hier: Vollsperrung der Philipp-Reis-Straße
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Philipp-Reis-Straße in Höhe der Hausnummer 19 C vom 10.04.2025 bis voraussichtlich 09.05.2025 für den Fahr- und Fußgängerverkehr voll zu sperren.
Die Philipp-Reis-Straße bleibt bis zum Baustellenbereich aus beiden Richtungen als Sackgasse befahr- und begehbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 28.03.2025