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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 48. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Sitzungstermin:

Donnerstag, 15.01.2026, 20:00 Uhr

Raum, Ort:

Wasserburg, Haingraben 17, Saal

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

22:55 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Mitglieder

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Heiko Müller - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Vertretung für: Herrn Jörg Egerter

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Christoph Käding - STIMME

Magistrat

Herr Stadtrat Gerald Harff - FWG

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Stadtverordnete/r

Herr Joachim Höhler - CDU

Frau Beate Karschny - FWG

Herr Walter Soff - FWG

Frau Claudia Hetjes - SPD

Verwaltung

Herr Sebastian Briel -

Frau Monika Jost -

Frau Jana Pitzek -

Herr Anthony Reindler -

Herr Nils Schellhammer -

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen

4

Bewerbung der Stadt Rosbach v. d. Höhe für das Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten": Ersatzneubau Sporthalle "Eisenkrain"

5

Jahresabschluss 2017 - Entlastung des Magistrates & über-und außerplanmäßige Aufwendungen nach § 100 HGO

6

Jahresabschluss 2018 - Entlastung des Magistrates & über- und außerplanmäßige Aufwendungen nach § 100 HGO

7

Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren ab dem 1. Januar 2026 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Entwässerungssatzung und der Wasserversorgungsatzung

7.1

Änderungsantrag der Fraktion SPD vom 18.11.2025, Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren

8

Verkauf des Alten Rathauses Homburger Straße 2

9

Grundstücksangelegenheiten

Hier: Verkauf des Objektes Hintergasse 5, Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 1, Flurstück 552

10

Städtische Liegenschaft: Seeweg 3, Rodheim - Aufhebung des Beschlusses vom Januar 2025 - Verkauf

11

Rathaus Rosbach - Aufstockung

12

Kündigung des Kooperationsvertrages mit dem Verein Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. und Beschluss zur zukünftigen Förderung der Ganztagsbetreuung an den Rosbacher Grundschulen

13

Aufhebung des Kooperationsvertrages mit der Diakonie Wetterau zur Kindertagespflege im Verbund (Projekt "Piccolino")

14

Antrag der Fraktion SPD vom 30.11.2025, Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz

15

Verschiedenes

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Sachdarstellung:

Dr. Rathjens eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.

2.

Genehmigung des Protokolls

Beschluss:

Das Protokoll zur 47. Sitzung liegt vor. Es bestehen keine Anmerkungen. Das Protokoll wird einstimmig beschlossen.

3.

Mitteilungen

Sachdarstellung:

Bürgermeister Maar teilt mit, dass keine Mitteilungen vorliegen.

4.

Bewerbung der Stadt Rosbach v. d. Höhe für das Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten": Ersatzneubau Sporthalle "Eisenkrain"

Sachdarstellung:

Herr Briel führt als Projektleiter für die Verwaltung kurz zur Vorlage ein. Im Anschluss übergibt er an Herrn Goldmann von NH Projektstadt. Das Büro hat die Kommune im Rahmen der Einreichung der Projektskizze begleitet.

Herr Goldmann führt zu Beginn zum Förderprogramm, dem finanziellen Rahmen sowie zum Antragsverfahren aus. Zudem erläutert er die Anforderungen an die eingereichte Projektskizze. Im Anschluss erläutert Herr Goldmann zum konkreten Antrag der Stadt mit dem Vorhaben „Ersatzneubau Eisenkrain“.

Herr Lingnau fragt, wie hoch die Chancen auf Förderung sind, sollte das Projekt die erste Stufe zur Vorauswahl anhand der Projektskizze erfolgreich bestreiten. Herr Goldmann erläutert, dass die Chancen auf Förderung in diesem Fall relativ hoch sind. Herr Briel ergänzt, dass in einem möglichen zweiten Verfahrensschritt weitere Anforderungen an den Antrag durch den Fördermittelgeber gestellt werden.

Herr Käding fragt zum Einfluss der Integration eines gastronomischen Betriebs im Gesamtkonzept auf die Förderung. Herr Briel erläutert, dass dieser aufgrund der hohen Gesamtsumme des Projekts nicht gegeben sei.

Herr Lamping fragt, ob das Büro NH Projektstadt von weiteren Kommunen im Rahmen des Förderprogramms beauftragt wurde. Herr Goldmann verneint dies.

