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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Dienstag, 19.11.2024, 20:05 Uhr

Raum, Ort:

Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal

Sitzungsbeginn:

20:05 Uhr

Sitzungsende:

21:38 Uhr

Anwesenheit
Anwesende:

Vorsitz

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mitglieder

Frau Beate Roth - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Jörg Egerter - CDU

Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU

Herr Roman Lack - CDU

Herr Heiko Müller - CDU  — ab 20:13 Uhr

Frau Katharina Schäfer - CDU

Herr Marco See - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Herr Jens Christopher Jacobi - FDP

Frau Elke Sommermeyer - FDP

Herr Gerald Harff - FWG

Frau Beate Karschny - FWG

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Rainer Schaub - FWG

Herr Walter Soff - FWG

Frau Claudia Hetjes - SPD

Herr Peter Kopp - SPD

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Herr Gerd Bourda - STIMME

Herr Walter Horz - STIMME

Herr Christoph Käding - STIMME

Herr Andreas Kunkel - STIMME

Frau Andrea Overhage - STIMME

Magistrat

Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU

Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU

Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD

Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME

Verwaltung

Herr Andreas Kraus -

Nicht Anwesende:
Vorsitz

Frau Katharina Hantl - CDU —  entschuldigt

Mitglieder

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN —  entschuldigt

Herr Joachim Höhler - CDU —  entschuldigt

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP —  entschuldigt

Tagesordnung
Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen 19.11.2024

3.1

Stadtentwicklungskonzept: Zwischenbericht 2018-2024

3.2

Kommunalbericht 2024

3.3

Gemeindepfleger/-in: Co-Finanzierung durch den Wetteraukreis

3.4

Förderung Bürgerbus

3.5

Einrichtung eines "Mobilen Bürgerservice" in der Stadt Rosbach v. d. Höhe und Anschaffung eines "Bürgerkoffers" der Bundesdruckerei - Antrag der SPD vom 21.05.2024

4

Kleine Anfragen 19.11.2024

5

Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Rosbach

Ansiedlung von Ärzte- und Gesundheitszentren in Ober-Rosbach und Rodheim

-Wiedervorlage-

6

Forstwirtschaft - Waldwirtschaftsplan 2025

7

Festsetzung der Abfallgebühren ab dem 01.01.2025 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Abfallsatzung

8

Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025

9

Investitionsprogramm Hessenkasse - Änderung der Benennung von Maßnahmen

10

Beschluss über die Befreiung vom Gesamtabschluss gemäß § 112b HGO

11

Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 29.09.2024, Ferienwohnungssatzung

12

Antrag der Fraktion FWG vom 10.11.2024, Ausschussberatung über einen möglichen Ausbau der B455

13

Antrag der Fraktion SPD vom 10.11.2024, Einladung SIB

14

Antrag der Fraktion SPD vom 10.11.2024, Sanierung Altes Rathaus

15

Anfrage der Fraktion SPD vom 10.11.204, Pächter Gastronomie Altes Rathaus

16

Anfrage der Fraktion SPD vom 10.11.2024, Haushaltsplanung

17

Anfrage der Fraktion FWG vom 10.11.2024, Mobilitätsstationen an Bahnhöfen

18

Anfrage der Fraktion FWG vom 10.11.2024, Hundeschwimmen zum Abschluss der Badesaison im Freibad Rodheim

Protokoll
Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Lingnau (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Herr Lingnau stellt fest, dass mit Ladung vom 14.11.2024 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt der stellv. Stadtverordnetenvorsteher fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.

Zu Beginn der Sitzung teilt Herr Lingnau mit, dass Herr Dieter Kurth (Vorsitzender der STIMME) am 25.10.2024 sowie Herr Ernst Gruner (FWG) am 02.11.2024 verstorben sind. Es wird eine Schweigeminute eingelegt.

Herr Lingnau begrüßt die neuen Mitglieder im Parlament. Frau Beate Roth (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN ist für Frau Lilith Ernst nachgerückt, die Anfang November ihr Mandat niedergelegt hatte. Herr Gerd Bourda (STIMME) rückt für Herrn Dieter Kurth nach.

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher teilt mit, dass der Ältestenrat vorschlägt, TOP 6 „Ärzte- und Gesundheitszentren“, TOP 9 „Investitionsprogramm Hessenkasse“ und TOP 10 „Befreiung vom Gesamtabschluss“ ohne Aussprache zu behandeln.

Abstimmung über den Vorschlag des Ältestenrates:

Einstimmig ja

2.

Genehmigung des Protokolls

Einwände gegen das Protokoll vom 08.10.2024 ergeben sich nicht.

3.

Mitteilungen 19.11.2024

Herr Lamping bittet um das erwähnte Schreiben des Fördervereins in den Mitteilungen zum Punkt „Fazit Badesaison 2024“. Der Bürgermeister sagt zu, den Stadtverordneten dies zur Kenntnis zuzustellen.

Herr Bürgermeister Maar berichtet über folgende Punkte:

Bauantrag - Abbruch Grundstück: Grüner Weg 19, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Abbruch Wohnhaus

Dem Antrag auf Abbruch des bestehenden Wohnhauses in Grüner Weg 19 wurde zugestimmt.

