| Sitzungstermin: | Dienstag, 13.01.2026, 18:35 Uhr |
| Raum, Ort: | Bürgerhaus Rodheim, Grabengasse 12, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 18:35 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:02 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Frau Katharina Hantl - CDU
Mitglieder
Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Beate Roth - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU
Herr Joachim Höhler - CDU
Herr Alexander von Griesheim - CDU
Herr Hans-Otto Jacobi - FDP
Frau Elke Sommermeyer - FDP
Frau Beate Karschny - FWG
Herr Gerd Merkel - FWG
Herr Rainer Schaub - FWG
Herr Walter Soff - FWG
Frau Claudia Hetjes - SPD
Herr Peter Kopp - SPD
Herr Wolfgang Lingenau - SPD
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Herr Gerd Bourda - STIMME
Herr Christoph Käding - STIMME
Frau Andrea Overhage - STIMME
Magistrat
Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU
Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU
Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP
Herr Stadtrat Gerald Harff - FWG
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD
Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME
Verwaltung
Frau Julia Ziegeler -
Mitglieder
| Herr Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | entschuldigt |
| Herr Jörg Egerter - CDU | entschuldigt |
| Herr Roman Lack - CDU | entschuldigt |
| Herr Heiko Müller - CDU | entschuldigt |
| Frau Katharina Schäfer - CDU | entschuldigt |
| Herr Marco See - CDU | entschuldigt |
| Herr Jens Christopher Jacobi - FDP | entschuldigt |
| Herr Christian Lamping - FWG | entschuldigt |
| Herr Walter Horz - STIMME | entschuldigt |
| Herr Andreas Kunkel - STIMME | entschuldigt |
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Mitteilungen 13.01.2026 |
| 2.1 | Tierheim Wetterau - Beschluss des Vorstandes zum geplanten Tierheim-Neubau |
| 3 | Kleine Anfragen 13.01.2026 |
| 4 | Haushaltsführung 2026Einbringung des Entwurfes des Haushaltes/ der Haushaltssatzung 2026 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 07. Januar 2025 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.
| 2. | Mitteilungen 13.01.2026 |
Die Beauftragung der Leistungen für das Jahres- Leistungsverzeichnisses für Straßenunterhaltungsarbeiten im Stadtgebiet von Rosbach v. d. Höhe wurde beschlossen.
Die Beauftragung erfolgt auf der Basis der angebotenen Einheitspreise und wird zunächst befristet bis zum 31.12.2026, mit Option für ein weiteres Jahr.
Die Auftragssumme beläuft sich auf 136.000,00 € brutto.
Grundstück: Kurt-Schumacher-Straße 3, Gemarkung Ober-Rosbach
Vorhaben: Abbruch und Neuaufbau des Dachgeschosses eines Einfamilienhauses
Dem Abbruch und Neuaufbau des Dachgeschosses der Kurt-Schumacher-Straße 3 wurde zugestimmt.
Grundstück: Hauptstraße 43, Gemarkung Rodheim
Vorhaben: Nutzungsänderung der Gewerbefläche im Erdgeschoss
Der beantragten Nutzungsänderung der Gewerbeflächen im Erdgeschoss in eine physiotherapeutische Praxis in der Hauptstraße 43 wurde nur unter den nachstehenden Vorbehalten zugestimmt:
| - | Baulasteintragung bzgl. rückwärtigen Eingangs/Zuwegung und Zufahrt der erforderlichen Stellplätze über das Nachbargrundstück. Gefangene Stellplätze sind unzulässig. |
| - | Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde. |
Grundstück: Waldstraße 10 (Pappelweg 19), Gemarkung Rodheim
Vorhaben: Wohnhausneubau mit Garage - Befreiung –
Dem Wohnhausneubau mit Garage in der Waldstraße 10 sowie den hierfür erforderlichen und beantragten Befreiungen zur Überschreitung der maximalen Sockel- und Traufhöhe wurde zugestimmt.
Gestattungsvertrag Erholungsanlagen Naturpark Taunus
Es wurde beschlossen, den Gestattungsvertrag zwischen dem Zweckverband Naturpark Taunus und der Stadt Rosbach vor der Höhe aus dem Jahr 1976 durch einen neuen, aktualisierten Gestattungsvertrag mit unbestimmter Laufzeit zu ersetzen.
Unterhaltsreinigung Freiwillige Feuerwehr Rosbach v. d. Höhe, Bei den Junkergärten 2
Es wurde beschlossen, die wöchentliche Unterhaltsreinigung der Freiwilligen Feuerwehr Rosbach v. d. Höhe, Bei den Junkergärten 2, in Ober-Rosbach, für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem 01.01.2026 an eine Firma zu vergeben.
Die Auftragsgesamtsumme für die vierjährige Vertragslaufzeit beträgt 48.000,00 € brutto.
| 2.1. | Tierheim Wetterau - Beschluss des Vorstandes zum geplanten Tierheim-Neubau |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage
MV/2025/730 wird verwiesen.
| 3. | Kleine Anfragen 13.01.2026 |
Es liegt eine kleine Anfrage der Fraktion FDP zum Thema Haushalt – Erhöhung der Grundsteuer B vor.
