Titel Logo
Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift zur 19. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Dienstag, 28.02.2023, 20:05 Uhr

Raum, Ort:

Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal

Sitzungsbeginn:

20:05 Uhr

Sitzungsende:

22:50 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mitglieder

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Lilith Ernst - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Minh Goertz - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Jörg Egerter - CDU

Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU

Herr Roman Lack - CDU

Herr Heiko Müller - CDU

Frau Katharina Schäfer - CDU

Herr Marco See - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Jens Christopher Jacobi - FDP

Frau Elke Sommermeyer - FDP

Herr Ernst Gruner - FWG

Frau Beate Karschny - FWG

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Rainer Schaub - FWG

Herr Walter Soff - FWG

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Herr Christian Thiel - SPD

bis 22:30 Uhr

Herr Walter Horz - STIMME

Herr Christoph Käding - STIMME

Herr Andreas Kunkel - STIMME

Herr Dieter Kurth - STIMME

Frau Andrea Overhage - STIMME

Magistrat

Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU

Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD

Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME

Verwaltung

Herr Andreas Kraus -

Nicht Anwesende:

Vorsitz

Frau Katharina Hantl - CDU

entschuldigt

Mitglieder

Herr Peter Kopp - SPD

entschuldigt

Magistrat

Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

entschuldigt

Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU

entschuldigt

Herr Stadtrat Matthias Kopp - FWG

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen - 28.02.2023

3.1

Seniorenplan vom Senioren- und Inklusionsbeirat

4

Kleine Anfragen - 28.02.2023

5

Haushaltsführung 2023

Beschlussfassung des Haushaltes/ der Haushaltssatzung einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 unddes Investitionsprogrammes 2022 bis 2026

5.1

Änderungsantrag zum Haushalt 2023 der Fraktion STIMME vom 17.01.2023

Photovoltaikanlagen in Rosbach

5.2

Änderungsantrag zum Haushalt 2023 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.02.2023

Fortschreibung des Förderprogramms "Balkon Photovoltaik"

5.3

Änderungsantrag zum Haushalt 2023 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.02.2023

Stabsstelle Bürgermeister Klimaschutzmanager*in

5.4

Antrag der Fraktion SPD vom 19.02.2023

Haushaltssatzung 2023 Verpflichtigungsermächtigungen Sportzentrum Ober-Rosbach (Sanierung Sporthalle Eisenkrain)

5.5

Antrag der Fraktion CDU vom 20.02.2023

Intensivierte Betreuung der Flüchtlinge

5.6

Änderungsantrag zum Haushalt 2023 der Fraktion FWG vom 22.02.2023

Förderung von Zisternen in Rosbach

5.7

Änderungsantrag der Fraktion SPD vom 28.02.2023

Neubau KiTa Rodheim

6

Gewerbegebiet Südumgehung Ost: Weiterentwicklung Vergabemethodik und weitere Vermarktungsstrategie

7

Wahl von Ortsgerichtsschöffen und vorgesehene Nachbesetzung der Stellvertretung der Ortsgerichtsvorsteherin im Ortsbezirk Rosbach v.d.Höhe II (Rodheim)

8

Wahl für die Mobilitätskommission

1) Zwei Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

2) Vier sachkundige Einwohner

3) Zwei Mitglieder des Arbeitskreises Radgerechtes Rosbach

4) Ein Mitglied des Senioren- und Inklusionsbeirates

5) Ein Mitglied der Landwirte

6) Ein Mitglied der örtlichen Schulen

9

Wahl der Stellvertretung des Schriftführers in der Stadtverordnetenversammlung

10

Antrag der Fraktion SPD vom 19.02.2023

Personalsituation Kinderbetreuung: Vierteljährliche Berichterstattung

11

Anfrage der Fraktion FWG vom 18.02.2023

Übergangsrelationen am Bahnhof Friedrichsdorf

12

Anfrage der Fraktion SPD vom 19.02.2023

Umsetzung Klimaschutzkonzept

13

Anfrage der Fraktion SPD vom 19.02.2023

Ordentliche und außerordentliche Rücklagen

14

Anfrage der Fraktion SPD vom 19.02.2023

Zisterne Villa Konfetti

15

Anfrage der Fraktion STIMME vom 19.02.2023

Anmerkungen und Fragen zum Jahresbericht 2022 des Kommunalen Klimaschutzkonzepts

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Herr Lingnau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Herr Lingnau stellt fest, dass mit Ladung vom 24.02.2023 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt der stellv. Stadtverordnetenvorsteher fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher teilt mit, dass der Ältestenrat vorschlägt, die Tagesordnungspunkte 7 und 9 ohne Aussprache zu behandeln.

Weiterhin schlägt der Ältestenrat vor, TOP 7 (Wahl von Ortsgerichtsschöffen) nach vorne zu ziehen und gleich nach den „Kleinen Anfragen“ (TOP 4) zu behandeln.

Herr Lingnau teilt weiter mit, dass der Ältestenrat vorschlägt, die Redezeit zu den Haushaltsberatungen 2023 (TOP 5 mit Unterpunkten) auf 20 Minuten je Fraktion zu erhöhen.

Alle Anträge zum Haushalt sollen vor der Abstimmung zum Haushalt 2023 behandelt und abgestimmt und dann in die Haushaltssatzung 2023 sowie in das Investitionsprogramm eingearbeitet werden.

Abstimmung über den Vorschlag des Ältestenrates.

Einstimmig ja

2.

Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2023 wird einstimmig angenommen.

3. Mitteilungen - 28.02.2023

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Herr Lingnau teilt mit, dass Herr Harry Paduch als Vertreter der CDU aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v.d. Höhe ausgeschieden ist. Herr Joachim Höhler rückt als Ersatzperson der CDU in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte:

Formlose Bauvoranfrage

Grundstück: Neue Straße 51 (rückwärtiges Grundstück), Gemarkung Rodheim

Vorhaben: Bebauung eines rückwärtigen Grundstücks

Der Magistrat hat das in der Anfrage vom 23. Januar 2023 skizzierte Bauvorhaben bzgl. eines Neubaus auf dem rückwärtigen Grundstück der Neuen Straße 51 (Gemarkung Rodheim, Flur 1, abgelehnt, da die Erschließung nicht gesichert ist.

Bauantrag

Grundstück: Kurt-Schumacher-Straße 52, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Einfamilienwohnhaus mit einer Doppelgarage

Der Magistrat hat dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage in der Kurt-Schumacher-Straße 52 zugestimmt.

Dem Befreiungsantrag zur vorgegebenen Firstrichtung im Bebauungsplan wurde zugestimmt.

Schwimmbad Rodheim - Beauftragung GalaBau-Arbeiten

Der Magistrat hat die Beauftragung mit 520.000,00 € brutto für Garten- und Landschaftsbauarbeiten beschlossen.

Spielplatz Sang - Beauftragung GalaBau-Arbeiten

Der Magistrat hat die Beauftragung der Firma Immo Herbst GmbH mit 59.000,00 € brutto für Garten- und Landschaftsbauarbeiten beschlossen.

Sanierung Brunnen Rodheim Hauptstraße

Der Magistrat hat die grundhafte Sanierung des Brunnens Hauptstraße im Ortsteil Rodheim beschlossen.

Die Ausführung wird mit dem Ortsbeirat festgelegt und im Anschluss dem Magistrat zur Kenntnis erneut vorgelegt.

Entscheidung Projektförderung 2023

Der Magistrat hat folgende Verteilung für die Projektförderung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

Verein

Projekttitel

Ausgaben

Einnahmen

Vorschlag Zuschuss

Förderverein der Kapersburgschule e.V.

"Zirkus macht Freude" - Zirkusprojekt mit Stärkung und Integration zugezogener und ausländischer Kinder

21.500 €

17.000 €

1.800 €

Förderverein Freunde der Erich-Kästner-Schule

Bühnenworkshop mit Heart Global unter Einbeziehung aller Neubürger und Flüchtlingskinder an der Erich-Kästner-Schule in Rodheim.

20.000 €

1.000 €

1.800 €

SG Rodheim v.d.H e.V.

Schnuppertag für Neubürgerinnen und Neubürger im Sportzentrum Rodheim

2.600 €

1.000 €

800 €

FC 1945 Ober-Rosbach e.V.

Integrations- und Interaktionsveranstaltung für Neubürger "Sang"

20.000 €

28.000 €

300 €

Burgfestausschuss

Neubürger Integrieren - Vereine stellen sich vor

5.236 €

0 €

300 €

Gewinn - Umweltlotterie Hessen

Die Stadt Rosbach v.d. Höhe wurde am 15.02.2023 darüber informiert, dass das eingereichte Projekt „Anschaffung einer Begrünungswalze zur Pflege von Blühwiesen bei der Stadt Rosbach v.d. Höhe“ in der Umweltlotterie GENAU am 03.02.2023 als Gewinnerprojekt gezogen wurde. Das Projekt, welches auf Initiative des Bauhofmitarbeiters Rainer Schütz entstanden ist, wurde im Jahr 2021 bei mehreren Fördermittelgebern vorgetragen. Nachdem aber, trotzt durchweg positivem Feedback zu dem Vorhaben, wir nur Absagen erhalten haben, kam die Idee auf, das Projekt bei der Umweltlotterie GENAU einzureichen. Die Stadt Rosbach erhält damit einen Gewinn von 5.000,-- € für das o.g. Projekt. Die Anschaffung einer Begrünungswalze wird voraussichtlich zwischen 7.000 - 9.500 € kosten.

