| Sitzungstermin: | Dienstag, 19.03.2024, 20:05 Uhr |
| Raum, Ort: | Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:05 Uhr |
| Sitzungsende: | 21:40 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Herr Christoph Käding - STIMME
Mitglieder
Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Lilith Ernst - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Jörg Egerter - CDU
Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU
Herr Joachim Höhler - CDU
Herr Roman Lack - CDU
Herr Heiko Müller - CDU
Frau Katharina Schäfer - CDU
Herr Marco See - CDU
Herr Alexander von Griesheim - CDU
Herr Hans-Otto Jacobi - FDP
Herr Jens Christopher Jacobi - FDP
Frau Elke Sommermeyer - FDP
Herr Gerald Harff - FWG
Frau Beate Karschny - FWG
Herr Christian Lamping - FWG
Herr Rainer Schaub - FWG
Herr Walter Soff - FWG
Frau Claudia Hetjes - SPD
Herr Peter Kopp - SPD
Herr Wolfgang Lingenau - SPD
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Herr Walter Horz - STIMME
Herr Andreas Kunkel - STIMME
Herr Dieter Kurth - STIMME
Frau Andrea Overhage - STIMME
Magistrat
Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU
Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU
Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP
Herr Stadtrat Ernst Gruner - FWG
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD
Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME
Verwaltung
Herr Andreas Kraus -
Vorsitz
| Frau Katharina Hantl - CDU | entschuldigt |
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen 19.03.2024 |
| 4 | Kleine Anfragen |
| 5 | Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Jahr 2024 |
| 6 | Haushaltsführung 2024 Beschlussfassung des Haushaltes/ der Haushaltssatzungeinschließlich mittelfristiger Finanzplanung bis 2027 und des Investitionsprogrammes 2023 - 2027 |
| 6.1 | Änderungsantrag der Fraktion STIMME vom 10.02.2024 zum Haushalt 2024, Förderung Photovoltaik-Balkonmodule |
| 6.2 | Änderungsantrag der Fraktion FDP vom 27.02.2024 zum Haushalt 2024, Grünschnittsammelplatz |
| 6.3 | Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.03.2024 zum Haushalt 2024, Klimaschutzmanager |
| 7 | Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.H.Bebauungsplan NR/14 "Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße" Hier: 1. Kenntnisnahme der Anregungen im Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Entwurfsfeststellung und Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB |
| 8 | Energiespar-Contracting: Teilnahme als Modellvorhaben im Projekt "CO2ntracting: build the future!" der Deutschen Energieagentur |
| 9 | Antrag der Fraktion SPD vom 10.03.2024 Interkommunale Zusammenarbeit bei der Archivverwaltung |
| 10 | Antrag der Fraktion SPD vom 10.03.2024 Satzung und Benutzungsordnung des Stadtarchivs der Stadt Rosbach |
| 11 | Anfrage der Fraktion STIMME vom 29.02.2024 Interkommunale Zusammenarbeit Beschaffung von Feuerwehrbedarf |
| 12 | Anfrage der Fraktion FDP vom 03.03.2024 Freiwillige Mitgliedschaften der Stadt Rosbach vor der Höhe |
| 13 | Anfrage der Fraktion FWG vom 10.03.2024 Ausgestaltung der Grundsteuer ab dem kommenden Jahr |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Käding (STIMME) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Herr Käding stellt fest, dass mit Ladung vom 15.03.2024 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt der stellv. Stadtverordnetenvorsteher fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Käding mit folgenden Worten an den verstorbenen ehemaligen Bürgermeister der Stadt Rosbach v. d. Höhe, Herrn Reinhold Medebach.
Die Stadt Rosbach v. d. Höhe nimmt Abschied von Herrn
Reinhold Medebach, Bürgermeister a. D.
Tief betroffen und in Trauer nehmen wir Abschied von einem verdienten Bürgermeister und engagierten Menschen. Herr Reinhold Medebach verstarb am 10. März 2024 im Alter von 71 Jahren und hinterlässt eine große Lücke in unserem Gemeinwesen.
