Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Anlässlich des „Rosbacher Cup 2023“ werden vom 06.05.2023 bis 07.05.2023 die Altkönigstraße, Saalburgstraße, Eisenkrain, Netzschkauer Straße, Ulica Ciechanowiec, Rue de Saint-Germain-lès-Corbeil, Am Fahrenbach und Philipp-Marolph-Straße für den Fahrverkehr gesperrt.
Besuchern des Fußballturniers stehen auf dem Gelände der REWE-Zentrale in der Raiffeisenstraße Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
In der Jahnstraße wird von Hausnr. 18 bis zum Kreisverkehrsplatz beidseitiges Haltverbot angeordnet.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 26.04.2023