Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund von Arbeiten an den Versorgungsleitungen wird es erforderlich die Salhofstraße auf Höhe der Hausnummer 6 vom 02.05.2023 bis voraussichtlich 12.05.2023 voll zu sperren. Die Salhofstraße bleibt für den Fußgänger- und Radverkehr passierbar.
Die Salhofstraße bleibt aus den Richtungen „Am Weiher“ und der Rosbacher Straße bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 25.04.2023