| Sitzungstermin: | Donnerstag, 22.01.2026, 20:00 Uhr |
| Raum, Ort: | Wasserburg, Haingraben 17, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 22:43 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Mitglieder
Frau Beate Roth - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Vertretung für: Herrn Ivo Lingnau |
Herr Jörg Egerter - CDU
Herr Heiko Müller - CDU | ab 20:10 Uhr |
Herr Hans-Otto Jacobi - FDP
Herr Christian Lamping - FWG
Herr Christoph Käding - STIMME
Magistrat
Herr Stadtrat Gerald Harff - FWG
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Verwaltung
Frau Jana Pitzek -
Herr Anthony Reindler -
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen |
| 4 | Haushaltsführung 2026 Entwurf des Haushaltes/ der Haushaltssatzung 2026 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 |
| 5 | Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2026 |
| 6 | Verschiedenes |
1. | Eröffnung der Sitzung |
Herr Dr. Rathjens eröffnet die 49. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
2. | Genehmigung des Protokolls |
Protokolle zur Abstimmung liegen keine vor. Dr. Rathjens lässt darüber abstimmen, ob Frau Pitzek, die keine gewählte Schriftführerin ist, das Protokoll dieser 49. öffentlichen Sitzung erstellen kann. Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig dafür ab.
3. | Mitteilungen |
Der Bürgermeister hat für diese Sitzung keine Mitteilungen zu machen.
4. | Haushaltsführung 2026 Entwurf des Haushaltes/ der Haushaltssatzung 2026 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 |
Der Bürgermeister richtet zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes einleitende Worte zum Haushaltsentwurf 2026 an die Ausschussmitglieder und die Zuschauer. Danach erläutert Frau Pitzek aus der Verwaltung anhand einer Präsentation die wichtigsten Kennzahlen. Dabei geht sie gemeinsam mit Herrn Reindler und dem Bürgermeister auf aufkommende Rückfragen ein.
Frau Pitzek teilt mit, dass Sie die Präsentation im Nachgang am nächsten Arbeitstag an alle Ausschussmitglieder per Mail verteilen wird.
Herr Lamping erfragt, ob Herr Reindler - wie in den vergangenen Jahren - die Zahlen zum Bereich Kinderbetreuung (Bsp. Kinderzahlen, Kostendeckungsgrad) für die nächste Sitzung der Haushaltsberatung 2026 vorbereiten kann.
Es wurde sich darauf verständigt, dass aufkommende Fragen, die nicht oder nicht vollständig im Rahmen der Sitzung geklärt werden, im Nachgang beantwortet werden.
Ferner kommt die Frage auf, wie hoch die Zuschüsse und Zuweisungen von Bund und Land für den Kita-Bereich sind? Frau Pitzek stellt dar, dass die Zuweisungen und Zuschüsse aktuell alle vom Land gezahlt werden und erläutert, wie sich diese zusammensetzen. Die Planung 2026 enthält Landesmittel für die 6-stündige Freistellung (835.000 €), die Betriebskostenförderung (1.170.000 €) und weitere Zuschüsse für das Programm „Starke Teams, starke Kitas“ und die Anleitung und Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen der praxisorientierten, vergüteten Ausbildung (ca. 125.000 €).
Zu den Förderprogrammen kommt u.a. die Frage auf, wie hoch die Förderquoten im Rahmen der Wärmeplanung, der Stadtentwicklung (Wachstum und nachhaltige Entwicklung) und beim Gemeindepfleger sind? Die Förderquote in der Wärmeplanung liegt bei 85 % der förderfähigen Kosten, der Eigenanteil bei 15 %. Im Programm der nachhaltigen Stadtentwicklung ist eine Förderung von 66,33 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vorgesehen. Der Gemeindepfleger wird über die Dauer von 2 Jahren mit 80 % vom Land und 20 % vom Kreis (jedoch max. 15.000 € pro Jahr) gefördert, wobei die Ausgaben für die Arbeitgebersozialversicherungsanteile nicht als förderfähig gelten und von der Kommune zu tragen sind.
Ebenfalls kommt die Frage auf, warum die Aufwendungen für Fremdleistungen - Konto 613 900 00 - im Teilhaushalt Schwimmbad gegenüber 2025 auf insgesamt 150.000 € angehoben wurden? Die Planung für 2026 musste aufgrund der notwendigen Personalgestellung für den Betrieb des Freibad durch einen externen Dienstleister und die Erstellung rechtlich, notwendiger Unterlagen (z.B. Betriebshandbuch) entsprechend erhöht werden.
Die aufkommende Frage, wie hoch die Tilgungsleistung für Investitionen in den letzten 15 Jahren war, konnte nicht in der Sitzung beantwortet werden und soll deshalb ebenfalls im Rahmen der Protokollerstellung nachgereicht werden.
