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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 11/2026
Seite 5-Wichtige Informationen aus dem Rathaus
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Steuern, Gebühren und Abgaben zum 15. März fällig

Die Stadtkasse der Stadt Rosbach v. d. Höhe informiert alle Bürgerinnen und Bürger über die nächste Steuerfälligkeit. Am 15. März 2026 werden folgende Steuern, Gebühren und Abgaben fällig:

  • Abfallbeseitigungsgebühren
  • Straßenbeiträge
  • Wasser-/Abwassergebühren
  • Betreuungsgebühren und Essensgeld

Zur Vermeidung von Mahn- und Säumnisfolgen wird gebeten, die Fälligkeit zu beachten und Zahlungen rechtzeitig zu veranlassen.

Bei Überweisungen ist auf die korrekte Kontobezeichnung (Stadt Rosbach) zu achten:

Bankverbindungen der Stadtkasse

Sparkasse Oberhessen

Kto.-Nr.: 0 070 000 032, BLZ: 518 500 79

IBAN: DE75 5185 0079 0070 0000 32, SWIFT-BIC: HELADEF1FRI

Volksbank Mittelhessen

Kto.-Nr.: 85 093 800, BLZ: 513 900 00

IBAN: DE76 5139 0000 0085 0938 00, SWIFT-BIC: VBMHDE5F

Weitere Informationen zu Abgaben und Steuern sind auf der Internetseite der Stadt Rosbach v. d. Höhe abrufbar unter: https://www.rosbach-hessen.de/buerger-verwaltung/selbstverwaltung/abgaben-steuern/