Bauvoranfrage Grundstück: Bäckergasse 24, Gemarkung Nieder-Rosbach

Vorhaben: Voranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Der Magistrat hat zu der Bauvoranfrage über einen Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Bäckergasse 24 wie folgt Stellung genommen:

Zu Frage 1:

Die vordere und hintere Baugrenze kann als zulässig beurteilt werden.

Zu Frage 2:

Die für das geplante Einfamilienhaus geplanten Höhen (Trauf- und Firsthöhe) können als zulässig beurteilt werden.

Zu Frage 3:

Das geplante Wohnhaus kann mit dem geplanten Volumen bzw. der geplanten Grundfläche als zulässig beurteilt werden.

Formlose Bauvoranfrage Grundstück: Quellenweg 1, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Aufstockung eines Wohnhauses - Befreiung

Der Magistrat hat seine Zustimmung, auf Basis der vorliegenden Unterlagen, über eine geplante Aufstockung des Gebäudes Quellenweg 1 bzgl. einer Befreiung von der Kniestock-Festsetzung zur Nutzung eines Staffelgeschosses, in Aussicht gestellt.

Neubau KiTa Rodheim - Vergabe Schreinerarbeiten

Der Magistrat hat beschlossen, das Gewerk Schreinerarbeiten für 176.000,00 € brutto zu vergeben.

Neubau KiTa Rodheim - Vergabe Zimmererarbeiten

Der Magistrat hat beschlossen, die Ausschreibung für das Gewerk Zimmererarbeiten aufzuheben und neu auszuschreiben.

Finanzwirtschaft - Aufnahme eines Investitionskredites für die Stadt Rosbach v. d. Höhe

Zur Finanzierung investiver Maßnahmen der Stadt ist von der Commerzbank ein Ratendarlehen in Höhe von 2.000.000,-- € aufzunehmen. Der Zinssatz beträgt fest 2,945 % p.a. bei einer Kreditlaufzeit und Zinsfestschreibung von 25 Jahren und einer vierteljährlichen Tilgung von 20.000 €.

Finanzwirtschaft - Aufnahme eines Investitionskredites für den Eigenbetrieb Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe

Zur Finanzierung investiver Maßnahmen des Eigenbetriebs Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe ist von der Commerzbank ein Ratendarlehen in Höhe von 2.000.000 € aufzunehmen. Der Zinssatz beträgt fest 2,945 % p.a. bei einer Kreditlaufzeit und Zinsfestschreibung von 25 Jahren und einer vierteljährlichen Tilgung von 20.000 €.

Freibad Rodheim

1.

Fazit Badesaison 2024

2.

Änderung des Stellenplans zur Einstellung einer Fachkraft für Bäderbetriebe

3.

Neuverpachtung des Kiosks für die Badesaison 2025

1.

Das Fazit zur Badesaison 2024 und das Schreiben des Förderverein Rettungsschwimmer e.V. vom 28.09.2024 wurden zur Kenntnis genommen.

2.

Der Stellenplan ist dahingehend anzupassen, dass 1 Stelle Fachkraft für Bäderbetriebe in Vollzeit in Entgeltgruppe 6 anstatt bisher eine 0,5 Stelle besetzt werden kann.

3.

Das Schwimmbadkiosk wird zur Badesaison 2025 neu ausgeschrieben. Interessenten haben sich mit einem Konzept und einem Pachtpreisvorschlag zu bewerben.

Verkauf einer städtischen Wegeparzelle "In der Petersmühl" in der Gemarkung Ober-Rosbach, 40 m²

Der Magistrat hat den Verkauf der städtischen Wegeparzelle "In der Petersmühl" in der Gemarkung Ober-Rosbach, 40 m², zum Verkaufspreis von 10,00 €/m², beschlossen.

Ankauf von privaten Teilflächen zwecks Pflege der Gewässerparzelle und des Gewässerrandstreifens am Riedgraben

Die Stadt kauft einen noch zu vermessenden 2 Meter breiten Streifen von den jeweils folgenden Gartengrundstücken in der Gemarkung Rodheim:

Flur 6, Flurstück 25/1, ca. 14 m²

Flur 6, Flurstücke 25/2 u. 25/3, ca. 32 m²

Flur 6, Flurstück 26, ca. 17 m²

Flur 6, Flurstück 28, ca. 47 m²

zu einem Kaufpreis von 10,00 €/m² und einem Gesamtkaufpreis von ca. 1.100,00 €.

Eine Rückversetzung der Zäune sowie die erforderlichen Vermessungskosten gehen zu Lasten der Stadt.

Genehmigung der Vereinigung von zwei Grundstücken im Umlegungsgebiet "Die Sang" Gemarkung Ober-Rosbach

Der Magistrat hat folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat genehmigt als Umlegungsstelle die vom Vermessungsingenieurbüro, im Auftrag der Eigentümerin, beantragte Vereinigung der beiden Grundstücke, Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 3, Flurstück 250/7 und 250/11 zu einem Grundstück.

1.