1) Bis wann muss der Haushaltsbeschluss der Stadtverordneten vorliegen, damit die im Februar vorgesehenen Versendungen der Steuerbescheide mit der neu beschlossenen und geänderten Steuerhöhe erfolgen kann?
Die Erstellung des Bescheidlaufes ist mit Datev auf den 6. Februar 2026 terminiert. Damit ein Bescheidlauf der Grundsteuer auch im Februar 2026 erfolgen kann, muss daher der Beschluss zur Hebesatzsatzung (GRV/2025/094) spätestens am 5. Februar 2026 erfolgt sein.
Die Haushaltssatzung kann im Grunde noch zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden, da die Festlegung der Hebesätze durch die Änderung der Hebesatzsatzung beschlossen wird. Die Wiedergabe der festgelegten Hebesätze in der Haushaltssatzung hat daher nur nachrichtlichen Charakter.
2) Welche Verfahrensschritte zur nachträglichen Korrektur wird der Magistrat vornehmen, falls die neuen Steuersätze zu spät für das Umsetzen in den „Februar Steuerbescheiden“ beschlossen wird und welche Kosten (z. B. für Berechnungen und Versendungen) fallen dann zusätzlich an?
Bereits mit dem Bescheidlauf im Frühjahr 2025 erfolgte aus organisatorischen Gründen die Trennung der Bescheide für Verbrauchsgebühren (Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser, Straßenbeitrag und Müll) und die Grundsteuer in zwei getrennte Bescheide, welche auch separat kuvertiert und versendet werden. Demnach ist es ohne größeren Aufwand und Kosten möglich, am 6. Februar 2026 nur den Bescheid für die Verbrauchsgebühren zu erstellen. Sollte der Beschluss der Hebesatzsatzung erst im Laufe des Februars 2026 erfolgen, so könnte der Bescheid für die Grundsteuer 2026 Anfang März 2026 erfolgen. Zur Sicherheit hat sich die Verwaltung dafür bereits bei Datev einen Termin am 6. März 2026 geblockt. Bei Nichtbedarf kann dieser Termin kostenfrei abgesagt werden. Der Bürger würde, wie im vergangenen Jahr auch, zwei getrennte Bescheide mit der Post erhalten. Bei einer späteren Veranlagung der Grundsteuer jedoch nicht ungefähr zeitgleich, sondern in einem Abstand von ca. 1 Monat. Ferner hätte es zur Folge, dass für die Grundsteuer die 1. Fälligkeit dann auf den 15.04.2026 (anstatt 15.03.2026) fallen würde. Die 1. Fälligkeit der Verbrauchsgebühren 2026 inklusive der Endabrechnung für 2025 fällt durch den Bescheidlauf Anfang Februar 2026 dann wie gewohnt auf März 2026. Die Datev Kosten zur Übergabe des Bescheidlaufes werden sich durch eine getrennte Veranlagung und zwei Übergabetermine kaum bis nur sehr minimal erhöhen. Die Abrechnung dafür erfolgt nach Zeitaufwand. Bei einer zeitlichen Trennung der Bescheidläufe ist der Zeitaufwand durch die Datev Beratung höchstwahrscheinlich ungefähr der gleiche, nur dass er an zwei Terminen stattfindet. Druck, Kuvertierung und Porto fallen, wie im vergangenen Jahr, für beide Bescheidläufe an.
Eine Verdopplung der Kosten (Druck, Kuvertierung, Porto und Beratungsleistung Datev) würde sich nur dann ergeben, wenn bis 05.03.2026 kein Beschluss zur Hebesatzsatzung vorliegt. Dann würde Anfang März 2026 der Bescheidlauf der Grundsteuer mit den bisher gültigen Hebesätzen erfolgen. Ein Änderungsbescheidlauf wäre dann die Folge, sollten die Hebesätze zu einem späteren Zeitpunkt bis längstens 30.06.2026 angepasst werden. Die Kosten für Druck, Kuvertierung, Porto und Beratungsleistung für den Bescheidlauf der Grundsteuer betragen ca. 3.200 €.
4. | Haushaltsführung 2026 Einbringung des Entwurfes des Haushaltes/ der Haushaltssatzung 2026 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/093-1 wird verwiesen.
Der Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 den Haushalt 2025 festgestellt.
Der Bürgermeister bringt den Entwurf in die heutige Stadtverordnetenversammlung förmlich ein. Die Verweisung in den Haupt- und Finanzausschuss ist gesetzlich vorgegeben.
Die Haushaltsrede des Bürgermeisters wird als Anlage zur Sitzung in Allris online beigefügt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v. d. Höhe verweist den Entwurf des Haushaltes 2026 zur weiteren Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss. Die Ortsbeiräte sind zu beteiligen.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschussvorschlag abstimmen.
Einstimmig ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Rosbach v. d. Höhe, den 16.01.2026
| Katharina Hantl | Julia Ziegeler |
| Vorsitz | Schriftführung |