Herr Jacobi spricht sich ebenfalls dafür aus, sich für dieses Programm zu bewerben. Er weist darauf hin, dass mit der Bewerbung für die Förderung der vierten Halle in der Stadt und ohne eine unmittelbare Verwendung für Schulsport leider keine Garantie für eine Förderung in voller Höhe gegeben ist und fragt zudem, ob eine Bewerbung schädlich für die Akquise weiterer Mittel wäre. Herr Goldmann erläutert, dass dies bei klarer Abgrenzung nicht der Fall sei.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS). Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Projektskizze fristgerecht einzureichen und im Falle einer positiven Auswahlentscheidung durch den Bund unverzüglich eine Beschlussvorlage zur haushaltsrechtlichen Sicherstellung des kommunalen Eigenanteils für den finalen Förderantrag vorzubereiten und vorzulegen.

Nach einer erfolgreichen Bewerbung beim Bundesprogramm sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Ersatz-Neubau einer 3-Feld-Sporthalle Eisenkrain mit entsprechender Ausstattung
  • Neubau Parkplatz und Freianlage
  • Erschließung (Baufreiheit schaffen, barrierefreie Zuwegung, Ver- und Entsorgung, Wasserrückhaltung, Entwässerung)
  • Abriss der alten Halle
  • Notwendige Baunebenkosten

Die beauftragten Planer sowie der Projektsteuerer erhalten den verbindlichen Auftrag, das Projekt unter Beibehaltung der Förderfähigkeit und der wesentlichen funktionalen Standards so zu optimieren, dass ein Kostendeckel von 18,2 Mio. € (brutto) angestrebt und möglichst unterschritten wird.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

5.

Sachdarstellung:

Frau Pitzek aus der Finanzverwaltung führt kurz zur Vorlage aus. Die Jahresabschlüsse werden auf der Homepage als Download zur Verfügung gestellt. Frau Pitzek steht bei Fragen gern im Nachgang der Sitzung zur Verfügung.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung

1.

dem Magistrat die Entlastung gem. § 114 HGO für den Jahresabschluss zum 31.12.2017 zu erteilen und

2.

die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 100 HGO in Höhe von insgesamt 3.229,48 € zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

6.

Sachdarstellung:

Frau Pitzek aus der Finanzverwaltung führt kurz zur Vorlage aus. Die Jahresabschlüsse werden auf der Homepage als Download zur Verfügung gestellt. Frau Pitzek steht bei Fragen gern im Nachgang der Sitzung zur Verfügung.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung

1. dem Magistrat die Entlastung gem. § 114 HGO für den Jahresabschluss zum 31.12.2018 zu erteilen und

2. die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 100 HGO in Höhe von insgesamt 26.844,80 € zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

7.

Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren ab dem 1. Januar 2026 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Entwässerungssatzung und der Wasserversorgungsatzung

Sachdarstellung:

Herr Reindler führt kurz zur Vorlage aus.

Herr Müller fragt, welchen Unterschied eine Reduzierung der Zinssätze ausmachen würde. Herr Reindler führt aus, dass bei Wasser mit 4,0 % der Mindestwert festgelegt sei. Bei Abwasser bedeutet eine Reduzierung von 4 % auf 3 % eine Beitraganpassung von 3,12 € auf 3,01 €. Ein Prozentpunkt entspricht daher 11 ct.

Dr. Rathjens fragt, ob eine rückwirkende Anpassung der Gebühren zum 01. Januar 2026 mit bestehender Satzung rechtlich machbar sei. Dies sollte mit dem Hessischen Städte- und gemeindebund (HSBG) geklärt werden. Herr Reindler sichert dies zu.

Herr Müller fragt nach den Auswirkungen der Verzögerung der Beschlussfassung. Herr Reindler erläutert, dass die neue Satzung demnach schlicht später in Kraft tritt. Weitere Auswirkungen entstehen nicht.

Dr. Rathjens teilt eine Tischvorlage der Hessischen Gemeindeordnung (§ 121: Wirtschaftliche Betätigung) an die Ausschussmitglieder aus. Er hinterfragt, ob dieser Paragraf auf die Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren der Stadt angewendet werden kann. Bürgermeister Maar führt aus, dass der §10 des Kommunalabgabengesetz (KAG) uneingeschränkt gilt. Dr. Rathjens schlägt vor, die Kommunalaufsicht und den HSGB zu fragen, ob und inwiefern der § 121 der HGO auf die kommunale Satzung angewendet werden kann.

Dr. Rathjens teilt eine weitere Tischvorlage aus und erläutert zu seinen Berechnungen von Eigen- und Fremdkapitalrenditen.

Eine weitere Tischvorlage mit einer Antwort des Hessischen Ministeriums des Inntern und für Sport auf eine kleine Anfrage aus dem Hessischen Landtag zum kalkulatorischen Zinssatz wird vom Ausschussvorsitzenden ausgeteilt und im Plenum diskutiert.