Teilbereiche des Bestattungswalds aus Sicherheitsgründen gesperrt

Aufgrund der extremen Witterungsbedingungen in der letzten Zeit sind im Bestattungswald Bäume abgestorben oder haben Totholz in den Kronen. Wegen der raschen Zersetzung des Buchenholzes und der damit verbundenen Bruchgefahr sind bis auf Weiteres Teilbereiche des Bestattungswaldes am Ketzerborn zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher gesperrt. Von der aktuellen Sperrung sind der südliche und der westliche Teil des Areals inklusive der Andachtsfläche, die für die vor Ort stattfindenden Trauerfeiern vorgesehen ist, betroffen.

Bearbeitungsstand von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung

Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 10.10.2022 Förderung der Anschaffung und Installation von Solaranlagen für Strom und Wärme für Privathaushalte

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.10.2022 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich grundsätzlich dafür aus, die Anschaffung und Installation von Solaranlagen auf privaten Häusern und Grundstücken - ergänzend zu der bestehenden Förderrichtlinie für Balkon-Photovoltaikanlagen - mit Zuschüssen zu fördern. Der Magistrat wird beauftragt, die Erstellung einer entsprechenden Förderrichtlinie zu prüfen. Als Vorlage kann zum Beispiel die Förderrichtlinie „100 Dächer-Programm“ der Stadt Bad Nauheim dienen. Über die Ergebnisse der Prüfung soll im Haupt- und Finanzausschuss berichtet werden.“

Der Antrag wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 19.01.2023 abschließend behandelt. Ein Förderprogramm soll nicht aufgelegt werden.

Antrag der Fraktion FWG vom 05.10.2022 Förderung von Zisternen in Rosbach

In der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2022 hat die Fraktion FWG einen Antrag zur Zisternenförderung gestellt. Der Antrag wurde von der Fraktion FWG zurückgestellt mit der Maßgabe,

dass die Angelebenheit in das kommunale Wasserkonzept eingearbeitet wird. Die Kosten für das Wasserkonzept wurden zwischenzeitlich im beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Jahr 2023 veranschlagt. Sobald eine Genehmigung vorliegt, kann hier der Auftrag zur Antragstellung der Fördermittel und der Erstellung des Wasserkonzeptes erteilt werden.

Förderprogramm Zukunft Innenstadt

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 26.04.2022 beschlossen, für das Hessische Förderprogramm „Geben Sie der Zukunft Ihrer Innenstadt Raum“ einen Förderantrag abzugeben und dabei folgende Projekte benannt:

  1. Anmietung und Umbau des Erdgeschosses „Kirchstraße 2“ in Ober-Rosbach, um ein Kaffee inklusive der Marktplatzbestuhlung zu errichten.
  2. Umnutzung einer bisher verpachteten Gartenfläche der Stadt Rosbach zum gemeinschaftlichen Gärtnern an der Wasserburg.
  3. Vinothek mit passenden Köstlichkeiten rund um den Wein im Bahnhof Rodheim inklusive Bestuhlung auf dem neugestaltetet Bahnhofvorplatz.

Pokalladen Kirchstr. 2

Der ehemalige Pokalladen in der „Kirchstraße 2 Ober-Rosbach“ wurde zwischenzeitlich angemietet. Ein potentieller Betreiber wurde ausgewählt. Derzeit werden letzte Details bezüglich des Mietvertrags zwischen der Stadt und dem Betreiber geklärt. Insbesondere der Toilettenumbau ist hier noch zu klären, da ohne getrennte Gäste- und Personaltoilette ein gastronomisches Angebot nicht möglich ist. Die grundsätzlichen Dinge wurden jedoch geklärt und man hat Einigkeit erzielt.

Umnutzung Gartengrundstück Wasserburg

Die Stadt steht mit dem Obst- und Gartenbauverein Rosbach im Austausch, sodass das Projekt gemeinsam entwickelt werden kann. Ein Kooperationsvertrag wurde ausgearbeitet. Dieser wird derzeit mit dem Verein endabgestimmt. Im Zuge der Maßnahme soll das Gartengrundstück einen neuen einheitlichen Zaun, eine ausreichend groß bemessene Gartenhütte, Hochbeete und Wege erhalten. Ziel ist eine Fertigstellung bis zum Apfelfest im September.

Vinothek Bahnhof Rodheim

Auch für dieses Projekt konnte ein Betreiber gefunden werden, der das Konzept umsetzen kann. Für die geplante Nutzung als Vinothek sind jedoch umfangreiche Umbauarbeiten erforderlich. Durch die damit zusammenhängende Nutzungsänderung muss ebenfalls ein Bauantrag gestellt werden. Neben der Deutschen Bahn ist auch der Denkmalschutz von der Maßnahme betroffen. Die Denkmalschutzbehörde möchte, dass eine derzeit defekte Außentür erhalten wird. Weiterhin möchte sie noch überprüfen, ob im alten Bahnhofswärterhaus unter der Farbe erhaltenswerte Malereien vorhanden sind. Auch wurde von der Verwaltung festgestellt, dass die unterste Geschossdecke zum Keller hin sanierungsbedürftig ist.

Bauanträge werden grundsätzlich innerhalb von drei Monaten beim Kreis bearbeitet. In der jüngeren Vergangenheit waren aber auch Bearbeitungszeiten von bis zu sechs Monaten keine Seltenheit. Durch die vielen notwendigen Absprachen ist eine Fertigstellung der Maßnahme im Jahr 2023 nicht realistisch. Auf Grund dessen hat die Verwaltung beim Fördermittelgeber angefragt, ob eine Mittelübertragung in das Jahr 2024 möglich ist. Dieser hat mitgeteilt, dass sich solche Anfragen derzeit häufen würden. Das Thema müsse daher auf Ministerialebene entschieden werden. Sobald hier ein Ergebnis vorliegt, würde sich der Fördermittelgeber wieder bei uns melden.

Auf Grund der unsicheren Gegenfinanzierung werden derzeit nur die Maßnahmen verfolgt, die unabhängig von der Förderung ohnehin durchzuführen wären. Dies betrifft die Sanierung der unteren Geschossdecke bzw. Kellerdecke und die weiteren Abstimmungen mit dem Denkmalschutz. Mit der Bahn konnten bereits alle Themen abgestimmt werden.

Spielplatzerweiterung Sportzentrum Rodheim

Im Haushalt 2022 und 2023 wurden Mittel für die Spielplatzerweiterung am Sportzentrum Rodheim veranschlagt. In Folge dessen wurden drei leistungsfähige Unternehmen aufgefordert Vorschlagsentwürfe einzureichen.

Um die späteren Nutzer bei der Entscheidung einzubinden, wurde eine Onlineumfrage gestartet. Die Rodheimer Kitas und die Grundschulbetreuung der EKS sowie der Schulelternbeirat wurden gebeten für die Umfrage bei Eltern und Kindern zu werben. Stand 28.02.2023 liegen bereits über 150 Rückmeldungen vor. Der Hauptnutzer der Sportanlage, die SG Rodheim e.V. wurde ebenfalls eingebunden. Nach der Bürgerbeteiligung ist geplant die zuständigen politischen Gremien einzubinden, um dann eine Entscheidung auf einer breiten Grundlage treffen zu können.

Herr Dr. Rathjens berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 09.02.2023 getagt hat.

In der Sitzung wurden die Tagesordnungspunkte „Gewerbegebiet Südumgehung Ost: Weiterentwicklung, Vergabemethodik und weitere Vermarktungsstrategie“ sowie „Haushaltsführung 2023, Entwurf des Haushaltes/ der Haushaltssatzung einschließlich der mittelfrst. Finanzplanung bis 2026“ beraten.

Herr Horz berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 09.02.2023 getagt hat.

In der Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt „Gewerbegebiet Südumgehung Ost: Weiterentwicklung, Vergabemethodik und weitere Vermarktungsstrategie“ beraten.

3.1. Seniorenplan vom Senioren- und Inklusionsbeirat

Die SPD-Fraktion hat am 13.06.2021 den Antrag AT/2021/195 gestellt. Der Magistrat wurde aufgefordert den „Kommunalen Altenplan“ der Stadt zu aktualisieren und den Erfordernissen und Gegebenheiten der Zeit anzupassen. Der Antrag wurde am 22.06.2021 beschlossen.

Nach verschiedenen Gesprächen u. a. mit der Stadt Karben hat sich ergeben, dass ein Seniorenplan, der auch einen Nutzen für die Seniorinnen und Senioren bringt, nur zusammen mit entsprechenden Fachkräften der Soziologie bzw. Gerontologie erstellt werden kann. Es wurden daher verschiedene mögliche Dienstleister angeschrieben und daraufhin 25.000 € im Haushaltsentwurf 2022 hierfür veranschlagt. Am 22.02.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung diesen Ansatz gestrichen.

Der Senioren- und Inklusionsbeirat hat daraufhin ehrenamtlich einen Seniorenplan erarbeitet. Ziel der Arbeit war es festzustellen, wie sich die reale Situation für ältere und behinderte Menschen darstellt und welche Verbesserungen notwendig bzw. anzustreben sind.

Der vorliegende Seniorenplan wird den städtischen Gremien hiermit zur Kenntnis gegeben.

4. Kleine Anfragen - 28.02.2023

Es liegt eine „Kleine Anfrage“ der Fraktion STIMME vor.

Frage:

Das Land Hessen hat am 03. Februar 2023 einen landesweiten Mängelmelder in Betrieb genommen. Dieses Portal leitet die eingehenden Meldungen automatisch an die zuständigen Stellen weiter. Über 300 hessische Kommunen beteiligen sich an dem System. Wir fragen den Herrn Bürgermeister: Gibt es Überlegungen, sich ebenfalls an diesem Portal zu beteiligen und damit den eigenen Rosbacher Mängelmelder damit zu ersetzen?

