m für das geplante Neubauvorhaben in Grüner Weg 19 nicht zugestimmt.

Formlose Bauvoranfrage Grundstück: Junkergasse 14, Gemarkung Rodheim

Vorhaben: Umnutzung eines Wirtschaftsgebäudes in ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung - Abweichung von der Stellplatzsatzung

Der Magistrat hat der Anfrage bzgl. einer Abweichung von der Stellplatzsatzung und gefangenen Stellplätze für das in ein Wohnhaus umgeplante Wirtschaftsgebäude in der Junkergasse 14 nicht zugestimmt.

Grunderwerb im Rahmen des geförderten Programms "100 Wilde Bäche für Hessen" sowie zusätzlicher Flächen am Hamstergraben in Rodheim

Der Magistrat hat den Ankauf folgender Grundstücke beschlossen:

Gemarkung Rodheim

Flur 4, Flurstück 48, 1.603 m², zum Preis von 6.732,60 €

Flur 14, Flurstück 31, 2.111 m², zum Preis von 8.866,20 €

Flur 4, Flurstück 50, 1.792 m², zum Preis von 7.526,40 €

Flur 4, Flurstück 51, 1.021 m², zum Preis von 4.288,20 €

Flur 4, Flurstück 57, 1.759 m², zum Preis von 7.387,80 €

Flur 4, Flurstück 58, 1.640 m², zum Preis von 6.888,00 €

Flur 14, Flurstück 21/1, 1.580 m², zum Preis von 6.636,00 €

Flur 14, Flurstück 20, 505 m², zum Preis von 2.121,00 €

Flur 14, Flurstück 14, 2.932 m², zum Preis von 12.314,40 € sowie eine Teilfläche des Grundstücks

Flur 15, Flurstück 63, 1.472 m² zum Preis von 6.182,40 €

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ einen Förderantrag bei der WI-Bank einzureichen.

Fischereipachtvertrag Teichgelände Nieder-Rosbach

Der Magistrat hat beschlossen, die erneute Verpachtung der Fischerei und der dazugehörigen Grundstücke am Teichgelände in der Gemarkung Nieder-Rosbach, Flur 1, Flurstück 595/2 (Teilfläche von ca. 9.765 m²) und 594/5 (1.691 m²) an den Angelsportverein ASV Nieder Rosbach e. V., im Anschluss an den bisherigen Fischereipachtvertrag, zum 01.01.2025 unentgeltlich für 12 Jahre.

Als Alternative wird angeregt, die notwendigen Stellplätze per Baulast teilweise zum Beispiel auf dem Nachbargrundstück (Flurstück 341/5) oder auf einem im Umkreis von bis zu 300 m befindlichen Grundstück zu sichern.

Vertreterin/Vertreter des Magistrats für die Betriebskommission der Stadtwerke

Herr Gerald Harff wurde als Mitglied in die Betriebskommission gewählt.

Kinderbetreuung - Anpassung des Verpflegungsentgeltes ab dem 01.01.2025

Die monatlichen Verpflegungspauschalen in den Rosbacher Kindertagesstätten wurden zum 01.01.2025 für die Kinderkrippen- und Kindergartenkinder wie folgt festgelegt:

  • In der U3 Betreuung 85 Euro (bisher 83 Euro)
  • In der Ü3 Betreuung 104 Euro (bisher 102 Euro)

Beauftragung Erstellung Kommunale Wärmeplanung

Der Magistrat hat die Beauftragung der Firma Oberhessische Versorgungsbetriebe AG mit 58.905,00 € brutto für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung beschlossen.

Sanierung städtischer Liegenschaften - Objekt Seeweg 3 - Planungsauftrag LP 5-9

Der Magistrat hat die Vergabe des Planungsauftrags der Leistungsphasen 5-9 zur Sanierung des Objekts Seeweg 3 für 57.000,00€ brutto beschlossen.

