hier: Vollsperrung in der Wetteraustraße
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund von Arbeiten an der Straßenbeleuchtung wird es erforderlich die Wetteraustraße auf Höhe der Hausnummer 12 am 23.04.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Einbahnstraßenregelung in der Wetteraustraße zwischen Gutenbergstraße und „Am Heegstock“ wird aufgehoben. Die Wetteraustraße bleibt aus beiden Richtungen bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Der Fußweg zwischen der Wetteraustraße und „Am Heegstock“ ist nicht passierbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v.d.Höhe, den 11.04.2024