Herr Müller fragt nach der tatsächlichen Eigenkapitalverzinsung aus den Geschäftsjahren 2023 und 2024.

Dr. Rathjens fragt, ob ein Beschluss ohne Rückmeldung des HSGB zur rückwirkenden Anpassung der Gebühren sinnvoll sei. Außerdem wird geprüft, ob der § 121 HGO in die Satzung angewandt werden kann.

Beschluss:

Das Gremium entscheidet sich dafür, keine Beschlussemfehlung zu fassen, sondern dies auf die kommende Stadtverordnetenversammlung zu schieben.

Abstimmungsergebnis:

keine Abstimmung.

7.1.

Änderungsantrag der Fraktion SPD vom 18.11.2025, Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren

Sachdarstellung:

Im Rahmen der Behandlung des TOP 7 (Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren ab dem 1. Januar 2026 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Entwässerungssatzung und der Wasserversorgungsatzung) erläutert Dr. Rathjens zum Änderungsantrag.

Beschluss:

Das Gremium entscheidet sich dafür, keine Beschlussemfehlung zu fassen, sondern dies auf die kommende Stadtverordnetenversammlung zu schieben.

Abstimmungsergebnis:

Keine Abstimmung.

8.

Verkauf des Alten Rathauses Homburger Straße 2

Sachdarstellung:

Bürgermeister Maar führt kurz zum Thema aus. Er betont, dass ihm der Verkauf persönlich wehtut - die Haushaltslage jedoch klar dafürspricht, das Gebäude und den damit verbundenen hohen finanziellen Aufwand in Hände von jemandem zu geben, der nachweislich erfolgreich vergleichbare Projekte umgesetzt hat.

Frau Jost führt im Folgenden zur Vorlage, dem vorgeschlagenen Käufer sowie dessen Expertise in der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden aus.

Herr von Griesheim fragt, wie der Käufer das Projekt refinanzieren möchte. Frau Jost führt aus, dass der Kaufpreis aus Eigenmitteln, das Bauvorhaben aus Fremdmitteln finanziert werden soll.

Herr Lamping stimmt dem Bürgermeister zu, dass ein Behalt der Immobilie im Eigentum der Kommune grundsätzlich wünschenswert wäre. Er glaubt, im Käufer jemanden gefunden zu haben, der Expertise für die Umsetzung mitbringt. Zudem spricht er sich dafür aus, in Ober-Rosbach eine Versammlungsstätte zu haben.

Herr Lingnau fragt zur Möglichkeit eines Vorkaufsrechts bei einer Veräußerung. Ein solches besteht nicht.

Herr Jacobi spricht sich für den Behalt der Immobilie im Besitz der Kommune aus. Auch er betont die Notwendigkeit eines Versammlungsraums im Ortsteil Ober-Rosbach.

Bürgermeister Maar erläutert, dass der Magistrat sich im kommenden Gremienlauf mit der Immobilie „Brüder-Grimm“ beschäftigt.

Beschluss:

Das Alte Rathaus Homburger Straße 2 (Gem. Ober-Rosbach, Flur 1, Nr. 554) wird an Herrn Zoran Djurdjevic, wohnhaft Heidestraße 82 C in 60385 Frankfurt, verkauft.

Der Kaufpreis beträgt 119.000,00 €.

Der Käufer verpflichtet sich das Objekt innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages bezugsfertig zu sanieren. Zur Absicherung der Bauverpflichtung ist ein Rückübertragungsrecht zu Gunsten der Stadt im Grundbuch einzutragen.

Abstimmungsergebnis:

Angenommen: 5x Ja| 2x Enthaltung

9.

GrundstücksangelegenheitenHier: Verkauf des Objektes Hintergasse 5, Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 1, Flurstück 552

Sachdarstellung:

Bürgermeister Maar führt zur Vorlage aus. Frau Jost ergänzt seine Ausführungen.

Dr. Rathjens stellt folgenden Ergänzungsantrag zum vorliegenden Beschlussvorschlag: „Die Verkaufserlöse sind mittelfristig zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Rosbach zu verwenden.“ Es sollen keine Rückstellungen gebildet werden, die Mittel fließen regulär in den Haushalt. Aus dem Ergänzungsantrag folgt lediglich eine Absichtserklärung.

Herr Jacobi spricht sich dafür aus, neben der Summe, auch die Wohnfläche zu berücksichtigen.