Neubau KiTa Rodheim - Vergabe Fassadenarbeiten

Der Magistrat hat beschlossen, das Gewerk Fassadenarbeiten für 72.000,00€ brutto zu vergeben.

Neubau KiTa Rodheim - Vergabe Balkonbelag

Der Magistrat hat beschlossen, das Gewerk Fassadenarbeiten für 61.000,00€ brutto zu vergeben.

Vergabe Grünpflegearbeiten 2025

Der Magistrat hat die Beauftragung mit 142.000,00 € brutto für Grünpflegearbeiten von Einrichtungen und Anlagen im Stadtgebiet beschlossen.

Unvermutete Prüfung der Stadtkasse Rosbach v. d. Höhe

Am 02.12.2024 fand durch die Revision des Wetteraukreises eine unvermutete Kassenprüfung in den Räumlichkeiten des Rathauses statt. Der Prüfbericht des Wetteraukreises vom 06.12.2024 ging am 10. Dezember 2024 ein. Die Prüfung hat ergeben, dass die im Tagesabschluss gebuchten Werte mit einer Ausnahme mit den Ist-Werten der Kontoauszüge übereinstimmen. Lediglich bei dem Konto der Frankiermaschine war zum Zeitpunkt der Kassenprüfung nicht der aktuellste Stand gebucht. Der festgestellte Finanzmittelüberschuss in Höhe von 622,30 € ist durch den noch nicht gebuchten Stand der Frankiermaschine entstanden. Die Kassenbestände von Zahlstellen in der Stadtverwaltung wurden in Strichproben kontrolliert. Die Kassen-Istbestände haben dabei mit den Kassen-Sollbeständen übereingestimmt. Der Prüfbericht enthält den Hinweis, dass der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2023 zur Kassenprüfung noch nicht aufgestellt war.

Herr Dr. Rathjens berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 16.01.2025 getagt hat.

Folgende Punkte wurden behandelt.

Beschluss über die Neufassung der Hundesteuersatzung

Haushaltsführung 2025

Entwurf des Haushaltes/ der Haushaltssatzung 2025 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung bis 2028

3.1.

Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 30.09.2024

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2025/643 wird verwiesen.

3.2.

Lärmaktionsplanung

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2024/650 wird verwiesen.

4.

Kleine Anfragen

Es liegen keine kleinen Anfragen vor.

5.

Haushaltsführung 2025

Beschlussfassung des Haushaltes/ der Haushaltssatzung 2025 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung bis 2028 und des Investitionsprogramms bis 2028

Dieser Tagesordnungspunkt wird zusammen mit den Tagesordnungspunkten 6 und 8 ohne Redezeitbegrenzung behandelt.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/885-1-1-1 wird verwiesen.

Die Fraktion SPD legt folgenden Antrag vor.

Antragstext.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

Nr. 1. Die Beschlussfassung des Haushalts /der Haushaltssatzung 2025 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung bis 2028 und des Investitionsprogramms bis 2028 wird verschoben.

Nr. 2. a. Der Magistrat wird aufgefordert,

hinsichtlich der drohenden Gewerbesteuerrückerstattung auf das begünstigte Unternehmen unmittelbar zuzugehen und zu klären, ob und zu welchen Konditionen eine zeitliche Streckung der Rückerstattung in Höhe von 1.516.000 € inklusive des geschätzten Zinsaufwandes möglich ist.

Nr. 2. b. Der Magistrat wird aufgefordert,

zusammen mit der Betriebsleitung der Stadtwerke und der Betriebskommission Verfahrensschritte in die Wege zu leiten, so dass die Gewerbesteuerrückerstattung (inkl. Zinsen) über eine Rückzahlung des städtischen Gründungsdarlehns und/oder eine Ausschüttung des Gewinnvortrags finanziert wird.

