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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 10/2026
Seite 5-Wichtige Informationen aus dem Rathaus
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Zwischenablesung der Wasserzähler in Rosbach v. d. Höhe Stadt bittet um Mitteilung der Zählerstände bis 20. März

Die Stadtverordnetenversammlung von Rosbach v. d. Höhe hat in ihrer Sitzung am 24. Februar 2026 eine Anpassung der Gebühren für die Wasser- und Abwasserversorgung beschlossen. Diese neuen Gebühren treten zum Stichtag 01. März 2026 in Kraft. Um eine gerechte und transparente Abrechnung Ihres Wasserverbrauchs zu gewährleisten und den Verbrauch korrekt den jeweiligen Gebührenzeiträumen zuzuordnen, ist eine Zwischenablesung Ihres Wasserzählers notwendig. Wir bitten Sie daher, uns den aktuellen Zählerstand Ihres Wasserzählers bis spätestens 20. März 2026 mitzuteilen.

Bürgerinnen und Bürger können die Ablesung schnell und unkompliziert selbst durchführen.

Dafür stehen mehrere Wege zur Verfügung:

  • Per Ablesekarte: Wer die zugesandte Ablesekarte nutzen möchte, trennt diese aus dem Anschreiben heraus, trägt den Zählerstand sowie das Ablesedatum ein und sendet die Karte portofrei zurück. Alternativ kann sie auch in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.
  • Per QR-Code: Scannen Sie einfach den QR-Code auf der Ablesekarte mit Ihrem Smartphone. Nach Eingabe der Zählernummer, des Zählerstands und des Debitoren-Kontos – alle Angaben finden sich im Anschreiben – wird die Meldung digital übermittelt.
  • Per E-Mail: Senden Sie den Zählerstand an ablesung@rosbach-hessen.de. Für eine eindeutige Zuordnung müssen bitte Name, Adresse, Debitoren-Konto und Zählernummer angegeben werden.
  • Per Telefon: Unter der Nummer 06003 – 822 190 nimmt die Stadtverwaltung die Daten entgegen. Bitte halten Sie hierfür ebenfalls die Zählernummer und das Debitoren-Konto bereit.

Funkwasserzähler müssen nicht manuell abgelesen werden, da deren Daten automatisch übermittelt werden.

Weitere Informationen sind auf der städtischen Internetseite unter www.rosbach-hessen.de abrufbar.