Beschluss:

Beschlussvorschlag Magistrat:

Der Verkauf der Immobilie Hintergasse 5 in 61191 Rosbach v. d. Höhe an die Eheleute Yildiz Özcan Acikgöz und Hüseyin Acikgöz, Frankfurter Landstraße 12, 62352 Bad Homburg, zu einem Kaufpreis von 175.000,00 € wird beschlossen.

Ergänzungsantrag SPD:

Die Verkaufserlöse sind mittelfristig zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Rosbach zu verwenden.

Abstimmungsergebnis:

Beschlussvorschlag Magistrat:

angenommen: 6x Ja| 1x Enthaltung

Ergänzungsantrag SPD:

abgelehnt: 3x Ja| 3x Nein| 1x Enthaltung

10.

Städtische Liegenschaft: Seeweg 3, Rodheim - Aufhebung des Beschlusses vom Januar 2025 - Verkauf

Sachdarstellung:

Bürgermeister Maar führt zum seltenen Fall aus, dass er als Bürgermeister eine von der Beschlussempfehlung des Magistrats abweichende Vorlage einbringt und begründet seine Sicht auf die Thematik sowie die Immobilie.

Herr Lamping führt aus, dass die FWG an der Sanierung festhalten möchte. Er begründet dies damit, dass mit dieser Immobilie bezahlbarer Wohnraum entfällt, der im Stadtgebiet ohnehin bereits knapp sei. Die finanzielle Belastung sei zwar hoch, aber sinnvoll und geboten.

Herr Lingnau stellt folgenden Ergänzungsantrag, der ans Ende des Beschlussvorschlags des Magistrats angeschlossen werden soll: „Der Verkauf der Immobilie Seeweg 3 wird erst vollzogen, wenn an anderer Stelle im Stadtgebiet ein Wohngebäude mit mindestens vier Wohneinheiten in vergleichbarer Wohnfläche errichtet und bezugsfertig hergestellt ist. Dieses Gebäude muss entweder im Eigentum der Stadt Rosbach v. d. Höhe stehen oder die Stadt über ein dauerhaft gesichertes Belegungsrecht für diese Wohnungen verfügen.“ Er begründet diesen Antrag mit der Notwendigkeit von bezahlbarem Wohnraum im Stadtgebiet.

Herr Jacobi spricht sich dafür aus, aus Sicht derjenigen zu argumentieren, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind und demnach die Immobilie nicht zu veräußern.

Herr Käding teilt die Einschätzung der Notwendigkeit bezahlbaren Wohnraums, spricht sich jedoch auch für den Verkauf der Immobilie im Bestand und die Schaffung von Wohnraum an anderer Stelle aus.

Dr. Rathjens regt eine Kooperation mit etwa dem Bauverein „Eigener Herd ist Goldes wert“ an.

Der Bürgermeister betont, dass vorrangiges Ziel der Vorlage sei, die geplanten Investitionen nicht zu tätigen. Ein Verkauf sei nicht sofort, sondern langfristig das Ziel.

Herr von Griesheim spricht sich für die voraussichtlich langfristig wirtschaftlichere Lösung der Schaffungs von Wohnraum im Neubau aus. Er schlägt vor, nur über den ersten Satz des Beschlussvorschlags abzustimmen und den restlichen Teil aus dem Beschluss zu streichen.

Herr Lamping beantragt, den letzten Absatz des Beschlussvorschlags („Das Mehrfamilienhaus Seeweg 3 ist langfristig für einen Verkauf vorzusehen. Den bestehenden Mietern sind vor einem Verkauf alternative Wohnungsangebote zu unterbreiten.“) zu streichen

Damit wird der Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hinfällig.

Beschluss:

Beschlussvorschlag des Bürgermeisters unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der FWG:

Der Beschluss vom 22.01.2025 GRV/2024/897 zur Vergabe des Planungsauftrags LPH 5 bis 9 an IB Zacharias wird aufgehoben.

Weitere Sanierungs- und Planungsmaßnahmen werden nicht weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis:

Angenommen unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der FWG: 6x Ja| 1x Enthaltung

11.

Rathaus Rosbach - Aufstockung

Sachdarstellung:

Bürgermeister Maar führt kurz zur Vorlage aus und begründet die Entscheidung des Magistrats, den Status quo zum aktuellen Zeitpunkt zu erhalten und eine Aufstockung nicht weiterzuverfolgen.

Herr Lingnau fragt nach der Laufzeit des Mietvertrags in der Dieselstraße. Frau Pitzek erläutert, dass dieser noch bis Ende November 2026 läuft und sich automatisch um weitere 2 Jahre verlängert, wenn nicht er nicht drei Monate vorher gekündigt wird.

12.

