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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v. d. Höhe

Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird festgestellt:

Frau Quägber-Zehe ist mit Ablauf des 14. April 2026 als Vertreterin der BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v. d. Höhe ausgeschieden.

Frau Dr. Kirsten Salein rückt als Ersatzperson der BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN in die Stadtverordnetenversammlung ein.

Gegen die Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 99 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Homburger Straße 64, 61191 Rosbach v. d. Höhe, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Rosbach v. d. Höhe, den 21. April 2026
Besondere Stellvertretende Wahlleiterin
Gez. Winkler