Reinhold Medebach wurde am 18. September 1990 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v. d. Höhe zum Bürgermeister gewählt und trat sein Amt am 1. Januar 1991 an. In den folgenden Jahren prägte er die Stadt bis zu seinem Ausscheiden aus dem Amt des Bürgermeisters am 31. Dezember 1996 mit Hingabe und unermüdlichem Einsatz zum Wohle ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Herr Medebach hat sich in seiner Amtszeit nicht nur für die Entwicklung der Stadt, sondern auch für ein harmonisches Miteinander in der Verwaltung eingesetzt. Als Vorgesetzter stand er stets hinter seinen Mitarbeitern.
Ein wichtiger Meilenstein seiner Amtszeit war die Zusammenführung der Verwaltung in einem zentralen Gebäude, das die zuvor über viele Jahre verteilten Dienststellen unter einem Dach vereinte. Dieser Schritt hat die Effizienz und den Bürgerservice deutlich verbessert.
Die Stadt Rosbach v. d. Höhe dankt Herrn Reinhold Medebach für sein herausragendes Wirken, sein Engagement und seinen unermüdlichen Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit. Sein Vermächtnis wird in unserer Stadt stets lebendig bleiben und wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und allen Angehörigen. In Trauer und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von einer geschätzten Persönlichkeit, die unsere Gemeinschaft positiv geprägt hat.
Es folgt eine Schweigeminute.
Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher teilt mit, dass der Ältestenrat vorschlägt, die Redezeitbegrenzung des Tagesordnungspunktes 6 inklusive den Unterpunkten - Beschlussfassung des Haushaltes 2024 - aufzuheben.
Weiterhin schlägt der Ältestenrat vor, den Tagesordnungspunkt 7 - Bauleitplanung Jugendplatz Ober - Wöllstädter Straße - ohne Aussprache zu behandeln sowie die Tagesordnungspunkte 9 - Antrag zur Interkommunalen Zusammenarbeit Archivverwaltung - und 10 - Antrag zur Satzung und Benutzungsordnung eines Stadtarchivs – zusammen zu behandeln.
Abstimmung über den Vorschlag des Ältestenrates:
Einstimmig Ja
| 2. | Genehmigung des Protokolls |
Einwände gegen das Protokoll vom 27.02.2024 ergeben sich nicht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig Ja
| 3. | Mitteilungen 19.03.2024 |
Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte:
Leitungserneuerung Alte Gasse: Nachtragsangebot Fa. Schütz (Neue Straße)
Die Betriebskommission hat die Beauftragung des Nachtrags Mengenmehrung Alte Gasse zum Hauptauftrag Neue Straße in Höhe von:
| Anteil Erneuerung Wasserleitung: | 111.000,00 € brutto |
| Anteil Erneuerung Kanal: | 155.000,00 € brutto |
beschlossen.
Der Magistrat hat die Beauftragung des Nachtrags Mengenmehrung Alte Gasse zum Hauptauftrag Neue Straße in Höhe von:
| Anteil Straßenregulierungsarbeiten: | 103.000,00 € brutto |
beschlossen.
Teilsanierung EG Bahnhofsgebäude Rodheim - Vergabe Beton- und Maurerarbeiten
Der Magistrat hat beschlossen, die Beauftragung für das Gewerk Beton- und Mauerarbeiten für 46.000,00 € brutto zu vergeben.
Herr Horz berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 12.03.2024 getagt hat.
Folgende Punkte wurden behandelt:
| - | Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.H. Bebauungsplan NR/14 "Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße" Hier: 1. Kenntnisnahme der Anregungen im Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Entwurfsfeststellung und Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB |
| - | Energiespar-Contracting: Teilnahme als Modellvorhaben im Projekt "CO2ntracting: build the future!" der Deutschen Energieagentur |
Herr Dr. Rathjens berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 14.03.2024 getagt hat.
Folgender Punkte wurde behandelt:
Haushaltsführung 2024 Entwurf des Haushaltes/ der Haushaltssatzung einschließlich mittelfristiger Finanzplanung bis 2027
| 4. | Kleine Anfragen |
Es liegen keine kleinen Anfragen vor.
| 5. | Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Jahr 2024 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/725-1 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Wirtschaftsjahr 2024.