Nr. 2. c. Der Magistrat wird aufgefordert,

den Haushaltsentwurf so zu überarbeiten, dass darin die drohende Gewerbesteuerrückerstattung (inkl. Zinsen) mit einem entsprechenden Deckungsvorschlag durch Zuführung von Mitteln seitens der Stadtwerke enthalten ist

Nr. 2. d. Der Magistrat wird aufgefordert,

mit der Kommunalaufsicht zu klären, ob eine pauschale Kürzung gemäß aktuellem Finanzplanungserlass bei den städtischen Umlagen - Kreis-, Schul-, Heimat- und Gewerbesteuerumlage - rechtlich überhaupt zulässig ist und wie eine solche Kürzung umgesetzt werden kann.

Nr. 2. e. Der Magistrat wird aufgefordert,

den Haushaltsentwurf anzupassen, sollte eine solche Kürzung bei den Umlagen nicht möglich sein.

Nr. 2. f. Der Magistrat wird aufgefordert,

- sofern der Magistrat einen solchen Beschluss gefasst hat - die Priorisierung des Verkaufs des Alten Rathauses in das Investitionsprogramm aufzunehmen und die Sanierungsvariante zu streichen.

Nr. 2. g. Der Magistrat wird aufgefordert,

- sofern es die Flüchtlingslage zulässt - den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9.11.2021 zur weiteren Nutzung des Standortes KiTa Brüder-Grimm in das Investitionsprogramm aufzunehmen

Nr. 2. h. Der Magistrat wird aufgefordert,

die mittelfristige Finanzplanung anzupassen unter der Maßgabe, dass der Satz für die Kreisumlage ab 2026 auf 37,0% erhöht wird.

Die Fraktion FDP legt einen Erweiterungsantrag zu dem Antrag der Fraktion SPD vor.

Antragstext.

Die Stadtverordnetenversammlung möge als Erweiterung des Antrags der SPD zur Haushaltsführung 2025 in Punkt 2. f. beschließen.

- sofern der Magistrat einen solchen Beschluss gefasst hat - die Priorisierung des Verkaufs des Alten Rathauses auf Grundlage eines Rückmietvertrags in das Investitionsprogramm aufzunehmen und die Sanierungsvariante zu streichen; der städtische Besitz des Rathauses bleibt somit erhalten.

Änderungsantrag des Bürgermeisters zum Haushaltsentwurf, hier Glasfaser.

Antragstext.

Im Investitionsprogramm sind bei den Ausgaben insgesamt 1.000.000 Euro im Produkt „1557110000 Wirtschaftsförderung“ unter der neuen Maßnahme „Ausbau der Breitbandversorgung im Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ bereitzustellen.

2026: 400.000 Euro

2027: 400.000 Euro

2028: 200.000 Euro

Im Investitionsprogramm sind bei den Einnahmen sind 900.000 Euro im Produkt „1557110000 Wirtschaftsförderung“ unter der neuen Maßnahme „Ausbau der Breitbandversorgung im Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ zu veranschlagen.

Die Einnahmen werden wie folgt aufgeteilt:

2026: 360.000 Euro

2027: 360.000 Euro

2028: 180.000 Euro

Die Fraktion SPD legt einen Entschließungsantrag vor.

Antragstext.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

1.)

Der Kreistag des Wetteraukreises wird aufgefordert, den Kreishaushalt so rechtzeitig zu beschließen, dass die Wetterauer Kommunen die Höhe der Kreis- und Schulumlage bei ihren Haushaltsplanungen mit einfließen lassen können.

2.)

Auch die für die mittelfristige Finanzplanung unterstellten Sätze für die Kreis- und Schulumlage sind den Kommunen mitzuteilen.

Es folgen die Abstimmungen der Anträge sowie die Abstimmung des Beschlussvorschlages des Magistrates. Jeder Punkt wird, wie in der Stadtverordnetenversammlung vereinbart, einzeln abgestimmt.

Antrag der Fraktion SPD, Nr. 1.

