Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Straße „Weiherwiesen“ in Höhe der Haunummer 7 am 13.01.2025 von 12 Uhr bis 15 Uhr für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Straße „Weiherwiesen“ bleibt aus Richtung Feldpreul bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Rosbach v. d. Höhe, den 18.12.2024