Der Erfolgsplan schreibt Erträge in Höhe von 4.989.700 € und Aufwendungen in Höhe von 4.696.700 € fest und schließt mit einem Ergebnis von + 293.000 € ab.
Der Vermögensplan ist mit einem Volumen von 3.036.000 ausgeglichen.
Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan erforderlich sind, wird auf 1.647.000 € festgesetzt.
Dieser Kreditaufnahme stehen Tilgungen in Höhe von 860.000 € gegenüber.
Betriebsmittelkredite in Höhe von 5.000.000 € zur Zwischenfinanzierung investiver Maßnahmen sind zulässig.
Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Käding lässt über den Beschlussvorschlag der Gremienvorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
27-Ja-Stimmen
(4 SPD, 5 Grüne, 5 STIMME, 8 CDU, 5 FWG)
3 Enthaltungen
(3 FDP)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 6. | Haushaltsführung 2024 Beschlussfassung des Haushaltes/ der Haushaltssatzung einschließlich mittelfristiger Finanzplanung bis 2027 und des Investitionsprogrammes 2023 - 2027 |
Die Redezeitbegrenzung bezüglich der Tagesordnungspunkte zur Haushaltsberatung wird aufgehoben.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/696-1-1-1 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen des Haupt– und Finanzausschusses wie folgt:
Haushaltssatzung
der Stadt Rosbach v.d. Höhe
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90,93), hat die Stadtverordnetenversammlung am _____________ folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | ||
|
| im ordentlichen Ergebnis |
|
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 10 + 21) | 36.567.370 EUR |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 19 + 22) | 36.085.161 EUR |
|
| mit einem Saldo von | 482.209 EUR |
|
| im außerordentlichen Ergebnis |
|
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 26) | 162.800 EUR |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 27) | 0 EUR |
|
| mit einem Saldo von | 162.800 EUR |
|
| mit einem Jahresüberschuss von (Pos. 30) | 645.009 EUR |
| im Finanzhaushalt | ||
|
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
|
|
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf (Pos. 19) | 2.453.009 EUR |
|
| und dem Gesamtbetrag der |
|
|
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 23) | 5.503.600 EUR |
|
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 28) | 9.939.250 EUR |
|
| mit einem Saldo von | -4.435.650 EUR |
|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 31) | 4.000.000 EUR |
|
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 32) | 6.566.600 EUR |
|
| mit einem Saldo von | -2.566.600 EUR |
|
| mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von (Pos. 34) | -4.549.241 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
4.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf
19.910.000 EUR
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
5.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 400 v.H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 453 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf
| 400 v.H. | |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am _____________ beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 100 HGO gelten ab einer Höhe von 25.000 EUR als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Ausgenommen von dieser Regelung sind überplanmäßige Auszahlungen bei der Gewerbesteuerumlage.
Rosbach v.d. Höhe, den _______________
Darüber hinaus beschließt die Stadtverordnetenversammlung das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 bis 2027
Die Summen im Investitionsprogramm werden wie folgt festgesetzt:
| 2023 | 16.452.050 € |
| 2024 | 9.939.250 € |
| 2025 | 17.611.000 € |
| 2026 | 10.136.000 € |
| 2027 | 12.622.000 € |
Die beschlossenen Änderungsanträge zum Haushalt 2024 werden in die Haushaltssatzung sowie in das Investitionsprogramm noch eingearbeitet.
Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Käding lässt über den Beschlussvorschlag der Gremienvorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimmen
(4 SPD, 5 Grüne, 5 STIMME, 8 CDU, 5 FWG)
3 Nein-Stimmen
(3 FDP)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 6.1. | Änderungsantrag der Fraktion STIMME vom 10.02.2024 zum Haushalt 2024, Förderung Photovoltaik-Balkonmodule |
Dieser Tagesordnungspunkt wird vor dem Tagesordnungspunkt 6 behandelt.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Änderungsantrag der Fraktion STIMME vor.