Kündigung des Kooperationsvertrages mit dem Verein Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. und Beschluss zur zukünftigen Förderung der Ganztagsbetreuung an den Rosbacher Grundschulen

Sachdarstellung:

Herr Reindler führt zur Vorlage aus.

Herr Lamping betont, dass Grundschulbetreuung keine kommunale Aufgabe sei. Insbesondere im Kontext einer möglichen Grundsteuererhöhung hält er eine Bezuschussung für nicht argumentierbar. Die FWG spricht sich demnach für die Streichung der Punkte 2 und 3 des Beschlussvorschlags aus. Dies formuliert er als Änderungsantrag zum vorliegenden Beschlussvorschlag seitens der FWG.

Dr. Rathjens erläutert, dass er dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung, das Betreuungsangebot mit 30 € zu bezuschussen, folgt und bringt dies wiederum als Änderungsantrag zum vorliegenden Beschlussvorschlag in die Sitzung ein.

Herr Lingnau fragt an, mit welchen Zuschüssen im Haushalt gerechnet wurde. Herr Reindler führt aus, dass hier 30 Euro angesetzt wurden.

Herr Müller fragt nach den Dimensionen der Zuschüsse auf den Haushalt. Herr Dr. Rathjens erläutert, dass 30 Euro Zuschuss die Kommune jährlich 185.000 Euro kosten, 20 Euro entsprächen 125.000 Euro.

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag des Magistrats sowie die Änderungsanträge der FWG und SPD wurden allesamt abgelehnt (Abstimmungsergebnisse s.u.).

Abstimmungsergebnis:

Änderungsantrag FWG

abgelehnt: 1x Ja| 2x Nein| 4x Enthaltung

Änderungsantrag SPD

abgelehnt: 1x Ja| 1x Nein| 5x Enthaltung

Beschlussvorschlag Magistrat

abgelehnt: 1x Nein| 6x Enthaltung

13.

Aufhebung des Kooperationsvertrages mit der Diakonie Wetterau zur Kindertagespflege im Verbund (Projekt "Piccolino")

Sachdarstellung:

Herr Reindler führt zur Gremienvorlage aus.

Herr Käding fragt, warum noch kein Gespräch mit dem Vermieter geführt wurde. Herr Reindler erläutert, dass durch einen Sterbefall der neue rechtmäßige Eigentümer und Vermieter erst ermittelt werden musste.

Beschluss:

Der Magistrat wird beauftragt, Verhandlungen mit der Diakonie Wetterau mit dem Ziel zu führen, den Kooperationsvertrag über die Kindertagespflege im Verbund (Projekt „Piccolino“) einvernehmlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzulösen.

Dabei sind die Belange der betroffenen Kinder und ihrer Eltern sowie der Mitarbeitenden der Diakonie Wetterau angemessen zu berücksichtigen. Über das Ergebnis der Verhandlungen ist den Gremien erneut zu berichten.

Mit dem Vermieter der angemieteten Liegenschaft Nieder-Wöllstädter Str. sollen Verhandlungen zur vorzeitigen Vertragsauflösung geführt werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

14.

Antrag der Fraktion SPD vom 30.11.2025, Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz

Sachdarstellung:

Dr. Rathjens führt zum vorliegenden Antrag aus.

Herr Lamping sieht durchaus Sinn in den durch das Land Hessen getroffenen Regelungen.

Die Richtlinie des Landes wird im Plenum diskutiert. Es wird etwa über die Möglichkeiten zur Einbindung von Vereinsangeboten in das Ganztagsmodell der Schulen gesprochen.

Dr. Rathjens führt aus, dass die Richtlinie eine gewisse Flexibilität hinsichtlich etwa Verpflichtungen religiöser Natur aufweist. Er wünscht sich auch in anderen Belangen mehr Flexibilität in der Formulierung der Richtlinie.

Herr Lingnau teilt die Einschätzung, dass die Richtlinie die Betreuungssituation für die Familien unflexibel gestaltet.

Dr. Rathjens stellt klar, dass es sich hierbei um einen Entschließungsantrag handelt.

Beschluss:

Der Antrag der SPD wurde abgelehnt (Abstimmungsergebnis s. u.).

Abstimmungsergebnis:

Abgelehnt: 2x Ja| 5x Nein

15.

Verschiedenes

Beschluss:

Es gibt keine Themen zum TOP.

Dr. Rathjens schließt die Sitzung um 22:55 Uhr.

Rosbach v. d. Höhe, den 23.01.2026

Dr. Hans-Peter Rathjens

Nils Schellhammer

Vorsitz

Schriftführung