Herr Gerald Harff (FWG) ist am 10. Dezember 2024 aus der Stadtverordnetenversammlung in den Magistrat berufen worden. Dadurch ist der Sitz in der Stadtverordnetenversammlung neu zu vergeben.
Frau Johanna Gruner (FWG), Herr Eduard Paduch (FWG) und Frau Iris Hübner (FWG) haben auf ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.
Herr Gerd Merkel rückt als Ersatzperson der FWG in die Stadtverordnetenversammlung ein.
Gegen die Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 99 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Homburger Straße 64, 61191 Rosbach v. d. Höhe, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Rosbach v. d. Höhe, den 06. Januar 2025