Ein neuer Antrag wird vorgelegt. Der Antrag ist inhaltsgleich, die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FWG werden mit der Faktion STIMME jetzt gemeinsame Antragsteller.
Der neue gemeinsame Antrag der Fraktionen STIMME, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FWG hat folgenden Wortlaut.
Antragstext:
In dem Investitionsprogramm sind für 2024 unter dem Titel
„Allgemeine Aufgaben des Umweltschutzes“ Maßnahme 22 - Förderung Photovoltaik-Balkonmodule 10.000 € einzustellen.
Finanzierung: Aus der Maßnahme 356 – Förderung von Zisternen – sind die Restmittel in Höhe von 5.000 € in Anspruch zu nehmen und der Ansatz 2024 um 5.000 € zu kürzen und für die Maßnahme 22 zu verwenden. Die Förderung von Zisternen soll im „Kommunalen Wasserkonzept“ eingearbeitet werden, bei dem damit zu rechnen ist, dass es im Jahr 2024 vorgelegt werden kann.
Die Fraktion FDP legt einen Ergänzungsantrag zu dem Änderungsantrag „Förderung Photovoltaik-Balkonmodule“ vor.
Antragstext:
Als Zusatz des Änderungsantrags mögen die Stadtverordneten beschließen:
Die Förderung für Photovoltaik-Balkonmodule wird in Form von zinslosen Darlehen für Mieter oder Eigentümer angeboten.
Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Käding lässt erst über den Änderungsantrag der Fraktion FDP abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
3 Ja-Stimmen
(3 FDP)
27 Nein-Stimmen
(4 SPD, 5 GRÜNE, 5 STIMME, 8 CDU, 5 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Änderungsantrag der Fraktion FDP ab.
Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Käding lässt über den Änderungsantrag der Fraktionen STIMME, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FWG abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimmen
(4 SPD, 5 GRÜNE, 5 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
3 Nein-Stimmen
(3 FDP)
1 Enthaltung
(1CDU)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Änderungsantrag der Fraktionen STIMME, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FWG zu.
| 6.2. | Änderungsantrag der Fraktion FDP vom 27.02.2024 zum Haushalt 2024, Grünschnittsammelplatz |
Dieser Tagesordnungspunkt wird vor dem Tagesordnungspunkt 6 behandelt.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Änderungsantrag der Fraktion FDP vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die für 2024 eingestellten Gelder zu dem Grunderwerb für einen Grünschnittsammelplatz werden in dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans gestrichen.
Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Käding lässt über den Änderungsantrag der Fraktion FDP abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig Ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion FDP zu.
| 6.3. | Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.03.2024 zum Haushalt 2024, Klimaschutzmanager |
Dieser Tagesordnungspunkt wird vor dem Tagesordnungspunkt 6 behandelt.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die Stabstelle Bürgermeister werden Mittel zur Finanzierung einer befristeten Stelle für eine/n Klimaschutzmanager*in (E11) vorgesehen.
Die hierfür notwendigen Mittel in Höhe von 19.500 EUR werden im Haushalt 2024 bereitgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 erhöhen sich die für die Finanzierung der Stelle benötigten Mittel auf 39.000 EUR.
Die Stelle wird zunächst auf 2 Jahre befristet, um eine Förderung zu ermöglichen. Die bereitzustellenden Mittel sind ausreichend, um entweder eine halbe Stelle ohne Förderung oder eine volle Stelle mit Förderung zu finanzieren. Die Entscheidung bzgl. einer möglichen Förderung soll innerhalb der Verwaltung getroffen werden. Die Umwandlung in eine unbefristete Stelle nach Ablauf der 2 Jahre ist angestrebt.
Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Käding lässt über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen
(5 GRÜNE)
23 Nein-Stimmen
(3 SPD, 3 FDP, 5 STIMME. 8 CDU, 4 FWG)
2 Enthaltungen
(1 SPD, 1 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.
| 7. | Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.H. Bebauungsplan NR/14 "Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße" Hier: 1. Kenntnisnahme der Anregungen im Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Entwurfsfeststellung und Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB |
Dieser Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/724 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
| (1) | Die als Anlage vorliegenden Empfehlungen zum Umgang mit den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Hinweise werden durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v.d.H. zur Kenntnis genommen. |
| (2) | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v.d.H. billigt den als Anlage vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. NR/14 „Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie den zugehörigen Anlagen (Fachbeitrag Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB inklusive Bestandsplan). |
| (3) | Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den Anlagen ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind die benachbarten Gemeinden zu unterrichten. |
Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Käding lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 8. | Energiespar-Contracting: Teilnahme als Modellvorhaben im Projekt "CO2ntracting: build the future!" der Deutschen Energieagentur |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/713 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Rosbach nimmt als Modellkommune im Projekt „Co2ntracting: build the future!“ der Deutschen Energieagentur (dena) teil.
Die Stadt erstellt, in Verbindung mit einem durch die dena finanzierten Energieberater, eine Ausschreibung zur Suche nach einem Contractor.
Ziel ist der Abschluss eines Energiespar-Contracting-Vertrags.
Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Käding lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig Ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 9. | Antrag der Fraktion SPD vom 10.03.2024 Interkommunale Zusammenarbeit bei der Archivverwaltung |
Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 werden gemeinsam behandelt.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die interkommunale Zusammenarbeit bei der Archivverwaltung – wie beispielhaft im Anhang für andere Gemeinden dargestellt – zu prüfen.
Die antragstellende Fraktion bestimmt die Überweisung des Antrags an den Haupt- und Finanzausschuss.
| 10. | Antrag der Fraktion SPD vom 10.03.2024 Satzung und Benutzungsordnung des Stadtarchivs der Stadt Rosbach |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert in Anlehnung an die beigefügten Entwürfe eine
| a.) | Satzung über die Aufgaben und die Organisation des Stadtarchivs der Stadt Rosbach vor der Höhe (Archivsatzung) und eine |
| b.) | Benutzungsordnung des Stadtarchivs der Stadt Rosbach vor der Höhe |
zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
Die antragstellende Fraktion bestimmt die Überweisung des Antrags an den Haupt- und Finanzausschuss.
| 11. | Anfrage der Fraktion STIMME vom 29.02.2024 Interkommunale Zusammenarbeit Beschaffung von Feuerwehrbedarf |
1. Wurde Rosbach wegen einer Teilnahme an der „IKZ Feuerwehrbedarf“ seitens des Kreises angefragt?
Ja.
Falls ja, wann kam die Anfrage?
Das Projekt „IKZ Feuerwehrbedarf“ begann bereits 2019. Die Bürgermeisterkreisvereinigung hatte sich am 26.11.2019 einvernehmlich dafür ausgesprochen, als erstes Projekt im Rahmen der Aktivitäten zum weiteren Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit im Wetteraukreis das Themenfeld „gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrbedarf“ zu bearbeiten. Zunächst ging es ausschließlich um die Abstimmung des Projektauftrags. Dieses Papier wurde – wegen anstehender Beschaffungen in den Gemeinden – nach Entwurf und Absprache in einer Klein-Arbeitsgruppe, an der neben weiteren Vertretern von Kreis und Gemeinden auch Frau Frauke Stock teilgenommen hat, bereits am 16.01.2020 per Rundmail an alle Wetterauer Kommunen mit der Bitte um Ergänzung bzw. Unterzeichnung versandt. Der Entwurf war bereits im Rahmen der AG-Abstimmung noch um den Aspekt „gemeinsame Organisation der Instandhaltung“ ergänzt worden. Die Unterzeichnung des Projektauftrags erfolgte am 13.02.2020.
Nach einer coronabedingten Zwangspause wurden ab September 2020 verschiedene Bedarfe und die dazugehörigen Arbeitsfelder herausgearbeitet und mit Hilfe von Arbeitsgruppen, die die notwendigen Vorarbeiten leisteten, umgesetzt. Eine weitere Unterbrechung der IKZ-Arbeit erfolgte im Frühjahr 2022 – zu Beginn des Ukraine-Kriegs.