Kündigung des Mietverhältnisses der zur Flüchtlingsunterbringung angemieteten Liegenschaft Im Kleinfeldchen 8

2.

Grundsatzbeschluss zur Beendigung von Mietverhältnissen von Flüchtlingsunterkünften

1.

Der Magistrat hat beschlossen, das Mietverhältnis über das zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietete Zweifamilienhaus Im Kleinfeldchen 8 in 61191 Rosbach v.d.Höhe fristgerecht zum 31.01.2025 zu kündigen.

2.

Grundsatzbeschluss: Der Magistrat ermächtigt die Verwaltung, bestehende Mietverhältnisse von angemieteten Liegenschaften zur Flüchtlingsunterbringung zu beenden, wenn diese durch Wegzug oder Umverlegungen freiwerden. Der Magistrat wird im Nachgang über Beendigungen von Mietverträgen informiert.

Hauptstraße 80, Bahnhof Rodheim - Vermietung einer Gewerbefläche zum Betrieb einer Vinothek

Der Magistrat hat die Vermietung der sanierten Gewerbefläche im EG links des in der Hauptstraße 80 gelegenen Bahnhofsgebäudes in Rosbach/Rodheim ab dem 01.11.2024 zu einem Mietpreis von 7,50 € / m² zum Betrieb einer Vinothek beschlossen.

Auftragsvergabe: Anschaffung der Software eAkte für die Verwaltung

Der Magistrat hat beschlossen, die Beauftragung der eAkte bei der ekom21 GmbH für insgesamt 39.800,00 € zu vergeben.

Die Kosten setzen sich aus der einmaligen Implementierung von 27.165,80 € und den jährlichen Kosten für Hosting, Wartung und Support von 12.635,70 € zusammen.

Beschluss über die Bewertungsmatrix und das vorläufige Ruhen der Verpachtung der drei städtischen Eigenjagdbezirke

Der Magistrat hat die vorgestellte Bewertungsmatrix als Grundlage für die Vergabe der drei städtischen Eigenjagdbezirke (EJB) beschlossen.

Bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens soll die Verpachtung für alle drei EJB ruhen. Die Bieter sollen mit Angaben von Gründen über die Dauer und den Grund des Verzugs informiert werden.

Verkauf von Teilflächen im Narzissenweg

Die Stadt verkauft noch zu vermessende Teilflächen der öffentlichen Wegeflächen Gem. Nieder-Rosbach mit ca. 14 m².

Der Kaufpreis beträgt 250,00 €/m², insgesamt damit voraussichtlich 3.500,00 €.

Alle zur Beurkundung erforderlichen Kosten inkl. der Vermessungskosten gehen zu Lasten der Käufer.

Beschaffung von Strom für die RLM- und die SLP-Lieferstellen für das Jahr 2025

Es wurde beschlossen, die Angebote vom 14.10.2024 für die RLM- und SLP-Lieferstellen anzunehmen und den Strom für die RLM- und SLP-Lieferstellen für das Jahr 2025 über den Spotmarkt einzukaufen.

Beschaffung von Gas für die Jahre 2025 und 2026

Via Umlaufbeschluss am 19.11.2024 wird entschieden, welcher Versorger den Zuschlag zur Gasbelieferung für die Jahre 2025 und 2026 erhält.

Prüfantrag der Fraktion FWG vom 20.05.2024, Einsatz von Flüchtlingen zu gemeinnützigen Arbeiten in Rosbach

Angaben zu einem gelernten Beruf können von den Betroffenen der Stadt bzw. dem Team von JJ gegenüber nur freiwillig abgegeben werden. Eine Vermittlung in Arbeit ist nicht Aufgabe der sozialarbeiterischen Betreuung hier vor Ort. Sie unterstützen insofern, dass sie den Betroffenen Hinweise und die zuständigen Ansprechpartner beim Jobcenter geben. Dort sitzen auch die Fachkräfte hinsichtlich der zu berücksichtigenden rechtlichen Vorgaben bei möglicher Arbeitsaufnahme. Abgesehen von der fehlenden fachlichen Kompetenz lässt die Übernahme von weiteren Aufgaben zudem der vorgegebene Personalschlüssel im Verhältnis zu den Geflüchteten nicht zu. Weitere potentielle Vermittler hat „die Stadt“ nicht. In der Vergangenheit konnte durch das Netz von Ehrenamtlichen der eine oder andere Geflüchtete mit einem Firmeninhaber vor Ort zusammengebracht werden. Dieses Netz besteht allerdings nicht mehr und kann trotz Bemühungen in der Vergangenheit so nicht wieder aufgebaut werden. Einige Flüchtlinge hatten jedoch an der Aktion „Sauberhaftes Rosbach“ teilgenommen.

Antrag aller Fraktionen vom 01.09.2024 Einrichtung von Tempo-30-Zonen

Zur Tempo-30-Zone gibt es im Grunde noch nichts Neues, auch wenn die StVO jetzt in Kraft getreten ist. Letztlich geht es um die Ausgestaltung und weitere Vorgehensweise. Eine Verwaltungsvorschrift hierzu fehlt noch. Im Übrigen gilt weiterhin der Grundsatz, dass jede Anordnung von Verkehrszeichen nicht ohne stichhaltige Begründung erfolgen darf.