Antwort:

Die Stadt Rosbach v.d. Höhe betreibt seit über 2 Jahren einen eigenen Mängelmelder von der Firma wer denkt was GmbH. Im August 2022 hat das Land Hessen in einem Schreiben den landesweiten Mängelmelder vorgestellt und folgende Optionen angeboten:

  1. Zugang zum Zentralen Mängelmelder des Landes Hessen (AEM)

  2. Die Daten der Meldung, die über den Zentralen Mängelmelder des Landes Hessen erstellt wurde, werden per Schnittstelle zur weiteren Verwendung in dem bereits verwendeten Mängelmelder zur Verfügung gestellt.
  3. Kommune hat kein Interesse an dem AEM und erhält lediglich eine Mail mit den Informationen zur erstellten Meldung.

Die Stadtverwaltung hat sich für Option 2 entschieden und ist damit eine von 300 hessischen Kommunen, die sich an dem Projekt beteiligen. Die Verwaltung hat sich für einen Parallelbetrieb entschieden, da die Bearbeitung der Mängelmeldungen in dem bestehenden System sehr zielführend und benutzerfreundlich ist. So werden die Meldungen mittels eigener Kategorien direkt online an den zuständigen Fachbereich sortiert. Eine „analoge“ Zuordnung zum zuständigen Sachgebiet entfällt. Dieses digitale Verfahren soll beibehalten werden. Zudem sollten die gut funktionierenden Arbeitsprozesse, die bei der Einführung des Mängelmelders fachbereichsübergreifend erarbeitet wurden, nicht gravierend verändert werden. Auch für Bürgerinnen und Bürger werden auf der Stadtkarte die bereits bestehenden Mängel an dieser Stelle angezeigt, um Doppelmeldungen zu vermeiden. Die Firma wer denkt was GmbH hat inzwischen eine Schnittstelle programmiert, die von deren Seite aus betriebsbereit ist. Der Dienstleister des hessenweiten Systems wurde informiert und hat die notwendigen technische Informationen erhalten. Nun muss der Anbieter noch technische Einstellungen an seinem System vornehmen, damit die Daten übertragen werden. Eine Rückmeldung vom Land Hessen steht aus. Das Land Hessen wurde außerdem gebeten, der Verwaltung für den landesweiten Mängelmelder ein Demo-Zugang zu dem Bearbeitungssystem bereitzustellen. Eine Rückmeldung vom Land Hessen steht auch hierzu noch aus.

Es liegt eine „Kleine Anfrage“ der Fraktion SPD vor.

Frage:

Wie ist der Stand bezüglich der Aktualisierung des jährlichen Kindertagesstättenberichts und für wann ist eine Vorlage für die städtischen Gremien terminiert?

Antwort:

Der letzte Kita Bericht wurde im Juni 2022 vorgestellt. Zum Stichtag 01.03. eines jeden Jahres sind immer die Förderanträge mit den Kinderzahlen vom 01.03. zu erstellen. Diese Datengrundlage wird für den Bericht verwendet. Spätestens im Mai wird der Bericht fertig sein.

5.

Haushaltsführung 2023

Beschlussfassung des Haushaltes/ der Haushaltssatzung einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 unddes Investitionsprogrammes 2022 bis 2026

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag des Magistrats vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2022/428-1-1-1-1 wird verwiesen.

Der Entwurf des Haushaltes 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 sowie das Investitionsprogramm 2021 bis 2025 wurden in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2022 eingebracht.

Es erfolgte die gesetzlich vorgeschriebene Verweisung an den Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und Beschlussfassung, sowie zur Anhörung durch die drei Ortsbeiräte und des Ausländerbeirates.

Die Ortsbeiräte Ober-Rosbach, Nieder-Rosbach und Rodheim wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zum Haushalt 2023 in einer gemeinsamen Sitzung am 31.01.2023 angehört. Der Ausländerbeirat der Stadt Rosbach v.d. Höhe hat sich mit Wirkung 27.01.2023 mangels der vorgeschriebenen Mitgliederzahl aufgelöst und diese Beteiligung entfällt daher.

Auf Grundlage der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.01.2023 ist der am 13.12.2022 durch Bürgermeister Maar eingebrachte Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 in einigen Punkten angepasst wurden.

Die unter den Tagesordnungspunkten 5.1 bis 5.7 eingebrachten Anträge werden vorher behandelt und abgestimmt und dann in die Haushaltssatzung 2023 und in das Investitionsprogramm eingearbeitet.

Zum Schluss erfolgt die Beschlussfassung des Haushaltes/der Haushaltssatzung einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 und des Investitionsprogrammes 2022 bis 2026.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wie folgt:

Haushaltssatzung der Stadt Rosbach v.d. Höhe

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juli 2021 (GVBl. S. 498), hat die Stadtverordnetenversammlung am ___________ folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 10 + 21)

33.765.970 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 19 + 22)

34.943.840 EUR

mit einem Saldo von

- 1.177.870 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 26)

162.800 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 27)

0 EUR

mit einem Saldo von

162.800 EUR

mit einem Jahresfehlbetrag von (Pos. 30)

-1.015.070 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf (Pos. 19)

975.930 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 23)

10.049.250 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 28)

15.317.050 EUR

mit einem Saldo von

-5.267.800 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 31)

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 32)

1.513.700 EUR

mit einem Saldo von

-1.513.700 EUR

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von (Pos. 34)

-5.805.570 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

0 EUR

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf

18.800.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

5.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

400 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

453 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am ______________ beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 100 HGO gelten ab einer Höhe von 25.000 EUR als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Ausgenommen von dieser Regelung sind überplanmäßige Auszahlungen bei der Gewerbesteuerumlage.

Rosbach v.d. Höhe, den ______________

Der Magistrat der Stadt
Rosbach v.d. Höhe
Steffen Maar
Bürgermeister

2. Darüber hinaus beschließt die Stadtverordnetenversammlung das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022 bis 2026.

Die Summen im Investitionsprogramm werden wie folgt festgesetzt:

2022:

13.585.000 €

2023:

15.317.050 €

2024:

10.602.440 €

2025:

17.190.000 €

2026:

4.103.000 €

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher lässt über den Beschluss des Haushaltes/der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 inkl. Investitionsprogramm 2022 bis 2023 mit der Einarbeitung der beschlossenen Anträge abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

26 Ja-Stimmen

(3 SPD, 5 GRÜNE, 5 STIMME, 8 CDU, 5 FWG)

3 Nein-Stimmen

(3 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Haushalt/der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 inkl. Investitionsprogramm 2022 bis 2023 mit der Einarbeitung der beschlossenen Anträge (TOPs 5.1, 5.2, 5.6, 5.7) zu.

5.1.

Änderungsantrag zum Haushalt 2023 der Fraktion STIMME vom 17.01.2023

Photovoltaikanlagen in Rosbach

Dieser Tagesordnungspunkt wird vor der Beschlussfassung des Haushaltes/der Haushaltssatzung 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 und des Investitionsprogrammes 2022 bis 2026 behandelt (TOP 5).

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Änderungsantrag der Fraktion STIMME vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In dem Investitionsprogramm ist für 2023 eine Planstelle „Photovoltaik auf städtische Liegenschaften“ aufzunehmen und mit 200.000 Euro auszustatten. Die Finanzierung erfolgt durch Inanspruchnahme des im Investitionsprogramm des Haushaltsentwurfs unter der Planungsstelle 1254110000, Maßnahme 337 - „Parkplatz Kita Rodheim (Neubau)“ - (Seite 280) für 2023 vorgesehenen 200.000 Euro.

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher lässt über den Änderungsantrag der Fraktion STIMME abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

26 Ja-Stimmen

(3 SPD, 5 GRÜNE, 5 STIMME, 8 CDU, 5 FWG)

3 Enthaltungen

(3 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion STIMME zu.

5.2.

Änderungsantrag zum Haushalt 2023 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.02.2023

Fortschreibung des Förderprogramms "Balkon Photovoltaik"

Dieser Tagesordnungspunkt wird vor der Beschlussfassung des Haushaltes/der Haushaltssatzung 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 und des Investitionsprogrammes 2022 bis 2026 behandelt (TOP 5).

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Förderprogramm, welches der Bezuschussung von Balkon-Photovoltaik-Anlagen dient, wird fortgesetzt und dafür ein Budget von 10.000 Euro in das Investitionsprogramm des Haushaltsjahres 2023 aufgenommen. Der Förderbetrag wird auf 50 % der Anschaffungskosten bis maximal 200 Euro je Anlage festgesetzt.

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher lässt über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen

(2 SPD, 5 GRÜNE, 5 STIMME, 5 FWG)

12 Nein-Stimmen

(1 SPD, 3 FDP, 8 CDU)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu.

5.3.

Änderungsantrag zum Haushalt 2023 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.02.2023

Stabsstelle Bürgermeister Klimaschutzmanager*in

Dieser Tagesordnungspunkt wird vor der Beschlussfassung des Haushaltes/der Haushaltssatzung 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 und des Investitionsprogrammes 2022 bis 2026 behandelt (TOP 5).

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für die Stabsstelle Bürgermeister werden Mittel zur Finanzierung einer befristeten Stelle für eine/n Klimaschutzmanager*in (E11) vorgesehen. Die hierfür notwendigen Mittel in Höhe von 17.500 Euro werden im Haushalt 2023 bereitgestellt. Für das Haushaltsjahr 2024 werden 35.000 Euro eingestellt. Für diese Maßnahme kann eine Förderung aus der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragt werden. Deshalb wir die Position zunächst für 2 Jahre befristet besetzt. Die Umwandlung in eine unbefristete Stelle nach Ablauf der 2 Jahre ist angestrebt.

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher lässt über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

(5 GRÜNE)

19 Nein-Stimmen

(3 SPD, 3 FDP, 8 CDU, 5 FWG)

5 Enthaltung

(5 STIMME)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab

5.4.