Folgende Bereiche wurden zunächst für den IKZ-Verbund als maßgeblich angesehen:
| a) | Beschaffung Systemtrenner |
| b) | Beschaffung Druckschläuche |
| c) | Beschaffung Bekleidung |
| d) | Beschaffung Feuerwehrfahrzeuge |
| e) | Organisation Wartung und Instandhaltung |
Im Laufe des Verfahrens wurden die möglichen Bedarfe noch um folgende Aspekte erweitert:
| f) | Beschaffung allgemeine Betriebsmittel und Bindemittel |
| g) | Beschaffung fahrbare Stromerzeuger (Notstromaggregate) |
Zu a)
Die gemeinschaftliche Beschaffung der Systemtrenner, an der sich auch die Stadt Rosbach beteiligt hat, konnte im Oktober 2021 abgeschlossen werden. Bei den Systemtrennern handelt es sich um ein für alle Feuerwehren baugleiches Teil. Hier wurden insgesamt 262 Stück samt notwendigen Prüfkoffern ausgeschrieben und auch die im jüngsten Presseartikel erwähnten 30 % Ersparnis erzielt.
Zu b)
Das Beschaffungsverfahren „Druckschläuche“ wurde im Frühjahr 2021 angegangen. Aufgrund des geringen Beschaffungsbedarfs und der geringen Beschaffungskosten wurde im Juni 2021 einvernehmlich entschieden, hier keine interkommunale Beschaffung durchzuführen, da der Aufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zum erwartbaren Nutzen stehen würde.
Zu c)
Die Beschaffung von Bekleidung der Freiwilligen Feuerwehr Rosbach erfolgt aktuell im Rahmen des IKZ-Verbunds.
Zum Prozess ist folgendes zu erwähnen:
Von den ersten Schritten des gemeinsamen Verbunds bis zur eigentlichen Bestellung dauerte es rund 2 ½ Jahre. Um eine Arbeitsgrundlage zu entwickeln wurde zunächst eine Unter-AG, an der u.a. auch unser SBI Clemens Harff teilgenommen hat, gebildet (27.01.2021).
Ziele der Arbeitsgruppe
Größte Herausforderung war hier die unterschiedliche Ausstattungs-, Aufgaben- und Interessenlage der Gemeinden abzustimmen bzw. einen Weg zu finden, der bei der Ausschreibung diesen Zustand im Leistungskatalog berücksichtigt.
Ziel des Vergabeverfahrens war ein Rahmenvertrag über einen Zeitraum von 4 Jahren. Die Zuschlagserteilung sollte planmäßig im Dezember 2021 stattfinden.
Nach Abstimmung im Plenum erfolgte die erste (europaweite) Ausschreibung im Sommer 2022. Sie musste jedoch schließlich ohne Ergebnis beendet werden, da entsprechend der Anforderungen trotz Verlängerung der Bieterfrist kein Angebot eingegangen war.
Die AG musste feststellen, dass aufgrund der nun herrschenden und im Vergleich zu den Vorjahren geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - durch Pandemie, politische Lagen, Lieferengpässen etc. - eine Ausschreibung mit herkömmlichen Kriterien zu keinem Ergebnis führen würde.
Es erfolgte eine angepasste zweite Ausschreibung (z.B. Laufzeit 1 Jahr mit optionaler Verlängerung von 1 Jahr) durch den WK im Dezember 2022. Hierauf wurde ein Angebot eingereicht. Abschluss des Vergabeverfahrens war schließlich am 19.07.2023 (Auftragserteilung).
Aufgrund fehlender Konkurrenz bei Herstellern bzw. Vertrieb - es gibt im Grunde in Deutschland nur 2 Anbieter – sind die Verhandlungsmöglichkeiten der Kommunen sehr gering. Hinzukommt die allgemeine wirtschaftliche und politische Weltlage, die Herstellung und Vertrieb in vielen Bereichen seit einiger Zeit beeinflussen.
Üblicherweise beträgt derzeit die Bindungsfrist von Angeboten 4 Wochen. Bei Rahmenverträgen werden mögliche Preissteigerungen mit einkalkuliert. So können, wenn überhaupt. im Rahmen der IKZ nur geringe Einsparungen erzielt werden. Aktuelle Themen wie Lieferengpässe sind auch bei Bestellung im Rahmen der IKZ nicht zu vermeiden.
