ohne Maßstab
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v. d. Höhe hat in ihrer Sitzung am 21.11.2023 den Aufstellungsbeschluss für den o. g. Bebauungsplan gefasst. Die am 22.05.2024 beantragte Zielabweichung wurde am 04.07.2025 durch Beschluss der Regionalversammlung zugelassen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Belgesbaum“, 1. Bauabschnitt, wurde in der Sitzung am 24.02.2026 gebilligt.
Planziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets „Einzelhandel, Ärzte, Gesundheitszentrum und Wohnen“ (SO EZ+W) für einen Lebensmittelvollversorger mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.600 m² zuzüglich Backshop sowie für die beschriebenen ergänzenden Nutzungen. Darüber hinaus ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgesehen. Bestandteil der Planung sind außerdem die erforderlichen Grünflächen sowie die verkehrliche Erschließung.
Die Abgrenzung des Planbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).
Der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit von
Dienstag, dem 07.04.2026 - einschl. Freitag, dem 08.05.2026
im Internet auf der Homepage der Stadt Rosbach v.d. Höhe unter www.rosbach-hessen.de, unter www.plan-es.com Button Beteiligungsverfahren, sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingestellt und veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Fachbereich Stadtplanung und Immobilien der Stadt Rosbach v. d. Höhe, Verwaltungsaußenstelle Dieselstraße 12, 1. OG links, Büro Herr Grosch, 61191 Rosbach v. d. Höhe, montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung. Zusätzlich wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, etwa schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Gerne können diese auch an folgende E-Mail-Adresse: beteiligungsverfahren@plan-es.com gesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplanes sowie des Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt.
Rosbach v. d. Höhe, den 20.03.2026
Anlage: Lageplan mit Geltungsbereich
Bauleitplanung der Stadt Rosbach v. d. Höhe
Bebauungsplan „Am Belgesbaum“ 1. Bauabschnitt
hier: Räumlicher Geltungsbereich