Kita Rodheim Neubau - Abschluss der Entwurfsplanung, Zisterne für die Bewässerung des Außengeländes

Im Zuge der Planung wurde überprüft, welche Größe der Zisterne für die Bewässerung des Außengeländes sinnvoll ist. Demnach ergab sich eine Größe von 5m³.

Zum Einbau wurde eine Betonzisterne mit einem Volumen von 8m³ ausgewählt. Der Einbau erfolgte im Zuge der Rohbauarbeiten.

Zur Entnahme des Wassers ist eine Pumpe vorgesehen, die nach Fertigstellung der Außenanlage in die Zisterne installiert wird.

Antrag der Fraktion CDU vom 18.08.2022, Kommunales Wasserkonzept

Das Kommunale Wasserkonzept wird durch die Stadtwerke selbstständig erstellt. Aufgrund eingereichter Elternzeit und der geringen Personaldecke im BM I konnte das Konzept bislang nicht fertiggestellt werden. Es ist vorgesehen, das Konzept im Jahr 2025 fertigzustellen.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und STIMME vom 30.08.2024, Gastronomie im alten Rathaus

Am 10.09.2024 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass der Magistrat prüfen soll, ob das denkmalgeschützte Alte Rathaus verkauft und anschließend zurückgemietet werden könnte ("Buy and Lease back"-Modell). Schon vor diesem Beschluss hatten zwei Interessenten sich bei der Verwaltung gemeldet, um ggf. ein Angebot für eine solche Lösung abzugeben. Die Interessenten haben sich in Absprache mit der Stadt an die Denkmalbehörden gewandt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Einer der Interessenten hat zudem bereits Erfahrung mit der Sanierung von Denkmälern. Gemeinsam mit einem auf Denkmalsanierungen spezialisierten Bauunternehmen besichtigten die Interessenten und das Baumanagement II das Gebäude. Das Bauunternehmen schätzte das Risiko der Balkensanierung als hoch ein, da alle Balken nacheinander entfernt und ausgetauscht werden müssten, was technisch sehr anspruchsvoll sei. Deshalb müsste ein zusätzlicher Risikoaufschlag berechnet werden.

Die Interessenten schlagen vor, das Grundstück über einen Erbpachtvertrag zu übernehmen. Details wie Laufzeiten und Rückfallregelungen müssten später verhandelt werden. Die monatliche Pacht wäre etwa 35.000 Euro, also 420.000 Euro jährlich. Die Höhe dieser Rate hängt von der Investitionssumme, der Vertragslaufzeit und dem Refinanzierungszinssatz ab. Dabei wurden noch keine Extras wie eine Gastronomie mit bedacht. Grundlage der Kostenschätzung waren die vorliegenden Pläne der Machbarkeitsstudie und das Schadgutachten.

Defekte Heizung im Rathausgebäude Homburger Str. 64

Am 08.11.2024 ist die ca. 30 Jahre alte Gasheizung des Rathauses endgültig kaputt gegangen. Sie konnte nicht repariert werden. Die von der Stadt beauftragte Firma war gemeinsam mit den BM II vor Ort, um die weitere Vorgehensweise zu erörtern.

Die Firma hat über das Wochenende berechnet, welche Heizungsgröße benötigt wird und ob diese in Deutschland kurzfristig verfügbar ist. Sie hat dann am Montag, den11.11.2024, mitgeteilt, dass sie für den nächsten Tag eine passende Heizung besorgen könne. Gleichzeitig hat sie ein Angebot über 24.398,10 Euro netto (29.033,74 Euro brutto) übermittelt, welches die Stadt angenommen hat. Die Aufwendungen für den Heizungstausch wurden im Haushalt 2024 nicht veranschlagt. Eine Deckung muss über § 100 HGO erfolgen. Es handelt sich hier ganz klassisch um außerplanmäßige Aufwendungen. Der Beschluss darüber muss in diesem Fall später eingeholt werden.

Übersicht der beschlossenen Anträge

In der Anlage erhalten sie die Liste der beschlossenen Anträge mit den dazugehörigen Sachständen, die sich noch in Bearbeitung befinden.

3.1.

Stadtentwicklungskonzept: Zwischenbericht 2018-2024

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Mitteilungsvorlage MV/2024/580-1 wird verwiesen.

3.2.

Kommunalbericht 2024

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Mitteilungsvorlage MV/2024/634 wird verwiesen.

3.3.

Gemeindepfleger/-in: Co-Finanzierung durch den Wetteraukreis

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Mitteilungsvorlage MV/2024/636 wird verwiesen.

3.4.

Förderung Bürgerbus

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Mitteilungsvorlage MV/2024/637 wird verwiesen.

3.5.

Einrichtung eines "Mobilen Bürgerservice" in der Stadt Rosbach v. d. Höhe und Anschaffung eines "Bürgerkoffers" der Bundesdruckerei - Antrag der SPD vom 21.05.2024

Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage des Magistrats vor. Auf die Mitteilungsvorlage MV/2024/633 wird verwiesen.

