Herr Gerald Harff ist mit Ablauf des 14. April 2026 als Vertreter der FWG aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v. d. Höhe ausgeschieden.
Herr Gerhard Metzger rückt als Ersatzperson der FWG in die Stadtverordnetenversammlung ein.
Gegen die Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 99 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Homburger Straße 64, 61191 Rosbach v. d. Höhe, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Rosbach v. d. Höhe, den 21. April 2026