Antragstext.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

Die Beschlussfassung des Haushalts /der Haushaltssatzung 2025 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung bis 2028 und des Investitionsprogramms bis 2028 wird verschoben.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag Nr. 1 abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen

(4 SPD, 3 FDP, 5 STIMME)

16 Nein-Stimmen

(4 GRÜNE, 7 CDU, 5 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag ab.

Antrag der Fraktion SPD, Nr. 2. a.

Antragstext.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

Der Magistrat wird aufgefordert,

hinsichtlich der drohenden Gewerbesteuerrückerstattung auf das begünstigte Unternehmen unmittelbar zuzugehen und zu klären, ob und zu welchen Konditionen eine zeitliche Streckung der Rückerstattung in Höhe von 1.516.000 € inklusive des geschätzten Zinsaufwandes möglich ist.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag Nr. 2. a. abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen

(4 SPD, 3 FDP, 5 STIMME, 5 FWG)

11 Nein-Stimmen

(4 GRÜNE, 7 CDU)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag Nr. 2. a. zu.

Antrag der Fraktion SPD, Nr. 2. b.

Antragstext.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

Der Magistrat wird aufgefordert,

zusammen mit der Betriebsleitung der Stadtwerke und der Betriebskommission Verfahrens-schritte in die Wege zu leiten, so dass die Gewerbesteuerrückerstattung (inkl. Zinsen) über eine Rückzahlung des städtischen Gründungsdarlehns und/oder eine Ausschüttung des Gewinnvortrags finanziert wird.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag Nr. 2. b. abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen

(4 SPD, 3 FDP, 5 STIMME, 5 FWG)

11 Nein-Stimmen

(4 GRÜNE, 7 CDU)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag Nr. 2. b. zu.

Antrag der Fraktion SPD, Nr. 2. c.

Antragstext.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

Der Magistrat wird aufgefordert,

den Haushaltsentwurf so zu überarbeiten, dass darin die drohende Gewerbesteuerrückerstat-tung (inkl. Zinsen) mit einem entsprechenden Deckungsvorschlag durch Zuführung von Mitteln seitens der Stadtwerke enthalten ist

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag Nr. 2. c. abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen

(4 SPD, 3 FDP, 5 STIMME)

16 Nein-Stimmen

(4 GRÜNE, 7 CDU, 5 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag Nr. 2. c. ab.

Antrag der Fraktion SPD, Nr. 2. d.

Antragstext.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

Der Magistrat wird aufgefordert,

mit der Kommunalaufsicht zu klären, ob eine pauschale Kürzung gemäß aktuellem Finanzpla-nungserlass bei den städtischen Umlagen - Kreis-, Schul-, Heimat- und Gewerbesteuerumlage - rechtlich überhaupt zulässig ist und wie eine solche Kürzung umgesetzt werden kann.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag Nr. 2. d. abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen

(4 SPD, 3 FDP, 5 STIMME, 5 FWG)

11 Nein-Stimmen

(4 GRÜNE, 7 CDU)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag Nr. 2. d. zu.

Antrag der Fraktion SPD, Nr. 2. e.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

Der Magistrat wird aufgefordert,

den Haushaltsentwurf anzupassen, sollte eine solche Kürzung bei den Umlagen nicht möglich sein.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag Nr. 2. e. abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen

(4 SPD, 3 FDP, 5 STIMME)

16 Nein-Stimmen

(4 GRÜNE, 7 CDU, 5 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag Nr. 2. e. ab.

Antrag der Fraktion SPD, Nr. 2. f.

Antragstext.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

Der Magistrat wird aufgefordert,

- sofern der Magistrat einen solchen Beschluss gefasst hat - die Priorisierung des Verkaufs des Alten Rathauses in das Investitionsprogramm aufzunehmen und die Sanierungsvariante zu streichen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag Nr. 2. f. abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

(4 SPD, 5 STIMME)

19 Nein-Stimmen

(4 GRÜNE, 3 FDP, 7 CDU, 5 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag Nr. 2. f. ab.

