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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Grünabfallabfuhr in Nieder-Rosbach

Die nächste Abfuhr von sperrigem Grünabfall in Nieder-Rosbach findet in der 13. Kalenderwoche statt, den genauen Termin entnehmen Sie bitte den Terminveröffentlichungen.

Sperriger Grünabfall sind Abfälle, wie Strauch- und Baumschnitt, die nicht auf den jeweiligen Grundstücken kompostiert werden können und nicht in die Biotonne passen.

Laub und Rasenschnitt sind keine sperrigen Grünabfälle!!! Diese sind über die Biotonne zu entsorgen oder können auf dem Bauhof abgegeben werden. Wurzelstücke, Stämme und starke Äste (Durchmesser über 10cm) sind ebenfalls von der Einsammlung ausgenommen.

Die Grünabfälle müssen gebündelt sein. Hierzu sollte Hanf- oder Kokosschnur verwendet werden. Draht oder Kunststoffschnüre dürfen nicht verwendet werden. Je Bündel darf ein Gewicht von 25 kg und eine Länge von 1,20 m nicht überschritten werden.

In Kunststoffsäcken oder -behältnissen bereitgestellter Grünabfall wird nicht mitgenommen oder entleert.

Kleinschnittiger Grünabfall, der nicht gebündelt werden kann, kann in Papiersäcken oder unbeschichteten Kartonagen bereitgestellt werden. Diese Bereitstellungsart sollte jedoch die Ausnahme sein.

Papiersäcke sind im Handel erhältlich. Darüber hinaus werden Sie beim Bürgerbüro bzw. der Verwaltungsaußenstelle Rodheim zum Selbstkostenpreis (0,50 € / Sack) abgegeben.

Der Grünabfall muss am ersten Abfuhrtag des jeweiligen Bezirkes ab 6.00 Uhr bereitstehen. Beim Bereitstellen des Grünabfalls ist darauf zu achten, dass der Fußgänger- und Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird. Nach der Abfuhr sind die Fahrbahnen und Gehwege von zurückbleibendem Unrat zu säubern!

Stadtverwaltung Rosbach v.d. Höhe

Fachdienst Steuerverwaltung, Abfallbeseitigung

Telefon: (06003) 822 -181