4.

Kleine Anfragen 19.11.2024

Es liegt eine Kleine Anfrage der Fraktion SPD vor.

Wann ist mit der Vorlage des vom Wirtschaftsprüfer geprüften 2022er Jahresabschlusses der Stadtwerke zu rechnen?

Die Prüfungshandlungen zum Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Stadtwerke sind abgeschlossen. Aktuell findet noch eine Abstimmung von Anhang und Lagebericht zwischen dem Wirtschaftsprüfer und der Verwaltung statt, sodass mit einer baldigen Vorlage des Berichtes zu rechnen ist. Es ist daher vorgesehen, den Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke in der Sitzung der Betriebskommission am 03.12.2024 in den Gremienlauf zu bringen.

5.

Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Rosbach

Ansiedlung von Ärzte- und Gesundheitszentren in Ober-Rosbach und Rodheim

-Wiedervorlage-

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage

GRV/2024/7846 wird verwiesen.

Beschluss:

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.03.2023 zur Errichtung von Ärzte- und Gesundheitszentren in Ober-Rosbach und Rodheim durch die IWG-Unternehmensgruppe mit Unterstützung der HFBP Rechtsanwälte & Notar, beide mit Sitz in Gießen, wird aufgehoben.

Zur langfristigen Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Rosbach v. d. Höhe wird weiterhin die Errichtung von Ärzte- und Gesundheitszentren in den Stadtteilen Ober-Rosbach und Rodheim angestrebt.

Die Umsetzung soll privatwirtschaftlich in Zusammenarbeit mit der HP&P Unternehmensgruppe, Marburger Straße 112, 35396 Gießen erfolgen.

Standort Ober-Rosbach

Die Stadt verkauft eine Teilfläche von ca. 7.094 m² des Grundstückes Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 2, Flurstück 1012, Dieselstraße 7, 9 an die noch zu gründende Projektgesellschaft „HP&P MED-Zentrum Rosbach GmbH“.

Eckpunkte des Kaufvertrages:

  • Grundstück Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 2, Flurstück 1012, Dieselstraße 7-9
  • Größe der Teilfläche: ca. 7.094 m²
  • Verkaufspreis: 1.150.000 € (rd. 163,-- €/m²)
  • Verwendungszweck: Bau und Betrieb eines Ärzte- und Gesundheitszentrums
  • Kaufvertrag aufschiebend bedingt gemäß folgendem Zeitplan:
    • Innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages wird mit der Mieterakquise begonnen. Die Mieterakquise dauert maximal 15 Monate
    • Spätestens 3 Monate nach Abschluss der Mieterakquise (75% Belegung bei einer Mietfläche von 2.000 m²) wird der Bauantrag gestellt
    • Fertigstellung des Baus spätestens 30 Monate nach der Erteilung der Baugenehmigung
  • Verlängerung der Fristen durch die Stadt möglich
  • Abstimmung des Baukonzeptes mit der Stadt
  • Rückübertragungsrecht für die Stadt bei Nichteinhaltung der Bauverpflichtung, Betriebsaufnahme, Verwendungszweck, Insolvenz oder Auflösung der Objektgesellschaft
  • Enge Zusammenarbeit zwischen Stadt und Investor bei der Mieterakquise, Mitspracherecht bei Auswahl der Mieter, Vetorecht wenn Mieter nicht dem Verwendungszweck entspricht
  • Eintragung eines Vorkaufsrechtes

Standort Rodheim

Im neuen Baugebiet „Am Belgesbaum“ 1. Bauabschnitt soll die Errichtung eines Ärzte- und Gesundheitszentrums vorgesehen werden.

Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Lingnau lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen

(4 SPD, 4 Grüne, 2 FDP, 5 STIMME, 7 CDU)

5 Nein-Stimmen

(FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

6.

Forstwirtschaft - Waldwirtschaftsplan 2025

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage

GRV/2024/854 wird verwiesen.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Beschluss:

Der Waldwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 mit einem zu erwartenden Ertrag in Höhe von 503.714, -- € und erwarteten Aufwendungen in Höhe von 479.732, -- € wird beschlossen.

Der Waldwirtschaftsplan 2025 weist einen Überschuss in Höhe von 23.982, -- € aus.

Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Lingnau lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

7.

Festsetzung der Abfallgebühren ab dem 01.01.2025 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Abfallsatzung

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage

GRV/2024/847 wird verwiesen.

Beschluss:

I.

Der als Anlage 1 beigefügten Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2025 wird zugestimmt.

II.

Der als Anlage 2 beigefügten Neufassung der Abfallsatzung wird zugestimmt. Sie tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die aktuell gültige Abfallsatzung vom 07.11.2017 außer Kraft.