Antrag der Fraktion SPD vom 19.02.2023

Haushaltssatzung 2023 Verpflichtigungsermächtigungen Sportzentrum Ober-Rosbach (Sanierung Sporthalle Eisenkrain)

Dieser Tagesordnungspunkt wird vor der Beschlussfassung des Haushaltes/der Haushaltssatzung 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 und des Investitionsprogrammes 2022 bis 2026 behandelt (TOP 5).

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Verpflichtungsermächtigungen für die Sanierung der Sporthalle Eisenkrain sind zu streichen.

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher lässt über den Antrag der Fraktion SPD abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen

(3 SPD, 3 FDP, 5 STIMME)

18 Nein-Stimmen

(5 GRÜNE, 8 CDU, 5 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag der Fraktion SPD ab.

5.5.

Antrag der Fraktion CDU vom 20.02.2023

Intensivierte Betreuung der Flüchtlinge

Dieser Tagesordnungspunkt wird vor der Beschlussfassung des Haushaltes/der Haushaltssatzung 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 und des Investitionsprogrammes 2022 bis 2026 behandelt (TOP 5).

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion CDU vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, zeitgleich mit dem Bezug der ehemaligen Kita Brüder-Grimm durch Flüchtlinge nach eigenem Ermessen mindestens ein halbe, maximal aber eine ganze zusätzliche Vollzeit-Stelle zur sozialarbeiterischen Betreuung der Flüchtlinge im Stadtgebiet der Stadt Rosbach zu schaffen. Diese Stelle kann entsprechend der bisherigen Handhabung durch den Dienstleister JJ ausgefüllt werden. Die Beauftragung ist zunächst auf 2 Jahre zu befristen.

Die Fraktion SPD legt einen Änderungsantrag vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

-

Die Schaffung einer halben, maximal ganzen Stelle zur sozialarbeiterischen Betreuung der Flüchtlinge im Stadtgebiet der Stadt Rosbach vor der Höhe wird bis auf Weiteres zurückgestellt.

-

Stattdessen wird der Magistrat aufgefordert, zunächst zu einem Runden Tisch einzuladen. Ziel dieses Runden Tisches ist u.a., sich über Ansätze zur Bewältigung der aktuelle Flüchtlingskrise auszutauschen, wenn möglich Leitlinien zu entwickeln und einen Organisationsrahmen für die Umsetzung zu schaffen. Der Aufbau einer Stelle zur sozialarbeiterischen Betreuung der Flüchtlinge ist zu prüfen.

-

Es ist auch die frühere Helferinitiative einzuladen, damit deren Erfahrungen in den Gesamtprozess mit einfließen können. Eine Reaktivierung der Helferinitiative wird angeregt.

Zu dem Änderungsantrag der Fraktion SPD legt die Fraktion FWG einen Änderungsantrag vor. Hinzugefügt wird ein 4ter Spiegelstrich mit folgendem Wortlaut.

-

Alternativ ist auch eine Förderung ehrenamtlicher Kräfte zu prüfen.

Änderungsantrag der Fraktion FWG mit dem Änderungsantrag der Fraktion SPD.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

-

Die Schaffung einer halben, maximal ganzen Stelle zur sozialarbeiterischen Betreuung der Flüchtlinge im Stadtgebiet der Stadt Rosbach vor der Höhe wird bis auf Weiteres zurückgestellt.

-

Stattdessen wird der Magistrat aufgefordert, zunächst zu einem Runden Tisch einzuladen. Ziel dieses Runden Tisches ist u.a., sich über Ansätze zur Bewältigung der aktuelle Flüchtlingskrise auszutauschen, wenn möglich Leitlinien zu entwickeln und einen Organisationsrahmen für die Umsetzung zu schaffen. Der Aufbau einer Stelle zur sozialarbeiterischen Betreuung der Flüchtlinge ist zu prüfen.

-

Es ist auch die frühere Helferinitiative einzuladen, damit deren Erfahrungen in den Gesamtprozess mit einfließen können. Eine Reaktivierung der Helferinitiative wird angeregt.

-

Alternativ ist auch eine Förderung ehrenamtlicher Kräfte zu prüfen.

Antrag der Fraktion CDU.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, zeitgleich mit dem Bezug der ehemaligen Kita Brüder-Grimm durch Flüchtlinge nach eigenem Ermessen mindestens ein halbe, maximal aber eine ganze zusätzliche Vollzeit-Stelle zur sozialarbeiterischen Betreuung der Flüchtlinge im Stadtgebiet der Stadt Rosbach zu schaffen. Diese Stelle kann entsprechend der bisherigen Handhabung durch den Dienstleister JJ ausgefüllt werden. Die Beauftragung ist zunächst auf 2 Jahre zu befristen.

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher lässt über den Änderungsantrag der Fraktion FWG zum Änderungsantrag der Fraktion SPD bezüglich des Antrags der Fraktion CDU abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

13 Ja-Stimmen

(3 SPD, 5 STIMME, 5 FWG)

16 Nein-Stimmen

(5 GRÜNE, 3 FDP, 8 CDU)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Änderungsantrag der Fraktion FWG ab.

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher lässt über den Antrag der Fraktion CDU abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

13 Ja-Stimmen

(5 GRÜNE, 8 CDU)

16 Nein-Stimmen

(3 SPD, 3 FDP, 5 STIMME, 5 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag der Fraktion CDU ab.

5.6.

Änderungsantrag zum Haushalt 2023 der Fraktion FWG vom 22.02.2023

Förderung von Zisternen in Rosbach

Dieser Tagesordnungspunkt wird vor der Beschlussfassung des Haushaltes/der Haushaltssatzung 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 und des Investitionsprogrammes 2022 bis 2026 behandelt (TOP 5).

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Änderungsantrag der Fraktion FWG vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, im Investitionsprogramm für 2023 unter dem Produkt 1456110000, allgemeine Aufgaben des Umweltschutzes und dem Titel „Förderung Zisternen“ eine Fördermaßnahme aufzunehmen und mit 5.000 Euro auszustatten. In den Folgejahren ist die Förderung auf 10.000 Euro auszuweiten.

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher lässt über den Änderungsantrag der Fraktion FWG abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

18 Ja-Stimmen

(3 SPD, 5 GRÜNE, 5 STIMME, 5 FWG)

11 Nein-Stimmen

(3 FDP, 8 CDU)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion FWG zu.

5.7.

Änderungsantrag der Fraktion SPD vom 28.02.2023

Neubau KiTa Rodheim

Dieser Tagesordnungspunkt wird vor der Beschlussfassung des Haushaltes/der Haushaltssatzung 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 und des Investitionsprogrammes 2022 bis 2026 behandelt (TOP 5).

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Änderungsantrag der Fraktion SPD vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Mittelbedarf für den Neubau der KiTa Rodheim ist auf 9,82 Mio. Euro zu erhöhen, um - wie in der Sitzung der Stadtverordneten am 13.12.2022 beschlossen - auch die Errichtung einer vollflächigen Photovoltaik-Anlage sicherzustellen.

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher lässt über den Änderungsantrag der Fraktion SPD abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion SPD zu.

6. Gewerbegebiet Südumgehung Ost: Weiterentwicklung Vergabemethodik und weitere Vermarktungsstrategie

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag des Magistrats vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/451 wird verwiesen.

Die Fraktionen FDP und STIMME beantragen die getrennte Abstimmung der Ziffern 1 bis 3.

Beschlussvorschlag:

1.

Die Vergabemethodik wird um eine dritte Stufe ergänzt, in welcher die städtebauliche Qualität des jeweiligen Vorhabens, auch im Kontext der Gesamtentwicklung des Gebiets, bewertet wird.

2.

Um den qualitativen Ansatz der Gewerbeflächenvermarktung fortzuführen, kommen auch für zukünftige Flächenverkäufe nur solche Unternehmen in Frage, die mindestens 70% der Maximalpunktzahl im Bewertungssystem erreichen.

3.

Um weitere hochwertige Bewerbungen für die restlichen Flächen zu generieren, wird die Vermarktung offensiv und zielgerichtet vorangetrieben.

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher lässt über Ziffer 1 des Beschlussvorschlags abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

21 Ja-Stimmen

(3 SPD, 5 GRÜNE, 8 CDU, 5 FWG)

8 Nein-Stimmen

(3 FDP, 5 STIMME)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Ziffer 1 des Beschlussvorschlags zu.

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher lässt über Ziffer 2 des Beschlussvorschlags abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Ziffer 2 des Beschlussvorschlags zu.

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher lässt über Ziffer 3 des Beschlussvorschlags abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Ziffer 3 des Beschlussvorschlags zu.

7. Wahl von Ortsgerichtsschöffen und vorgesehene Nachbesetzung der Stellvertretung der Ortsgerichtsvorsteherin im Ortsbezirk Rosbach v.d.Höhe II (Rodheim)

Die Angelegenheit wird vorgezogen und gleich nach den „Kleinen Anfragen“ behandelt. Weiterhin wird der TOP ohne Aussprache behandelt.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag des Magistrats vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/468 wird verwiesen.

Da niemand widerspricht, wird offen abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt folgende zwei Personen, um diese dem Amtsgericht als zukünftigen Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk II vorzuschlagen:

Herrn Axel Müller-Gers sowie Herrn Udo Vorbach.

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

Die Einverständniserklärungen zur Annahme der Wahl liegen vor.

8.

Wahl für die Mobilitätskommission
1) Zwei Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

2) Vier sachkundige Einwohner

3) Zwei Mitglieder des Arbeitskreises Radgerechtes Rosbach

4) Ein Mitglied des Senioren- und Inklusionsbeirates

5) Ein Mitglied der Landwirte

6) Ein Mitglied der örtlichen Schulen

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Vorlagenummer MV/2022/466 wird verwiesen.

