Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund von Bauarbeiten wird es erforderlich die Holzhäuser Straße im Einmündungsbereich der Pfortgasse vom 05.01.2023 bis voraussichtlich 31.01.2023 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Holzhäuser Straße bleibt aus den Richtungen „Hauptstraße“ und „Parkstraße“ bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Die Holzhäuser Straße und Pfortgasse bleiben für den Fußgängerverkehr passierbar.
Die Pfortgasse bleibt bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 05.01.2023