Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund von Bauarbeiten wird es erforderlich die Burggasse auf Höhe Hauptstraße 28 im Mündungsbereich der Hauptstraße vom 09.01.2023 bis voraussichtlich 15.02.2023 für den Fahr- und Fußgängerverkehr voll zu sperren.
Die Burggasse bleibt aus der Richtung „Mauergasse“ bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 20.12.2022