Der Magistrat hat in den Sitzungen am 12.01.2022 und 11.01.2023 beschlossen, eine ständige Mobilitätskommission der Stadt Rosbach v. d. Höhe zu bilden. Ziel soll die Weiterentwicklung der Fuß- und Radwegeinfrastruktur sein.

Die Kommission soll ausfolgenden Mitgliedern bestehen:

Dem Bürgermeister als Vorsitzender

Ein Mitglied des Magistrates

Zwei Stadtverordnete

Vier sachkundige Einwohner

Zwei Mitglieder des Arbeitskreises Radgerechtes Rosbach

Ein Mitglied des Senioren- und Inklusionsbeirates

Ein Mitglied der Landwirte

Ein Mitglied der örtlichen Schulen

Der Bürgermeister ist kraft Amtes Vorsitzender. Vom Magistrat wurde Erster Stadtrat Stephan Schmidthals benannt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat heute zu wählen:

1) Zwei Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die von dieser für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte zu wählen sind.

Es liegt ein gemeinsamer Vorschlag Fraktionen CDU, STIMME, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FWG und SPD vor.

1. Kirsten Salein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

2. Alexander von Griesheim (CDU)

Weitere Vorschläge erfolgen nicht.

Da ein einheitlicher Wahlvorschlag vorliegt und niemand gegen eine offene Wahl widerspricht, erfolgt die Abstimmung durch Handaufheben.

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher lässt über den gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen CDU, STIMME, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FWG und SPD abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Herr Lingnau stellt das Wahlergebnis fest. Es wurden gewählt.

1.

Kirsten Salein

2.

Alexander von Griesheim

Die Gewählten werden gefragt, ob sie ihre Wahl annehmen. Dies wird von Frau Salein und Herrn von Griesheim bestätigt.

2) Vier sachkundige Einwohner, die für die Dauer der Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung zu wählen sind.

Die Sitzung wird zwecks Abstimmung über das Wahlverfahren unterbrochen. Der Ältestenrat wird einberufen. Nach erfolgter Abstimmung über das Wahlverfahren mit dem Ältestenrat wird die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung fortgesetzt.

Die Fraktionen CDU, STIMME, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FWG und SPD legen folgende gemeinsame Liste vor.

1.

Gerd Bourda (Stimme Rosbach/Rodheim)

2.

Lieselotte Zessin (Bündnis 90/Die Grünen)

3.

Elena Korbach (FWG)

4.

Stefan Buder (SPD)

Die Fraktion FDP legt folgenden Vorschlag vor.

1.

Robert Schollenberger

Es erfolgt eine geheime Wahl. Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher bildet einen Wahlvorstand, Vorsitzende des Wahlvorstandes ist der stellv. Stadtverordnetenvorsteher, der Wahlvorstand wird mit 3 freiwilligen Stadtverordneten und Hilfskräfte der Verwaltung komplettiert.

Nachdem der Stimmzettel für die durchzuführende Wahl vorbereitet ist, gibt der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Herr Lingnau den Inhalt des Stimmzettels bekannt. Zur Stimmabgabe werden die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung aufgerufen.

Nach der Wahl wird das folgende Ergebnis festgestellt.

Liste CDU, STIMME, GRÜNE, FWG, SPD

25 Stimmen

Liste FDP

4 Stimmen

Es wurden gewählt.

Liste CDU, STIMME, GRÜNE, FWG, SPD

3 Mitglieder

Liste FDP

1 Mitglied

1.

Gerd Bourda (Liste CDU, STIMME, GRÜNE, FWG, SPD)

2.

Lieselotte Zessin (Liste CDU, STIMME, GRÜNE, FWG, SPD)

3.

Elena Korbach (Liste CDU, STIMME, GRÜNE, FWG, SPD)

4.

Robert Schollenberger (Liste FDP)

Die Gewählten werden gefragt, ob sie ihre Wahl annehmen. Dies wird bestätigt bzw. es liegen Einverständniserklärungen zur Annahme der Wahl vor.

3) Zwei Mitglieder des Arbeitskreises Radgerechtes Rosbach, die auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer der Tätigkeit im AKRR zu wählen sind.

Vorschlag vom AKRR: Gerald Harff und Detlef Ulherr

Da niemand widerspricht, erfolgt die Wahl offen per Handaufheben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Herr Lingnau stellt das Wahlergebnis fest. Es wurden gewählt.

1.

Gerald Harff

2.

Detlef Ulherr

Die Gewählten werden gefragt, ob sie ihre Wahl annehmen. Dies wird bestätigt bzw. es liegen Einverständniserklärungen zur Annahme der Wahl vor.

4) Ein Mitglied des Senioren- und Inklusionsbeirates, der auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlzeit des SIB zu wählen ist.

Vorschlag vom SIB: Volker Weidmann

Da niemand widerspricht, erfolgt die Wahl offen per Handaufheben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Herr Lingnau stellt das Wahlergebnis fest. Es wurde gewählt.

1.

Volker Weidmann

Herr Weidmann wird gefragt, ob er die Wahl annehme. Dies wird bestätigt.

5) Ein Landwirt, der auf Vorschlag der Ortslandwirte von der Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer der Tätigkeit als Ortslandwirt zu wählen ist.

Vorschlag der Ortslandwirte: Jürgen Stetzer

Da niemand widerspricht, erfolgt die Wahl offen per Handaufheben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Herr Lingnau stellt das Wahlergebnis fest. Es wurde gewählt.

1.

Jürgen Stetzer

Die Einverständniserklärungen zur Annahme der Wahl liegt von Herrn Stetzer vor.

6) Ein Vertreter der örtlichen Schulen, der auf Vorschlag der beiden Schulen von der Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer der Tätigkeit in der Schule zu wählen ist.

Vorschlag der Kapersburgschule: Leona Hübner

Da niemand widerspricht, erfolgt die Wahl offen per Handaufheben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Herr Lingnau stellt das Wahlergebnis fest. Es wurde gewählt.

1.

Leona Hübner

Die Einverständniserklärungen zur Annahme der Wahl liegt von Frau Hübner vor.

9. Wahl der Stellvertretung des Schriftführers in der Stadtverordnetenversammlung

Der TOP wird ohne Aussprache behandelt.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag des Magistrats vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/478 wird verwiesen.

Da niemand widerspricht, erfolgt die Wahl offen per Handaufheben.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt Frau Julia Ziegeler zur stellvertretenden Schriftführerin.

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

Die Einverständniserklärung von Frau Ziegeler zur Annahme der Wahl liegt vor.

Das Sitzungsende ist gemäß der Geschäftsordnung erreicht. Da niemand widerspricht, werden die nachfolgenden Tagesordnungspunkte weiter behandelt.

10.

Antrag der Fraktion SPD vom 19.02.2023

Personalsituation Kinderbetreuung: Vierteljährliche Berichterstattung

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktionen SPD vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Zuge der vierteljährlichen Berichterstattung zur Haushaltslage ist auch die aktuelle Personal- und Bewerbersituation im Bereich Kinderbetreuung - möglichst unter Einbeziehung der KiTa Sang - darzustellen.

Die Fraktion FWG beantragt den Zusatz „mit einer 2-jährigen Befristung“. Die Fraktion SPD ist mit der Änderung einverstanden.

Beschlussvorschlag gemäß Antrag mit Änderung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Zuge der vierteljährlichen Berichterstattung zur Haushaltslage ist auch die aktuelle Personal- und Bewerbersituation im Bereich Kinderbetreuung - möglichst unter Einbeziehung der KiTa Sang - darzustellen. Die Berichterstattung ist auf 2 Jahre befristet.

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

(2 SPD, 3 FDP, 5 STIMME, 8 CDU, 5 FWG)

5 Nein-Stimmen

(5 GRÜNE)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag zu.

11.

Anfrage der Fraktion FWG vom 18.02.2023

Übergangsrelationen am Bahnhof Friedrichsdorf

1. Seit wann ist dem Magistrat die Verschlechterung der Übergangsrelationen am Bahnhof Friedrichsdorf bekannt? (siehe Presseberichterstattung in der Wetterauer Zeitung und den Rosbacher Nachrichten)

Der Magistrat hat ebenfalls erst seit der Presseberichterstattung Kenntnis von den Neuerungen des Fahrplans.

2. Ist seitens der Deutschen Bahn, des Rhein-Main-Verkehrsverbunds oder anderer Institutionen eine Information über diese einschneidenden Maßnahmen erfolgt.

Wie zu Frage 1 bereits beantwortet, hat der Magistrat erst seit der Presseberichterstattung Kenntnis von den Neuerungen des Fahrplans. Gesonderte Informationen zu Fahrplanänderungen solcher Art erhält der Magistrat vorab nicht.

3. Wie beurteilt der Magistrat die eingetretenen Fahrplanänderungen?

Die Fahrplanänderungen, die für die Bahnfahrer aus Rosbach und Rodheim leider zu erheblichen Verschlechterungen führen, sieht der Magistrat sehr kritisch. Beim Überprüfen des Fahrplans musste zusätzlich zu der bereits in der Presse dargestellten kurzen Umsteigzeit von 2 Minuten aus Friedberg kommend, nun auch festgestellt werden, dass für die Fahrt von Frankfurt über Friedrichsdorf nun eine Umsteigzeit von 25 Minuten am Bahnhof Friedrichsdorf planmäßig ist. Dies ist aus Sicht des Magistrats eine viel zu lange Wartezeit für die betroffenen Nutzer.