Da der Antrag Nr. 2. f. abgelehnt wurde, erfolgt keine Abstimmung über den Erweiterungsantrag der Fraktion FDP zum Antrag der Fraktion SPD Nr. 2. f.. Der Antrag wird für erledigt erklärt.

Antrag der Fraktion SPD, Nr. 2. g.

Antragstext.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

Der Magistrat wird aufgefordert,

- sofern es die Flüchtlingslage zulässt - den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9.11.2021 zur weiteren Nutzung des Standortes KiTa Brüder-Grimm in das Investitionsprogramm aufzunehmen

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag Nr. 2. g. abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen

(4 SPD, 3 FDP, 5 STIMME)

16 Nein-Stimmen

(4 GRÜNE, 7 CDU, 5 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag ab.

Antrag der Fraktion SPD, Nr. 2. h.

Antragstext.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

Der Magistrat wird aufgefordert,

die mittelfristige Finanzplanung anzupassen unter der Maßgabe, dass der Satz für die Kreisumlage ab 2026 auf 37,0% erhöht wird.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag Nr. 2. h. abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

13 Ja-Stimmen

(4 SPD, 3 FDP, 5 STIMME, 1 FWG)

15 Nein-Stimmen

(4 GRÜNE, 7 CDU, 4 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag Nr. 2. h. ab.

Änderungsantrag des Bürgermeisters zum Haushaltsentwurf, hier Glasfaser.

Antragstext.

Im Investitionsprogramm sind bei den Ausgaben insgesamt 1.000.000 Euro im Produkt „1557110000 Wirtschaftsförderung“ unter der neuen Maßnahme „Ausbau der Breitbandversor-gung im Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ bereitzustellen.

2026: 400.000 Euro

2027: 400.000 Euro

2028: 200.000 Euro

Im Investitionsprogramm sind bei den Einnahmen sind 900.000 Euro im Produkt „1557110000 Wirtschaftsförderung“ unter der neuen Maßnahme „Ausbau der Breitbandversorgung im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell“ zu veranschlagen.

Die Einnahmen werden wie folgt aufgeteilt:

2026: 360.000 Euro

2027: 360.000 Euro

2028: 180.000 Euro

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Änderungsantrag des Bürgermeisters abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

27 Ja-Stimmen

(3 SPD, 4 GRÜNE, 3 FDP, 5 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)

1 Enthaltung

(1 SPD)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Änderungsantrag zu.

Beschlussvorschlag des Magistrates.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 wie folgt:

Haushaltssatzung

der Stadt Rosbach v. d. Höhe

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90,93), hat die Stadtverordnetenversammlung am ……………………. folgende Haushaltssatzung beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 10 + 21)

39.064.184 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 19 + 22)

39.712.443 EUR

mit einem Saldo von

-648.259 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 27)

240.140 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 28)

0 EUR

mit einem Saldo von

240.140 EUR

mit einem Fehlbedarf von (Pos. 30)

-408.119 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf (Pos. 19)

1.675.085 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 23)

5.934.275 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 28)

12.932.500 EUR

mit einem Saldo von

-6.998.225 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 31)

6.500.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 32)

1.577.914 EUR

mit einem Saldo von

4.922.086 EUR

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von (Pos. 34)

-401.054 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

6.500.000 EUR

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf

8.185.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

5.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

421 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

429 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushalts-plans am …..………….. beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 100 HGO gelten ab einer Höhe von 30.000,01 EUR als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Ausgenommen von dieser Regelung sind überplanmäßige Auszahlungen bei der Gewerbesteuerumlage.

Rosbach v. d. Höhe, den ………………….

Der Magistrat der Stadt

Rosbach v. d. Höhe
Steffen Maar
Bürgermeister

Die beschlossenen Änderungsanträge zum Haushalt 2025 werden in die Haushaltssatzung sowie in das Investitionsprogramm noch eingearbeitet.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über die Beschlussfassung des Haushaltes/ der Haushaltssatzung 2025 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung bis 2028 und des Investitionsprogramms bis 2028 abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

16 Ja-Stimmen

(4 GRÜNE, 7 CDU, 5 FWG)

12 Nein-Stimmen

(4 SPD, 3 FDP, 5 STIMME)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

Entschließungsantrag der Fraktion SPD.

