Titel Logo
Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v.d.Höhe

Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird festgestellt:

Herr Harry Paduch ist mit Ablauf des 01. Februar 2023 als Vertreter der CDU aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v.d.Höhe ausgeschieden.

Herr Joachim Höhler rückt als Ersatzperson der CDU in die Stadtverordnetenversammlung ein.

Gegen die Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 99 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Homburger Straße 64, 61191 Rosbach v.d.Höhe, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Rosbach v.d.Höhe, den 15. März 2023

Die Gemeindewahlleiterin
Gez. Stock