Mit der Neufassung der Abfallsatzung werden folgende Gebühren ab 01.01.2025 erhoben:

Restabfall

Behältergröße Grundgebühr/ Jahr Leerungsgebühr/je Leerung

80 Liter

63,60 €

4,40 €

120 Liter

63,60 €

6,60 €

240 Liter

63,60 €

13,20 €

1.100 Liter

190,80 €

60,50 €

Bioabfall

Behältergröße Gebühr/ Jahr

120 Liter

72,00 €

240 Liter

122,40 €

Mit den vorgenannten Gebühren sind auch die Aufwendungen der Stadt für die Sammlung von Papier, Pappe, Kartonagen und Grünabfälle im Holsystem abgegolten.

Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Lingnau lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

8.

Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/840 wird verwiesen.

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung für das Haushaltjahr 2025 mit den Hebesätzen für

  • Grundsteuer A 421 %,
  • Grundsteuer B 429 % sowie
  • Gewerbesteuer 400 %

wird beschlossen.

Auf die Einführung einer Grundsteuer C wird verzichtet.

Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Lingnau lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen

(4 SPD, 4 Grüne, 2 FDP, 5 STIMME, 7 CDU)

5 Nein-Stimmen

(FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

9.

Investitionsprogramm Hessenkasse - Änderung der Benennung von Maßnahmen

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage

GRV/2024/164-1 wird verwiesen.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Beschluss:

Die Fördermittel aus dem Investitionsprogramm Hessenkasse werden wie folgt umgewidmet:

Von der alten Maßnahme:

  • Grundhafte Erneuerung Sportzentrum Ober-Rosbach 665.843,32 €
  • Reparatur Homburger Straße 28.069,10 €

Summe 693.912,42 €

Auf die neuen Maßnahmen:

  • Beschaffung eines Staffellöschfahrzeuges StLF 20

mit Druckzumischanlage Energetische 200.400 €

  • Erneuerung der sanitären Anlagen auf dem Bauhof 75.000 €
  • Bahnhof Rodheim - Dach- und Fassadensanierung 388.512,42 €

Auf die bestehende Maßnahme:

  • Jugendplatz 30.000 € (insg. 450.000 €)

Summe 693.912,42 €, darin enthalten ist ein Eigenanteil von 69.391,24 €.

Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Lingnau lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

10.

Beschluss über die Befreiung vom Gesamtabschluss gemäß § 112b HGO

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/852 wird verwiesen.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Beschluss:

Die Befreiung vom Gesamtabschluss gemäß § 112b Absatz 3 Hessische Gemeindeordnung wird beschlossen.

Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Lingnau lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

11.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 29.09.2024, Ferienwohnungssatzung

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, eine „Satzung über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken“ zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Lingnau lässt über den Antrag abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

(3 SPD, 4 Grüne)

19 Nein-Stimmen

(1 SPD, 2 FDP, 5 STIMME, 7 CDU, 4 FWG)

1 Enthaltung

(FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag ab.

12.

Antrag der Fraktion FWG vom 10.11.2024, Ausschussberatung über einen möglichen Ausbau der B455

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Hessen Mobil hat in einer Präsentation zur Radverkehrssituation die anliegende Skizze gezeigt. Die gewählte Darstellungsform wirft dabei Fragen nach den zukünftigen Planungen auf, Hessen Mobil wird deshalb in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eingeladen, um dort über die Planungsperspektiven hinsichtlich der B455 zu informieren.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses erklärt sich damit einverstanden, Hessen Mobil zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen. Aus diesem Grund zieht die antragstellende Fraktion den Antrag zurück.

13.

Antrag der Fraktion SPD vom 10.11.2024, Einladung SIB

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Rosbacher Senioren- und Inklusionsbeirat SIB wird einmal pro Jahr in den Haupt- und Finanzausschuss eingeladen, um sich über die Aktivitäten des SIB sowie über aktuelle Fragen zur Senioren- und Inklusionsarbeit auszutauschen.

Die antragstellende Fraktion zieht den Antrag zurück, da der Ausschussvorsitzende laut Geschäftsordnung jederzeit Personen/Sachverständige zu den Ausschusssitzungen einladen darf.

14.

Antrag der Fraktion SPD vom 10.11.2024, Sanierung Altes Rathaus

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.

Der Förderverein Altes Rathaus Rosbach e.V. wird in den Haupt- und Finanzausschuss eingeladen, damit der Förderverein seine Vorstellungen bezüglich einer zukünftigen Nutzung des Alten Rathauses darlegen kann.

2.

Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen,

a.

ob und in welcher Höhe Zuschüsse zur Sanierung des Alten Rathauses von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz akquiriert werden können.

b.

- sofern noch nicht geschehen - ob und in welcher Höhe das Hessischen Landesamt für Denkmalpflege gemäß Denkmalförderrichtlinie Zuwendungsmittel zur Sanierung zur Verfügung stellt.

c.

ob eine Veräußerung des Alten Rathauses an eine gemeinnützige, sich der Denkmalpflege verpflichtenden Stiftung möglich ist.

d.

welche Möglichkeiten die Errichtung einer Bürger- oder Kommunalstiftung bietet, um Finanzmittel von privaten Geldgebern Sanierung und zur weiteren Nutzung des Alten Rathauses zu aktivieren.

Punkt 1 des Antrages wird zurückgezogen, da der Ausschussvorsitzende auch ohne Beschluss den Förderverein in den Haupt- und Finanzausschuss einladen kann.