Antragstext.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

1.)

Der Kreistag des Wetteraukreises wird aufgefordert, den Kreishaushalt so rechtzeitig zu beschließen, dass die Wetterauer Kommunen die Höhe der Kreis- und Schulumlage bei ihren Haushaltsplanungen mit einfließen lassen können.

2.)

Auch die für die mittelfristige Finanzplanung unterstellten Sätze für die Kreis- und Schulum-lage sind den Kommunen mitzuteilen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Entschließungsantrag der Fraktion SPD abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

16 Ja-Stimmen

(4 SPD, 4 GRÜNE, 3 FDP, 5 FWG)

12 Nein-Stimmen

(5 STIMME, 7 CDU)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Entschließungsantrag zu.

6.

Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes

Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Jahr 2025

Dieser Tagesordnungspunkt wird zusammen mit den Tagesordnungspunkten 5 und 8 ohne Redezeitbegrenzung behandelt.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/891-1 wird verwiesen.

Die Fraktion SPD legt einen Antrag vor.

Antragstext.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

1.

Die Stadtwerke zahlen das bei der Gründung von der Stadt erhaltene Darlehen in Höhe bis zu 2.159.592,39 € an die Stadt zurück.

2.

Die Rückzahlung des Darlehns ist in den Vermögensplan 2025 aufzunehmen.

3.

Als Gegenfinanzierung ist aufseiten der Stadtwerke eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt vorzunehmen.

Beschlussvorschlag des Magistrates.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Wirtschaftsjahr 2025.

Der Erfolgsplan schreibt Erträge in Höhe von 4.979.100 € und Aufwendungen in Höhe von 4.657.535 € fest und schließt mit einem Ergebnis von + 321.565 € ab.

Der Vermögensplan ist mit einem Volumen von 2.341.941 ausgeglichen.

Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan erforderlich sind, wird auf 750.000 € festgesetzt. Dieser Kreditaufnahme stehen Tilgungen in Höhe von 853.941 € gegenüber.

Betriebsmittelkredite in Höhe von 5.000.000 € zur Zwischenfinanzierung investiver Maßnahmen sind zulässig.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag der Fraktion SPD abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimmen

(4 SPD, 4 GRÜNE, 5 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)

3 Enthaltungen

(3 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag zu.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag des Wirtschaftsplanes 2025 abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimmen

(4 SPD, 4 GRÜNE, 5 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)

3 Enthaltungen

(3 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt Beschlussvorschlag des Wirtschaftsplanes 2025 zu.

7.

Beschluss über die Neufassung der Hundesteuersatzung

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/873-1 wird verwiesen.

Beschlussvorschlag des Magistrates.

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rosbach v. d. Höhe, Entwurfsstand 14.11.2024, wird beschlossen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschussvorschlag zu.

7.1.

Ergänzungsantrag zur Hundesteuersatzung der Fraktion FWG vom 19.01.2025, Förderung einer besseren Hundehaltung

Die Fraktion FWG stellt folgenden Ergänzungsantrag zur Hundesteuersatzung.

Antragstext.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

Hundehaltern, die eine Sachkundeprüfung bei einem anerkannten Verband abgelegt haben, oder die mit ihrem Hund bei einem anerkannten Verband eine besondere Erziehung zum Gebrauchshund, wie z.B. Begleithund oder Jagdhund, erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten auf Antrag einen, je Halter bzw. je Hund, einmaligen Zuschuss zu den Ausbildungskosten in Höhe von 150,00 €. Der Zuschuss wird mit den Forderungen zur Hundesteuer verrechnet. Die Aufwendungen sind als Mindereinnahmen bei der Hundesteuer zu berücksichtigen.

