Im Rahmen der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 11. März 2025 stellten Vertreter der OVAG den Ausschussmitgliedern sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern das Thema „Kommunale Wärmeplanung“ vor. Gemäß den gesetzlichen Regelungen sind alle Kommunen in Deutschland dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Die Verpflichtung gilt für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2026 und für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028. Im Anschluss der Sitzung wurden die Fragen der Ausschussmitglieder sowie der anwesenden Bürgerinnen und Bürger beantwortet.
Die OVAG führt die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Rosbach vor der Höhe als Dienstleister zusammen mit der TransMIT GmbH durch. Florian Appelt, Projektleiter auf Seiten der OVAG, erläuterte zunächst den rechtlichen Hintergrund und anschließend die einzelnen Schritte zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung.
Zunächst nehmen die Projektpartner eine energetische Bestandsanalyse des Gebäudebestandes und der bestehenden Energie-Versorgungsstrukturen vor. Dabei werden unter anderen die aktuellen Wärmeverbräuche, die eingesetzten Energieträger und die Siedlungsstruktur der Stadt Rosbach erfasst. Im Anschluss erfolgt die Potenzialanalyse, die vorhandene Energie-Einsparpotenziale und Wege zur Nutzung von erneuerbaren Energiequellen in der Stadt aufzeigen soll. Auf Basis dieser beiden Analysen wird ein Zielszenario entwickelt, welches das Stadtgebiet in verschiedene Versorgungsgebiete einteilt und verschiedene Möglichkeiten aufzeigt, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt Rosbach im Jahr 2045 aussehen könnte.
Der fertige Wärmeplan wird konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Wärmewende bis zum Jahr 2045 enthalten. Er dient als strategisches Planungsinstrument und soll bis Ende 2025 vorliegen. Während der Bearbeitung sind in regelmäßigen Abständen relevante Zwischenergebnisse zur Veröffentlichung vorgesehen. Am Ende der Bearbeitung sollen die fertigen Ergebnisse bei einer Bürgerversammlung präsentiert werden.