Weiterhin werden von Punkt zwei a und b zurückgezogen, da es bereits eine Beschlusslage dazu gibt und diese in Bearbeitung ist.

Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Lingnau lässt über Punkt 2 c und d des Antrages abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

(4 SPD, 5 FWG)

18 Nein-Stimmen

(4 Grüne, 2 FDP, 5 STIMME, 7 CDU)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag ab.

15.

Anfrage der Fraktion SPD vom 10.11.204, Pächter Gastronomie Altes Rathaus

1. Wie ist der Stand bezüglich der Suche nach einem Pächter für den Betrieb einer Gastronomie im Alten Rathaus?

Verwaltungsintern wurden die Zuständigkeiten für die Beschlüsse der Stadtverordnetenver-sammlung vom 10.09. zum Alten Rathaus verteilt. Hierzu wurde ein ganzheitlicher Zeitplan erarbeitet. Die Suche nach einem Pächter soll bis spätestens 1. Juni 2025 abgeschlossen sein. Für die Pächtersuche sind die Ergebnisse aus dem Beschluss Nr. 3 des konkurrierenden Antrags der Fraktion SPD entscheidend. Daher wurde in dem verwaltungsinternen Zeitplan festgelegt, dass zunächst die denkmalschutzrechtliche Prüfung erfolgen soll.

2. Gibt es eine textliche Konkretisierung des Suchauftrages und wie lautet dieser?

Nein

3. Wie ist der Stand bezüglich der Prüfung, welche Anforderungen des Denkmalschutzes

für ein gastronomischen Betrieb im Alten Rathaus zu erfüllen sind?

Für die Abstimmung mit dem Denkmalschutz und dem Bauamt muss eine detailliertere Pla-nung vorgelegt werden. Hierzu muss die Machbarkeitsstudie „Gastrokonzept“ weiter ausge-arbeitet werden und mit Plänen, Stellplatznachweis, Brandschutzthemen, etc. ergänzt wer-den. Erste Abstimmungen und Treffen mit den Fachplaner haben bereits stattgefunden. Die zur weiteren Beauftragung notwendigen Angebote wurde angefordert und auch teilweise be-reits beauftragt. Notwendige Klärungspunkte wurden mit dem Fachbereich Stadtplanung und Immobilien besprochen und werden aktuell von dem Baumanagement zusammengetragen. Weitere Voruntersuchungen der Fachplaner können voraussichtlich noch dieses Jahr stattfinden.

Herr Dr. Rathjens hat eine Rückfrage bezüglich der Beantwortung. Er möchte wissen, wie der ganzheitliche Zeitplan aussieht. Herr Maar teilt mit, dass momentan parallel verschiedene Möglichkeiten geprüft werden. Aktuell steht die Stadt mit Pächtern, Käufern und dem Amt für Denkmalpflege in Kontakt.

Weiterhin fragt Herr Dr. Rathjens nach der detaillierten Planung und den damit verbundenen Kosten. Herr Maar berichtet, dass ein externer Fachplaner gebraucht wird, um die Punkte des Beschlusses umzusetzen. Wie hoch die Kosten dafür sind, kann er noch nicht sagen.

16.

Anfrage der Fraktion SPD vom 10.11.2024, Haushaltsplanung

1. Welche Annahmen für den vorzulegenden Haushaltsplan 2025 werden getroffen

bezüglich:

a) Stand des Bedarfs- und Entwicklungsplans der Feuerwehr

Der Haushalt 25 wurde für das Produkt Feuerwehr gemeinsam mit dem Stadtbrandinspektor erstellt. Der aktuelle Bedarfs- und Entwicklungsplan stammt aus dem Jahr 2019 und ist grundsätzlich 10 Jahre gültig gemäß § 2 Absatz 1 FwOV. Die Wehren bereiten unabhängig davon derzeit eine Überarbeitung vor.

b) Sanierungsvariante des Alten Rathauses - mit oder ohne Gastronomie?

Der Haushaltsplan 2025 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2028 berücksichtigen nach dem derzeitigen Verwaltungsentwurf rund 4 Mio. Euro für die Sanierung des alten Rathauses. Die Fertigstellung ist jedoch nicht für das Jahr 2028 geplant, sodass noch weitere Kosten für 2029 zu veranschlagen sind. Ob eine Gastronomie hergestellt wird oder nicht, ist für den Zeitraum bis 2028 noch nicht von großer Relevanz.

c) Neubau der Sporthalle Eisenkrain - „große“ oder „kleine“ Halle?

Hier gilt letztlich dasselbe wie für b), wobei hier zu beachten ist, dass für dieses Projekt im Jahr 2025 lediglich die Ausschreibung und die Vergabe für einen Architekten durchgeführt wird. Hier erfolgt eine europaweite Ausschreibung. Nach der Auftragsvergabe folgen dann viele Abstimmungen zwischen Architekten, Fachplaner, Vereinen und Politik bis letztlich eine Entwurfsplanung beschlossen werden kann. Dieser Planung liegen dann auch eine konkrete Kostenschätzung und ein Bauzeitenplan zu Grunde. Die Veranschlagung im Investitionsprogramm erfolgt dann anhand dessen.

