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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v. d. Höhe

Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird festgestellt:

Herr Dieter Kurth (STIMME) ist am 25. Oktober 2024 verstorben.

Herr Robert Hildmann (STIMME) hat auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.

Herr Gerd Bourda rückt als Ersatzperson der STIMME in die Stadtverordnetenversammlung ein.

Gegen die Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 99 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Homburger Straße 64, 61191 Rosbach v. d. Höhe, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Rosbach v. d. Höhe, den 06. Januar 2025

Die Gemeindewahlleiterin
Gez. Stock