4. Welche Abhilfemöglichkeiten sieht der Magistrat?

Der Magistrat wird alle beteiligten Verkehrsgesellschaften (RMV, VGO, ZOV) sowie den hessischen Verkehrsminister kontaktieren und eine Abänderung der neuen Fahrtzeiten fordern, mit dem Ziel die Umsteigzeit am Bahnhof Friedrichsdorf auf eine sowohl für planmäßige Fahrten, wie auch mögliche Verspätungen, sinnträchtige und vertretbare Zeit zu erwirken.

12.

Anfrage der Fraktion SPD vom 19.02.2023

Umsetzung Klimaschutzkonzept

1. Welche sind aus Sicht des Magistrates die größten Hindernisse zur zeitnahen Umsetzung einzelner Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts? Was sind hierbei interne und externe Engpassfaktoren?

Zum aktuellen Stand sind 91% der aktuell im Konzept verankerten Einzelmaßnahmen aktiv, ca. 51% der endlichen Maßnahmen wurden bereits abgeschlossen. Dies betrifft insbesondere diejenigen Maßnahmen, denen ein „sehr kurzfristiger“ oder „kurzfristiger“ Umsetzungshorizont zugeteilt wurde (ca. 93% aktiv, ca. 88% abgeschlossen).

Dieser Erfolg bedingt jedoch, dass in der Stabsstelle, wo das Thema Klimaschutz verortet ist, Kapazitäten in anderen Aufgabenbereichen (z.B. Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung) nachrangig priorisiert, zurückgestellt werden müssen oder nicht abgearbeitet werden können. Auch andere Fachbereiche (insb. 1, 3 und 4) würden inhaltlich entlastet (s. Ausführungen zu Frage 4). Interne Engpassfaktoren sind neben dem Faktor Zeit auch die Abarbeitung von Pflichtaufgaben und dringender Tätigkeiten.

In der Umsetzung mancher Maßnahmen ist man zudem auf die Arbeit externer Dienstleister und Projektpartner angewiesen.

2. Inwieweit könnte eine personelle Aufstockung in Form eines Klimaschutzmanagers zu einer verbesserten Umsetzung beitragen?

Mehr Personal, dass sich dem Thema Klimaschutz widmen kann, bedeutet mehr Fokus auf das Thema. Dies bedeutet zum einen, dass dem Klimaschutz mehr Aufmerksamkeit zuteilwird und das Thema dadurch eine Aufwertung erfährt und zum anderen, dass sich eine Person ganz dem Thema widmen kann, dieses mit mehr Tiefe bespielen und gegebenenfalls weitere Fachexpertise einbringen kann. Hinzu kommt, dass ein besseres Monitoring der Maßnahmen ermöglicht und die Koordination der Fachbereiche verbessert würde, wenn dem Klimaschutz mehr Zeit zuteilwürde.

3. Welche darüberhinausgehenden Aufgaben würden einem Klimaschutzmanager übertragen?

Neben der Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzkonzept gehören die inhaltliche Weiterentwicklung des Konzepts, die Betreuung der dazugehörigen Förderprogramme und die Recherche sowie Akquise von Fördermitteln zur Finanzierung von Maßnahmen zu den zentralen Aufgabenbereichen eines Klimaschutzmanagers. Dieser wäre zudem zentraler Ansprechpartner für das Thema - intern wie extern.

4. Wo käme es zu Entlastungen an anderer Stelle der Verwaltung

In der Stabsstelle könnten die Aufgabenbereiche Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung wie der in anderer Tiefe bearbeitet werden, zudem würde die Stelle hier in der Abwicklung von Förderprogrammen entlasten. Gleiches gilt für das Sachgebiet Finanzen im Fachbereich 1, welches durch die Übernahme dieser Aufgabe durch einen Klimaschutzmanager ebenfalls entscheidend entlastet würde. Hinzu kommt im FB1 die Entlastung durch die Übernahme der Fördermittelrecherche durch den Klimaschutzmanager. Auch die Fachbereiche 3 und 4 würden durch die Schaffung der Stelle eines Klimaschutzmanagers in Teilaufgaben entlastet und insbesondere in Themenbereichen der energetischen Sanierung sowie von Photovoltaik auf städtischen Flächen und Dächern unterstützt.

5. Welche Qualifikationen müsste ein Klimaschutzmanager erfüllen, um diese Aufgaben zu erfüllen?

Das waren die Qualifikationen laut vorbereiteter Ausschreibung. Sie war abgesprochen mit dem Fördermittelgeber:

  • ein abgeschlossenes Studium im Bereich Umwelt, Natur- oder Ingenieurwissenschaften, der Verfahrenstechnik mit Vertiefung Klimaschutz und erneuerbare Energien, Raum- und Stadtplanung, Geographie oder vergleichbare Studiengänge.
  • Erfahrungen im Projektmanagement im Bereich des Klimaschutzes
  • ein hohes Maß an Engagement, Eigeninitiative, Selbstständigkeit, Kooperationsbereitschaft
  • Teamfähigkeit und Belastbarkeit
  • Kommunikations-, Netzwerk-, Vermittlungs- und Organisationsfähigkeiten
  • Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen
  • sicheres Auftreten im Umgang mit politischen Gremien und in der Öffentlichkeit
  • Flexibilität und Bereitschaft zur Wahrnehmung von Aufgaben auch außerhalb der Rahmen-arbeitszeit
  • Kenntnisse im Bereich Projektentwicklung und Projektmanagement sowie im Bereich Fördermittelakquirierung und Fördermittelmanagement

Für die unter 1-4 genannten Aufgaben ist aber aus Sicht der Verwaltung nicht unbedingt eine technische Ausbildung nötig, viele der Aufgaben erfordern im Gegenteil eine Ausbildung für den gehobenen Dienst in der Allgemeinen Verwaltung.

6. Wo wäre eine solche Stelle innerhalb der Verwaltung anzusiedeln?

Die Koordination des Querschnittsthemas Klimaschutz wäre sinnvollerweise in der Stabsstelle anzusiedeln.

7. Wie wäre eine solche Stelle im Rahmen des TVöD einzustufen? Wie hoch sind die Personalkosten pro Jahr?

Dies ist grundsätzlich abhängig von der Qualifikation. Für Ingenieurstätigkeiten liegt die niedrigste Einstufung nach TVöD in der Entgeltgruppe 10. Die tatsächliche Eingruppierung richtet sich nach den zu erledigenden Aufgaben und wird entweder bei E10 oder E11 liegen.

8. Welche externen Fördermaßnahmen gibt es und wie sind sie genau ausgestaltet?

Verweis auf Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.06.2016

Über die Kommunalrichtlinie wird das Erstellen eines Klimaschutzkonzeptes sowie die Schaffung einer Stelle im Klimaschutzmanagement über zwei Jahre mit 70 Prozent (90 Prozent für finanz-schwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert. Maßgeblich ist hier die Tz 4.1.8 der Kommunalrichtlinie: „Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements“

Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement

Gefördert werden die erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts und die Um-setzung erster Maßnahmen durch ein Klimaschutzmanagement. Ein integriertes Klimaschutzkonzept umfasst alle klimarelevanten Handlungsfelder einer Organisation und adressiert die unter-schiedlichen Handlungsmöglichkeiten des Antragstellers als Verbraucher/Vorbild, Versorger/Anbieter, ggf. Regulierer und Berater/Motivierender.

Förderfähige Maßnahmen:

  • Einsatz von Fachpersonal (Klimaschutzmanagement), das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird; je nach Umfang der geplanten Aufgaben kann auch mehr als eine Stelle gerechtfertigt sein.
  • bei Bedarf unter Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur Unterstützung bei der Er-stellung der Treibhausgasbilanzierung und der Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie der Maßnahmenbewertung im Rahmen der Konzepterstellung professionellen Prozessunterstützung in einem zeitlichen Umfang von maximal zehn Tagen
  • Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung
  • Endredaktion des Konzepts
  • begleitende Öffentlichkeitsarbeit
  • Dienstreisen mit direktem Bezug auf die Aufgaben des Klimaschutzmanagements für Weiterqualifizierungen
  • Austausch- und Vernetzungstreffen
  • Fachtagungen oder sonstigen Informationsveranstaltungen für Klimaschutzmanager*innen sowie Mitarbeiter*innen aus dem Tätigkeitsbereich Klimaschutz des Antragstellers
  • die tägliche Arbeit, z. B. für Fahrten zu Akteuren, Multiplikatoren etc.

Bewilligungsvoraussetzungen sind:

Der Antragsteller

  • weist komplexe Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen in mehreren Handlungsfeldern auf.
  • kann durch ein Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement ein erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in mehreren Handlungsfeldern heben.
  • hat noch kein integriertes Klimaschutzkonzept bzw. ist als kreisangehörige Stadt oder Gemeinde noch nicht an einem Klimaschutzkonzept des Landkreises beteiligt.

Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.

9. Wie sind die Chancen zu beurteilen, eine Stelle für zunächst nur zwei Jahre zu besetzen?

Dies kann nicht beurteilt werden, da in diesem Bereich keine Ausschreibungserfahrungen vorliegen.

10. In welchen Kommunen des Wetteraukreises gibt es schon Klimaschutzmanager? Welche Erfahrungen liegen vor?

Wölfersheim, seit 2015

Nidda, seit 2016

Karben, seit 2017

Bad Nauheim, seit 2022 (zusätzlich: Referentin für Nachhaltigkeit und Klimaschutz, seit 2022)

Wetteraukreis, seit 2022

Butzbach, Stelle in Ausschreibung

Büdingen, Stelle in Ausschreibung

Ortenberg, Stelle in Ausschreibung

Ranstadt, Stelle in Ausschreibung

Bad Vilbel, Stabsstelle Klima und Umwelt, seit 2021

13.