Herr Dr. Rathjens erkundigt sich nach dem Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr von 2019 und warum hier bisher keine Aktualisierung erfolgt ist. Herr Maar teilt mit, dass der Bedarfs- und Entwicklungsplan nach wie vor gültig ist. Eine Aktualisierung hat bisher nicht stattgefunden, da dieser Plan von Ehrenamtlichen erstellt wird, noch nicht abgeschlossen ist und kein rechtlicher Zeitdruck besteht.

17.

Anfrage der Fraktion FWG vom 10.11.2024, Mobilitätsstationen an Bahnhöfen

1. Hat sich die Stadt Rosbach um die Einrichtung von Mobilitätsstationen beim Wetteraukreis beworben?

Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekts „RaMo - Raum für neue Mobilität - Mobilitätsstationen und mehr“ soll es gelingen, ein flächendeckendes Netz an Mobilitätsstationen im regionalen Maßstab aufzubauen. Ziel des Projekts war und ist es, ein Netz an Mobilitätsstationen sowohl in den einzelnen Kommunen des Wetteraukreises aber vor allem kommunenübergreifend zu schaffen. Auftakt des gemeinsamen Projekts vom Regionalverband Frankfurt RheinMain, der Hochschule Rhein-Main, des Rhein-Main-Verkehrsverbunds, des Wetteraukreises sowie weiteren (über-)regionalen Partnern war bereits im Jahr 2021. Die Projektträger stellten „RaMo“ der Kommunalverwaltung vor. Es wurden verwaltungsseitig Ideen und Einschätzungen zu möglichen Standorten und Ausgestaltungen der Stationen eingebracht sowie Angaben zum Status quo gemacht. Die Stadt hat von Beginn an großes Interesse am Projekt geäußert und ihre Mitarbeit an der Konzeption wiederholt angeboten. Anfang 2023 wurde der Stadt eine erste grobe Idee einer Startlösung präsentiert. Insbesondere Fragen zum Betreibermodell blieben jedoch offen. Im August 2023 unterzeichnete die Stadt einen LOI, um die Unterstützung des Forschungsprojekts noch einmal zu unterstreichen. Im Oktober 2024 luden die Projektverantwortlichen alle Wetterauer Kommunen zu einem Präsentationstermin ein. In diesem Rahmen wurde erörtert, dass aus den initial über 200 identifizierten Standorten vorerst 32 Stationen in 17 Kommunen als Startlösung umgesetzt werden sollen. Ein Standort ist für den Bahnhof Rosbach vorgesehen. Zudem wurde der Entwurf eines Organisationmodells und die nächsten Schritte (u.a. Betreibermodell festlegen) skizziert. Noch in diesem Jahr wird die Stadt mit den Projektverantwortlichen von Wetteraukreis und Regionalverband ein Erstgespräch zum vorgeschlagenen Standort sowie der Ausstattung der Station führen.

2. Wurde die Mobilitätskommission in diese Entscheidung eingebunden?

Eine offizielle Bewerbung um Mobilitätsstationen fand nicht statt. Bisher handelt es sich um eine wissenschaftliche Ausarbeitung der Hochschule Darmstadt mit den o.g. Projektpartnern, die Empfehlungen für eine Startlösung aussprechen. Die Mobilitätskommission konnte daher bisher in keine Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Sobald politische Beschlüsse vonnöten werden, ist die Einbindung des Gremiums vorgesehen.

18.

Anfrage der Fraktion FWG vom 10.11.2024, Hundeschwimmen zum Abschluss der Badesaison im Freibad Rodheim

Uns vorliegenden Informationen zufolge hat es aus der Bürgerschaft den Vorschlag gegeben, zum Abschluss der Badesaison ein „Hundeschwimmen“ im Rodheimer Freibad durchzufüh-ren.

Wir fragen daher den Magistrat:

1.Ist dies zutreffend?

Ja, ein Bürger kam mit der Frage auf die Verwaltung zu, ob ein „Hundeschwimmen“ im Frei-bad Rodheim zum Abschluss der Saison möglich wäre.

2.Welche Entscheidung hat der Magistrat getroffen?

Die Verwaltung hat sich in Abstimmung mit dem Schwimmmeister gegen ein „Hunde-schwimmen“ entschieden.

3.Wie begründet der Magistrat diese Entscheidung?

Beim Freibad Rodheim handelt es sich um eine Freizeitreinrichtung, die für eine Nutzung durch Menschen ausgelegt ist. Verunreinigungen durch Tierkot- und Urin sollten für diese kostspielig sanierte öffentliche Einrichtung oder Beschädigungen des Beckens (Kratzspuren) -insbesondere während des Gewährleistungszeitraums- vermieden werden.

Im Übrigen gelten die gleichen Bedenken, die auch zur Ablehnung der Anträge AT/2020/164 und AT/2022/239 führten.

Rosbach v. d. Höhe, den 03.12.2024

Ivo Lingnau

Julia Ziegeler

Vorsitz

Schriftführung