Die antragstellende Fraktion bestimmt die Überweisung des Antrags an den Haupt- und Finanzausschuss.

8.

Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Jahr 2022 einschließlich der Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Dieser Tagesordnungspunkt wird zusammen mit den Tagesordnungspunkten 5 und 6 ohne Redezeitbegrenzung behandelt.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/890 wird verwiesen.

Die Fraktion SPD legt einen Antrag vor.

Antragstext.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

1.

Die Stadtwerke schütten aus dem Gewinnvortrag bis zu 2 Mio. € an den Kernhaushalt der Stadt aus.

2.

Die formalen Voraussetzungen für eine solchen Ausschüttung gemäß § 11 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz sind einzuhalten.

Beschlussvorschlag des Magistrates.

Der Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme von 35.102.861,12 € sowie einem Jahresgewinn i.H. v. 281.041,24 € wird festgestellt.

Die Ergebnisse der einzelnen Betriebszweige werden wie folgt festgestellt:

Abwasserbeseitigung: Gewinn

296.215,17 €

Wasserversorgung: Verlust

-15.173,93 €

Mit dem Gewinnvortrag aus den Vorjahren i. H. v. 2.595.618,93 € ergibt sich somit über beide Betriebszweige ein Gesamtgewinn zum 31.12.22 i. H. v. 2.876.660,17 €.

Der Betriebsleitung/Betriebskommission wird Entlastung erteilt.

Der Jahresgewinn der Abwasserbeseitigung von 296.215,17 € soll in Höhe von 121.500 Euro an den Kernhaushalt der Stadt Rosbach v. d. Höhe ausgeschüttet und im Übrigen in die Rücklagen eingestellt werden. Der Verlust aus der Wasserversorgung in Höhe von -15.173,93 € soll mit den Rücklagen verrechnet werden.

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WBS PartGmbB vom 26.11.2024, einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht der Betriebsleitung vom 22.11.2024 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag der Fraktion SPD abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimmen

(4 SPD, 4 GRÜNE, 5 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)

3 Enthaltungen

(3 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag der Fraktion SPD zu.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschlussvorschlag zum Jahresabschluss der Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Jahr 2022 abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimmen

(4 SPD, 4 GRÜNE, 5 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)

3 Enthaltungen

(3 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

9.

Anfrage der Fraktion SPD vom 19.01.2025, Gewerbesteuerrückerstattung

Laut ersten Berechnungen könnten Gewerbesteuerrückerstattungen für die Jahre 1998 bis 2003 in Höhe von ca. 1.516.000 € auf die Stadt zukommen. Wir fragen den Magistrat:

1. Müsste dieserBetrag in 2025 komplett erstattet werden oder gibt es Möglichkeiten der zeitlichen Streckung?

Grundsätzlich ist der Betrag komplett zu erstatten. Eine zeitliche Streckung sieht zumindest das Gesetz nicht vor. Dies wäre lediglich auf dem Weg einer privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Steuerpflichtigen möglich. Eine zinslose Ratenzahlung kann hier aber nicht angenommen werden.

2. Gemäß Abgabenordnung müssen für die 1.516.000 Mio. € Zinsen entrichtet werden. Wie hoch sind diese, wenn der Zinslauf für den Gesamtbetrag im Januar 2004 beginnt und die Überweisung der Gewerbesteuerrückerstattung im II. Quartal 2025 erfolgt?

Unser beauftragtes Steuerbüro prüft derzeit den Steuererstattungsanspruch dem Grunde und der Höhe nach inklusive der Zinsen. Laut Mitteilung des Büros benötigen sie dafür das Finanzgerichtsurteil, welches die Finanzverwaltung in Kürze veröffentlichen möchte.