Anfrage der Fraktion SPD vom 19.02.2023

Ordentliche und außerordentliche Rücklagen

1. Wie hoch waren die ordentlichen und außerordentlichen Rücklagen jeweils zum Jahresende 2015 bis 2022?

Jahr

Außerordentliche Rücklage

Ordentliche Rücklage

2015 (geprüft)

2.284.405,09 €

1.780.542,10 €

2016 (geprüft)

4.069.042,26 €

3.091.434,74 €

2017 (in Prüfung)

8.379.228,44 €

4.951.071,62 €

2018 (in Prüfung)

13.111.434,45 €

2.877.158,83 €

2019 (aufgestellt)

14.397.817,92 €

1.816.444,50 €

2020 (aufgestellt)

14.948.365,50 €

1.816.444,50 €

2021 (aufgestellt)

15.844.607,16 €

3.821.140,89 €

2022 (Ansatz HH 2022)

15.846.507,16 €

3.397.640,89 €

2. Aus welchen Quellen stammen die außerordentlichen Rücklagen?

In der Regel handelt es sich hier um Verkäufe von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens; im engeren Sinne um Grundstücksverkäufe.

3. Wie haben sich in diesem Zeitraum im Ergebnishaushalt das ordentliche und das Jahresergebnis entwickelt?

Jahr

Außerordentliches Ergebnis

Ordentliches Ergebnis

2015 (geprüft)

402.229,98 €

-697.053,74 €

2016 (geprüft)

1.784.637,17 €

1.310.892,64 €

2017 (in Prüfung)

4.310.186,18 €

1.859.636,88 €

2018 (in Prüfung)

4.732.206,01 €

-2.073.912,79 €

2019 (aufgestellt)

1.286.383,47 €

-1.060.714,33 €

2020 (aufgestellt)

1.275.845,76 €

-725.298,18 €

2021 (aufgestellt)

896.241,66 €

2.004.696,39 €

2022 (Ansatz HH 2022)

1.900,00 €

-423.500,00 €

4. In welcher Form waren bzw. sind die ordentlichen und die außerordentlichen Rücklagen angelegt?

Die buchhalterischen Rücklagen sind Teil des Eigenkapitals. Es handelt sich um den bilanziellen Differenzbetrag zwischen den Vermögensgegenständen in Geld oder Geldeswert und den Schulden. Die Position muss daher nicht mit dem Geldvermögen übereinstimmen.

Beispiel:

Ein Grundstück mit einem Buchwert von 0 € wird für 100 € verkauft. Ansonsten geschieht nichts im Geschäftsjahr.

Auswirkung auf die Gesamtergebnisrechnung:

Der außerordentliche Ertrag und damit das a.o. Ergebnis, liegt bei 100 € (Erlös abzüglich des Buchwertes). Das ordentliche Ergebnis beträgt 0 € (keine Geschäftsvorfälle).

Auswirkung auf die Bilanz:

Am Ende wird das a.o. Ergebnis in die a.o. Rücklage gebucht auf der Passivseite der Bilanz in das Eigenkapital. Auf der Aktivseite ist ein Vermögensgegenstand „Grundstück“ mit dem Wert 0 € abgegangen. Ein Vermögensgegenstand „Bankguthaben“ von 100 € ist hinzugekommen.

Auf die Frage des Anfragenstellers bezogen könnten die 100 € Bankguthaben angelegt werden oder auf dem Girokonto verbleiben.

Praxis bei kommunalen Haushalten und Jahresabschlüssen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit dem Investitionsprogramm jährlich bereits die Mittelverwendung der Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen. Im Investitionsprogramm werden neben den Investiven Einzahlungen auch investive Auszahlungen geplant. In Höhe des Differenzbetrages wird in der Regel eine Kreditaufnahme veranschlagt, wenn nicht genügend Bankguthaben vorhanden ist (dies wird regelmäßig der Fall sein).

Um im Beispiel zu bleiben:

Ein Grundstück mit einem Buchwert von 0 € wird für 100 € verkauft (Investitionsprogramm Einzahlungen). Ein anderes Grundstück wird für 100 € inkl. aller Nebenkosten erworben (Investitionsprogramm Auszahlungen).

Auswirkung auf die Gesamtergebnisrechnung:

Der außerordentliche Ertrag liegt bei 100 € (Erlös abzüglich des Buchwertes). Das ordentliche Ergebnis beträgt 0 €. Der Kauf eines Grundstücks hat keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, da lediglich Geld im Wert von 100 € in einen Vermögensgegenstand mit gleichem Wert getauscht wird.

Auswirkung auf die Bilanz:

Am Ende wird das a.o. Ergebnis in die a.o. Rücklage gebucht auf der Passivseite der Bilanz. Auf der Aktivseite ist ein Vermögensgegenstand „Grundstück“ mit dem Wert 0 € abgegangen und Geld der Vermögensgegenstand „Bankguthaben“ von 100 € ist hinzugekommen. Gleichzeitig ist später im Jahr ein Grundstück im Wert von 100 € zugegangen und ein anderer Vermögensgegenstand „Bankguthaben“ im Wert von 100 € wieder abgegangen.

Das Endergebnis ist rechnerisch das exakt Gleiche. Lediglich die Anlagenform wurde von „Girokonto“ in „Grundstück“ getauscht.

Die Antwort auf die Anfrage lautet daher, dass die ordentlichen und außerordentlichen Rücklagen in Vermögensgegenstände des Anlagevermögens angelegt sind.

5. Inwieweit teilt der Magistrat die Einschätzung, dass die Nutzung der außerordentlichen Rücklage zur Abdeckung des ordentlichen Defizits im Ergebnishaushalt einen Substanzverzehr darstellt?

Grundsätzlich stellt jegliche Eigenkapitalminderung einen Substanzverzehr dar. Damit stellt auch die Verwendung einer ordentlichen oder außerordentlichen Rücklage einen Verzehr dar. Aufgabe ist es, künftig wieder mehr Erträge als Aufwendungen zu erzielen.

6. Welchen gesetzlichen Spielraum hat die Stadt, um Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis durch außerordentliche Rücklagen abzudecken?

Gemäß § 25 Absatz 2 Satz 1 Gemeindehaushaltsverordnung darf ein in der Ergebnisrechnung ausgewiesener Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis aus Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden.

Abweichend davon können nach Satz 2 in den Ergebnisrechnungen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 ausgewiesene Jahresfehlbeträge im ordentlichen Ergebnis bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auch mit dem sich am 31. Dezember 2020 ergebenden außerordentlichen Rücklage ausgeglichen werden. Die Regelung gilt auch für das Jahr 2020.

Diese Regelung wurde per Finanzplanungserlass für das Haushaltsjahr 2023 verlängert und ist weiterhin anwendbar:

„3. Außerordentliche Rücklage

Einer Anregung der kommunalen Spitzenverbände folgend können auch für das Haushaltsjahr 2023 diejenigen Kommunen, die gem. § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO einen Fehlbedarf oder gem. § 92 Abs. 6 Nr. 1 HGO einen Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis darstellen, den Fehlbedarf und den Fehlbetrag wahlweise mit Rücklagen ausgleichen, die aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (ordentliche Rücklage) oder aus bis zum 31.12.2020 entstandenen Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses (außerordentliche Rücklage) gem. § 23 Abs. 1 GemHVO gebildet wurden. Entsprechende Anpassungen der GemHVO werden erfolgen (Finanzplanungserlass des Landes Hessens vom 14.10.2022, Tz. 3).“

14.

Anfrage der Fraktion SPD vom 19.02.2023

Zisterne Villa Konfetti

1. Zu welchen Zwecken wurde eine Zisterne an der Villa Konfetti gebaut?

Ursprünglich wurde eine Zisterne eingebaut, um die Toilettenanlagen mit Regenwasser zu speisen. Die Zisterne wird mit anfallendem Regenwasser der Dachflächen gespeist.

2. Wann und aus welchen Gründen wurde die Zisterne abgestöpselt?

Eine genaue Zeitangabe wann die Stilllegung erfolgte ist nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass dies vor rund 15 bis 20 Jahren erfolgte. Die Anlage war sehr häufig defekt. Die Zisterne wurde von der Toilettenspülanlage getrennt, die Toilettenspülung erfolgt seitdem mit Trinkwasser.

3. Wie lässt sich die Zisterne zukünftig nutzen?

Das zurückgehaltene Regenwasser kann zur Nutzung von Grünanlagen genutzt werden. Hierzu ist allerdings eine Umrüstung mit Zapfstelle erforderlich.

15.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 19.02.2023

Anmerkungen und Fragen zum Jahresbericht 2022 des Kommunalen Klimaschutzkonzepts

Im 2. Halbjahresbericht 2021 wird mitgeteilt, dass in Zusammenarbeit mit der LEA eine CO2-Startbilanz erarbeitet wurde. Bitte in Gänze vorlegen!

Die CO2-Startbilanz war Teil des o.g. Berichts und wird dieser Stellungnahme beigefügt (Anlage zur Sitzung)

Im Jahresbericht 2022 ist die CO2-Bilanz nicht mehr erwähnt. Gibt es keine Fortschreibung?

In Absprache mit der LandesEnergieAgentur Hessen wurde erörtert, dass ein jährliches Monitoring wenig sinnvoll und zielführend ist. Eine Bilanzierung im Rhythmus von etwa fünf Jahren wurde seitens der LEA empfohlen.

M2 - Intensivierung Nutzung E-Bike

Seit wann hat die Stadt das Rad und wie viele Kilometer wurden bisher damit gefahren?

Seit der Übergabe (Spende der Sparkasse Oberhessen) Ende Oktober 2019 wurden mit dem Rad rund 1.020 Kilometer zurückgelegt (25,5km/Monat; 306km/Jahr bei 40 Monaten (November 2019-Februar 2023)).