Die Finanzrechnung der Stadt weist für die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für die vergangenen Jahre folgende Werte aus:
| 2025: | 1.465.880,57 € |
| 2024: | 6.544.610,54 € (Tilgung Endfälligkeitsdarlehen von 5 Mio. €) |
| 2023: | 1.330.826,93 € |
| 2022: | 1.396.618,15 € |
| 2021: | 1.338.477,80 € |
| 2020: | 1.257.468,55 € |
| 2019: | 1.216.026,83 € |
| 2018: | 1.205.396,62 € |
| 2017: | 3.172.729,94 € (Tilgung Endfälligkeitsdarlehen von 2 Mio. €) |
| 2016: | 1.110.554,33 € |
| 2015: | 1.313.691,82 € |
| 2014: | 1.207.097,30 € |
| 2013: | 2.529.695,36 € (Ablösung eines Darlehens von knapp 1,9 Mio. €) |
| 2012: | 883.651,48 € |
| 2011: | 700.912,78 € |
Zu den Standgebühren Bauernmarkt wird erfragt, wie hoch die jährlichen Einnahmen daraus sind und wann die Gebühren letztmalig angepasst wurden?
Die Einnahmen aus den Standgebühren für den Bauernmarkt betrugen 2025 insgesamt 2.854,40 € (Kostenstelle 1557310000 - Konto 500 400 00). Die aktuell gültige Marktordnung der Stadt Rosbach v. d. Höhe ist datiert auf September 2010.
Im Rahmen der Haushaltsberatung wird vereinbart, dass Frau Pitzek für die nächste Sitzung aufbereitet, welche Einnahmen unter die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Leistungsentgelte fallen.
Dies gilt auch für den Stand der Liquidität. Hierzu wird Frau Pitzek für die kommende Sitzung das Muster des Liquiditätsberichtes nach § 106 HGO vorbereiten.
Herr Dr. Rathjens schlägt vor, die Verwaltung einer Organisationsuntersuchung zu unterziehen und stellt die Frage, was dies kosten würde? Herr Egerter fragt, ob es Informationen oder Erfahrungswerte anderer Kommunen gibt, inwieweit eine solche Organisationsuntersuchung zu welchen Erfolgen geführt hat? Zu beiden Fragen müssen entsprechende Informationen eingeholt und die Antworten nachgeliefert werden.
Herr Jacobi unterbreitet den Vorschlag, auch im Hinblick auf die Wärmeplanung, die wiederkehrenden Straßenbeiträge für die kommenden zwei Jahre auszusetzen.
Es herrscht Einigkeit im Ausschuss, dass diese Vorlage in der heutigen Sitzung noch nicht abschließend beraten werden kann und die Haushaltsberatungen am 05.02.2026 fortgesetzt werden.
Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
| 1. | den Haushaltsplan 2026 |
| 2. | die mittelfristige Finanzplanung bis zu dem Jahr 2029 sowie |
| 3. | das Investitionsprogramm 2025 - 2029 und |
| 4. | den Stellenplan 2026 |
zu beschließen.
Die Ortsbeiräte nehmen den Entwurf des Haushaltes 2026 zur Kenntnis und wurden ordnungsgemäß angehört.
Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung, weitere Behandlung in nächster Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss
5. | Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2026 |
Herr Dr. Rathjens möchte wissen, mit welchen Einnahmen bei der Einführung einer Grundsteuer C zu rechnen wäre?
Das Thema zur einer möglichen Grundsteuer C wurde im Rahmen der Information über die aufkommensneutralen Hebesätze der Oberfinanzdirektion mit der Mitteilungsvorlage MV/2024/595 aufgegriffen. Demnach wären bei einer Einführung einer solchen Grundsteuer, je nach Hebesatz, mit Einnahmen zwischen ca. 3.200 € bis max. ca. 16.000 € (31 Grundstücke) zu rechnen.
Auch kommt die Frage auf, wer von der Grundsteuerreform und den damit einhergehenden Änderungen bisher finanziell am meisten betroffen war? Hierüber kann die Verwaltung keine Auskünfte geben, da dies unter das Steuergeheimnis fällt. Allerdings erhielten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 mit Mail vom 27.02.2025 bereits einen anonymisierten Auswertungsvergleich zur Grundsteuer. Frau Pitzek wird diese Auswertung im Nachgang nochmals den Ausschussmitgliedern per Mail zur Verfügung stellen.
Herr Dr. Rathjens stellt weiterhin die Frage, welche Hebesätze zur Grundsteuer A und B im vergangenen Mai 2025 dem Magistrat zur Herstellung der Aufkommensneutralität vorgeschlagen wurden, nachdem die Abrechnung der Grundsteuer gezeigt hat, dass die von der Oberfinanzdirektion vorgeschlagenen Hebesätze nicht zu einer Aufkommensneutralität geführt haben. Mit Gremienvorlage GRV/2024/840-1 wurden dem Magistrat am 21.05.2025 für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 527 % (+ 106 %) und für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 437 % (+8 %) vorgeschlagen.
Auch zu dieser Vorlage findet noch keine abschließende Beratung statt, da die Vorlage unmittelbar an die Beratungen zum Haushalt 2026 geknüpft ist.
Die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung mit den Hebesätzen für
Grundsteuer A 765 % (zuvor 421 %)
Grundsteuer B 821 % (zuvor 429 %) sowie
Gewerbesteuer 400 % (zuvor 400 %)
wird beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Die aktuelle Hebesatzsatzung vom 20.11.2024 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung, weitere Behandlung in nächster Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss
6. | Verschiedenes |
Da es unter dem Punkt „Verschiedenes“ keine weiteren Themenpunkte gibt, schließt Dr. Rathjens die Sitzung um 22:43 Uhr.
Rosbach v. d. Höhe, den 29.01.2026
| Dr. Hans-Peter Rathjens | Jana Pitzek |
| Vorsitz | Schriftführung |