Weiterhin beginnt der Zinslauf grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes zu laufen. Für 2003 beginnt er mithin am 01.04.2005. Da hier jedoch für alle Jahre mehrere Bescheide erlassen wurden, kann dies nicht pauschal beantwortet werden. Wir haben alle relevanten Daten an das Steuerbüro gegeben. Die Zinsen wurden noch nicht berechnet.

3. Unter Berücksichtigung von Entlastungen bei der Gewerbesteuer- und Heimatumlage in 2025, wie hoch wäre die gesamte Zusatzbelastung (also inkl. des geschätzten Zinsaufwandes) durch die Gewerbesteuerrückzahlung für den städtischen Haushalt in 2025?

Der entscheidende Faktor ist der Zinsaufwand, weil hier keine Entlastung bei den Umlagen eintritt, sondern zu 100 % zu finanzieren sind. Die Gewerbesteuer- und Heimatumlage beträgt insgesamt 14,19 %. Bei 1,516 Mio. Euro Rückzahlung beträgt die Entlastung für das Jahr 2025 bei den genannten Umlagen 215.082 Euro. Für die Kreis- und Schulumlage wird die Steuer nivelliert auf den Hebesatz von 357 %. Die Minderung der Umlagen wird dann im Jahr 2026 erfolgen mit den dann gültigen Hebesätzen. Auf der anderen Seite tritt eine positive Wirkung auf die sogenannten Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen ein.

Folgende Veränderungen treten durch die Rückzahlung von den genannten Gewerbesteuern ein:

Gewerbesteuereinnahmen 2. Quartal 2025

- 1.516.000 Euro

Gewerbesteuerumlage 2025 (Ausgabe):

- 132.650 Euro

Heimatumlage 2025 (Ausgabe):

- 82.432,50

Auswirkungen auf das Ergebnis 2025:

- 1.300.917,50 Euro

Schlüsselzuweisungen 2026 (Einnahme):

+ 739.665,87 Euro

Kreisumlage 2026 (Ausgabe):

- 139.000,29 Euro

Schulumlage 2026 (Ausgabe):

- 66.791,83 Euro

Auswirkungen auf das Ergebnis 2026:

+ 945.457,99 Euro

Auswirkungen auf 2025 und 2026 insgesamt:

- 355.459,51 Euro

Die Zinsen sind zusätzlich zu zahlen und haben keinen Einfluss auf die Umlagen.

4. Wie stark müsste der Hebesatz für die Grundsteuer B angehoben werden, um diese Zusatzbelastung abzudecken?

Abschließend kann dies gesagt werden, wenn die zu finanzierende Summe feststeht. Grundsätzlich entsprechen 90 %-Punkte circa 500.000 Euro. Geht man von einer einmaligen Gesamtbelastung von 3 Mio. Euro aus, müsste die Grundsteuer um 540 %-Punkte für ein Jahr angehoben werden.

5. Welche andere Möglichkeiten sieht der Magistrat, um eine Erhöhung der Grundsteuer B zu vermeiden bzw. zu begrenzen?

Grundsätzlich könnten noch liquide Mittel aus den Stadtwerken in den Kernhaushalt transferiert werden. Hier stehen eine Gewinnrücklage und eine Forderung zur Verfügung.

6. Müssten eventuelle Liquiditätsengpässe bei der Rückerstattung kurzfristig durch einen Kassenkredit abgedeckt werden? Falls ja, wie hoch wäre schätzungsweise dieser Engpass?

Ja; die Höhe des Engpasses steht jedoch noch nicht fest. Er wird auch nicht nur von diesem einen Sachverhalt beeinflusst, sondern auch von den übrigen Steuereinnahmen, welche ebenfalls deutlich von der Planung positiv wie negativ abweichen können.

7. Welche Folgeeffekte hätte die Gewerbesteuerrückerstattung - unter Einbeziehung des kommunalen Finanzausgleichs - für die mittelfristige

Finanzplanung der Stadt?

Siehe zu 3.

Rosbach v. d. Höhe, den 26.02.2025

Katharina Hantl

Andreas Kraus

Vorsitz

Schriftführung