hier: Vollsperrung im Speierlingsweg
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich den Speierlingsweg in Höhe der Hausnummer 2 A am 28.04.2026 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Der Speierlingsweg bleibt bis zum Baustellenbereich aus beiden Richtungen als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 14.04.2026