M3 - Jobticket

Wie viele Jobtickets wurden ausgegeben?

Es wurden rund 150 Jobtickets ausgegeben.

Gibt es Erkenntnisse über die tatsächliche Nutzung?

Es bestehen keine belastbaren und/oder repräsentativen Erkenntnisse über die Nutzung des Angebots.

M6/M8 - Stadtradeln/Schulradeln

Gibt es eine Erklärung für den deutlichen Rückgang an Teilnehmern?

Die Teilnehmerzahlen lagen 2022 im Vergleich zum Vorjahr bei 80% (M8 - Schulradeln) bzw. 75% (M6 - Stadtradeln). Der Rückgang basiert mutmaßlich auf zwei Gegebenheiten. Zum einen wurde die Aktion nicht ganz so intensiv, wie noch 2021 beworben. Dies ist insbesondere damit zu begründen, dass zu diesem Zeitpunkt die Planung der 50-Jahr-Feier der Stadt Rosbach v.d. Höhe auf Hochtouren lief und die Personalsituation in der Stabsstelle zu diesem Zeitpunkt sehr angespannt war. Zum anderen hat es im Aktionszeitraum deutlich häufiger geregnet, als noch 2021. Hinzu kommt, dass die Fahrradbranche 2020/2021 auch

pandemiebedingt einen extremen Boom erfuhr, der sich auch auf die Aktion Stadtradeln ausgewirkt haben könnte.

E8 - Wasserstoff

„Die Maßnahme beinhaltet unter anderem Gespräche mit den örtlichen Tankstellen...“

Was, außer Gesprächen, beinhaltet die Maßnahme noch?

Etwa kann im Rahmen der Entwicklung des Windparks Winterstein eine Prüfung zur Errichtung einer Anlage zur Produktion von grünem Wasserstoff durchgeführt werden.

Zu welchen Ergebnissen führten die Gespräche?

Die Gespräche, die bislang mit den Pächtern der Tankstellen geführt wurden, zeigen, dass die hinter den Tankstellen am Standort Rosbach v.d. Höhe stehenden Konzerne dem Thema grundsätzlich offen gegenüberstehen. Selbstverständlich sind Entscheidungen vor Ort abhängig von der Gesamtstrategie des Unternehmens. Bislang wurden keine konkreten Zusagen über den Bau von Wasserstofftankstellen getätigt. Gleichzeitig erweist sich der Standort nahe der Autobahn als strategisch sinnvoll, um ein solches Angebot zu schaffen.

G2 - Steigerung der Nachhaltigkeit in Gewerbegebieten

„Auch die Sensibilisierung der bereits ansässigen Gewerbetreibenden ist Teil der Maßnahme.“

Wodurch erfolgte die Sensibilisierung?

Die Wirtschaftsförderung führt mit den Gewerbetreibenden bei Unternehmensbesuchen, anderweitigen Terminen oder telefonisch Einzelgespräche, in denen auch das Thema Nachhaltigkeit immer wieder und von beiden Seiten aufgegriffen wird. Häufig findet hier konkreter Austausch und Beratung zu spezifischen Themen wie Energieeffizienz statt. Darüber hinaus bietet die Stadt Rosbach immer wieder Veranstaltungen zum Thema Nachhaltigkeit an. In den vergangenen Jahren waren die Schwerpunkte „Sonnenstrom“ sowie „E-Mobilität“ gesetzt, welche auch für Betriebe zunehmend eine Rolle spielen. Zudem gab es in Kooperation mit der Initiative „Wetterau macht’s effizient“ eine Veranstaltung, die explizit an Unternehmen gerichtet war und sich dem Thema der Energieeffizienz in Betrieben widmete. Auch über passende Veranstaltungen zu Nachhaltigkeitsthemen (energetische Sanierung, Fördermittelberatung, etc.) werden die Unternehmen durch die Wirtschaftsförderung auf dem Laufenden gehalten.

ÖR6 - wilde Blühstreifen

„In Abstimmung mit den örtlichen Landwirten wurden einige Feldwege zur Aussaat von Blühwiesen ausgewählt.“

Wurde auch inzwischen eingesät? Auf wessen Kosten?

Nach Kenntnisstand der Verwaltung wurden bislang keine Blühstreifen auf Wegeparzellen eingerichtet. Demnach sind auch keine Kosten entstanden. Es bestehen jedoch zahlreiche Blühstreifen in den Außenbereichen des Stadtgebiets. Hier gibt es sowohl solche Blühstreifen, die von Landwirten bedient werden, als auch solche auf städtischen Flächen, welche größtenteils durch Jagdpächter bedient werden. Die städtischen Flächen sind ausgesät, für das Saatgut trägt die Stadt die Kosten. Diese beliefen sich für das vergangene Jahr auf rund 750 Euro. Da die Flächen nicht jedes Jahr in Gänze neu ausgesät werden müssen, sind diese Kosten jedoch nicht jährlich anzusetzen. Auf Flächen der Landwirte wurden insbesondere an den Randflächen der Felder und an Gräben in den vergangenen Jahren Blühstreifen auf eigene Kosten geschaffen. Einige Flächen gilt es gegebenenfalls in den nächsten Jahren neu auszusähen. An einigen Stellen wurde jedoch auch auf die Aussaat mit Blühmischungen verzichtet, eher auf Selbstbegrünung gesetzt. Die Verantwortung für die Anlage dieser Flächen liegt bei jedem Landwirt, es besteht keinerlei Pflicht. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU schreibt in ihrer Neufassung von 2023 jedoch vor, dass 4% der Ackerflächen stillzulegen sind. Diese Flächen sind entsprechend aus der landwirtschaftlichen Produktion herauszunehmen und können etwa für Blühflächen genutzt werden. Die Regelung war zuletzt aufgrund des Ukraine-Krieges ausgesetzt. Durch die Wiedereinführung könnte sich die Anzahl der Blühstreifen im Außenbereich zukünftig weiter erhöhen.

ÖR12 - CO2-Zertifizierung des Stadtwaldes

„Die Stadt prüft Wege, diese Flächen zumindest in Teilen dem CO2-Zertifikationshandel zuzuführen.“

Wie könnte ein solcher Weg aussehen?

Der Stadt liegt ein Angebot eines Einzelunternehmers vor, der ein CO2-Zertifikathandel für den Stadtwald angeboten hat. Nach der Präsentation hat der Magistrat die Verwaltung beauftragt andere Anbieter zu kontaktieren und sich vom Hessischen Waldbesitzerverband beraten zu lassen, um das Angebot besser bewerten zu können. Daher hat die Verwaltung ein informelles Gespräch sowohl mit Tree.ly als auch mit dem Hessischen Waldbesitzer Verband geführt. Grundsätzlich sind hier viele Wege und Anbieter denkbar. Es gilt, die für die lokalen Bedingungen bestpassendste Lösung zu finden. Problemstellung dabei ist, dass der Handel mit Zertifikaten grundsätzlich zur Einschränkung der Nutzung an anderer Stelle führt.

D3 - Initiative „Kommunen für biologische Vielfalt“ (kommbio)

Welchen Benefit hat der Beitritt für Rosbach gebracht?

Zum einen enthält der quartalsweise erscheinende Newsletter des Bündnisses wertvolle Inhalte, wie etwa best practice-Beispiele zur Steigerung der biologischen Vielfalt in Kommunen. Auch die regelmäßigen Veranstaltungen der Initiative bieten Anregungen und Wissensvermittlung zum Thema.

Wie viele Kontakte hat es seit dem Beitritt zu kommbio bzw. teilnehmende Kommunen gegeben?

Kontakt gab es insbesondere über die Netzwerktreffen und Online-Veranstaltungen des Bündnisses - sowohl zur Geschäftsführung, als auch zu anderen teilnehmenden Kommunen.

D6 - Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden

Warum wurde das Vorhaben, obwohl als eher „kurzfristig“ eingeordnet, bisher nicht umgesetzt?

Zum aktuellen Stand sind 51 der aktuell 56 im Konzept verankerten Einzelmaßnahmen aktiv. Dies entspricht einem Anteil von 91%. 17 der 33 endlichen Maßnahmen (ca. 51%) wurden bereits abgeschlossen. Dies betrifft insbesondere diejenigen Maßnahmen, denen ein „sehr kurzfristiger“ oder „kurzfristiger“ Umsetzungshorizont zugeteilt wurde. 25 dieser 27 Maßnahmen sind aktiv (ca. 93%), 14 von 16 endlichen Maßnahmen mit diesem Umsetzungshorizont bereits abgeschlossen (ca. 88%). Dazu kommt, dass eine Maßnahme der offenen Maßnahmen erst im Rahmen des letzten Berichts Ende 2022 hinzukam. Grundsätzlich gilt, dass die Verwaltung nicht alle Maßnahmen gleichzeitig umsetzen kann. Die kommunale Klimaschutzstrategie ist wird in der Stabsstelle des Bürgermeisters bearbeitet, welcher auch die Aufgabenbereiche Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung zugeteilt sind. Die Umsetzung der Maßnahme war ursprünglich so konzipiert, dass Mitarbeitenden der Stadt Rosbach die Möglichkeit zum Besuch einer Präsenzveranstaltung zum Thema geboten wird. Dieses Konzept war in den letzten Jahren pandemiebedingt schwerlich bis nicht umsetzbar. Die Idee ist nun, ein online-Angebot bereitzustellen. Dies erhöht zudem die Flexibilität in der Nutzung des Angebots. Zudem wurden die Mitarbeitenden Im Rahmen der Energiekrise insbesondere zum Thema Energieeffizienz mehrfach und tiefgreifend sensibilisiert.

Rosbach v. d. Höhe, den 21.03.2023

Ivo Lingnau

Andreas Kraus

Vorsitz

Schriftführung