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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 2/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wichtige Änderung: Steuererklärungsvordrucke ab 2025 nur noch auf Anfrage

Ab dem kommenden Jahr werden Steuererklärungsvordrucke nicht mehr in den Verwaltungsstellen der Kommunen zur Abholung bereitgehalten. Diese Änderung erfolgt im Rahmen des digitalen Wandels und auf Initiative der hessischen Steuerverwaltung. Ziel ist es, die elektronische Abgabe von Steuererklärungen weiter zu fördern und Verwaltungsabläufe zu vereinheitlichen.

Was ändert sich?

Bürgerinnen und Bürger, die Steuererklärungsvordrucke benötigen, erhalten diese ab 2025 nicht mehr in den Verwaltungsstellen der Stadt Rosbach v. d. Höhe. Stattdessen besteht die Möglichkeit, die Vordrucke direkt beim zuständigen Finanzamt anzufordern. Die Unterlagen werden dann per Post zugesandt. Die Kontaktdaten der Finanzämter sind online unter www.finanzamt.hessen.de abrufbar.

Unterstützung bei Fragen

Für allgemeine Fragen zur Bereitstellung von Steuererklärungsvordrucken stehen Ihnen die Ansprechpersonen des Hessischen Ministeriums der Finanzen und der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

E-Mail: Organisation@hmdf.hessen.de oder Bürgerservice@ofd.hessen.de

Telefonnummer: +49 (611) 32 132643“

Vorteile der elektronischen Steuererklärung über ELSTER

Die Stadt Rosbach v. d. Höhe möchte an dieser Stelle auf die Vorteile der elektronischen Steuererklärung über ELSTER hinweisen. ELSTER bietet eine sichere, schnelle und papierlose Möglichkeit, Steuererklärungen abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter www.elster.de.