Der Aufwand, der im Vorfeld für eine derartige Rahmenvereinbarung, die nunmehr jedes, günstigstenfalls alle 2 Jahre wiederholt werden muss, ist jedoch aus Sicht von Feuerwehr und Verwaltung zu hoch.
Zu d)
Aufgrund der Bedarfsabfrage im Herbst 2020 wurde festgestellt, dass zum Teil gleichgelagerte Fahrzeugbeschaffungen in den Kommunen in den kommenden 5 Jahren anstanden – zeitgleich allerdings nur in einzelnen Gemeinden. Es wurde empfohlen ggfls. die Beschaffungen bilateral zu gestalten, um so Kräfte zu bündeln. Für ein umfassendes Vergabeverfahren für alle Kommunen durch den Wetteraukreis wurde kein Bedarf gesehen - selbst für die größte Bedarfsgruppe 13 Fahrzeuge „Mannschaftstransportwagen“ nicht, da auch hier die Notwendigkeit von differenzierten Angeboten entsprechend der Bedarfslage bei den FFW bestand.
Zu e)
Aktuell besteht seit bereits vielen Jahren schon die IKZ „Atemschutzgeräteverbund“ zur Prüfung und Instandhaltung von Atemschutzgeräten durch die Stadt Bad Nauheim, an dem die Stadt Rosbach teilnimmt.
Für das Einzelprojekt „gemeinsame Wartung und Instandhaltung von Geräten“ wurde im Oktober 2021 zunächst eine Unter-AG gebildet, in der u.a. auch Frau Frauke Stock Mitglied war. Es erfolgte eine Bestandsaufnahme über mögliche zu erbringende Leistungen (Prüfung und Instandhaltung von z.B. Schutzausrüstung, hydraulisches Rettungsgerät, pneumatische Geräte etc.) und im Anschluss daran die Abfrage bei den einzelnen Kommunen zur aktuellen und eventuell möglichen zukünftigen Leistungserbringung.
Nach Auswertung der Ergebnisse wurde festgestellt, dass insbesondere sämtliche Prüfungen, die mit dem technischen Gerät in Feuerwehrgebäuden in Verbindung stehen, sinnvollerweise auch zukünftig einzeln von den Kommunen durchzuführen sind. Als mögliche Handlungsfelder wurden Leistungen rund um das hydraulische Rettungsgerät sowie Leistungen rund um das sonstige Rettungsgerät (z.B. Abseilgerät, Falldämpfer) erkannt. Es wurde weiterhin festgestellt, dass als mögliche „Dienstleister“ für diese Prüf- und Wartungsarbeiten - wie beim Atemschutzgeräteverbund – nur Kommunen mit hauptamtlichen Feuerwehrpersonal in Betracht kommen, da diese über eine ausreichende Anzahl an Kräften verfügen, um eine ausreichende Verfügbarkeit zu gewährleisten.
Die Organisation und Umsetzung dieses Projektfelds war nicht Teil des Projektauftrags, sondern sollte dann ggfls. in einem gesonderten IKZ-Projekt umgesetzt werden. Allein die Feststellung eines möglichen Handlungsfeldes sowie die Ausarbeitung einer möglichen Umsetzungsstrategie war Teil des Projektauftrags. Zur zukünftigen Umsetzung wurde die Schaffung von Personalressourcen beim Wetteraukreis als notwendig angesehen, um die dauerhafte Bearbeitung sicherstellen zu können.
Zu f)
Die aus dem Plenum heraus formulierte mögliche gemeinsame Beschaffung von allgemeinen Betriebs- und Bindemitteln wurde nach entsprechender Bedarfsabfrage in den einzelnen Gemeinden nicht weiterverfolgt.
Zu g)
Aufgrund der allgemeinen Versorgungslage mit Strom und Gas im Jahr 2022 und den damit einhergehenden Befürchtungen für den Winter 2022/2023 wurde kurzfristig die Beschaffung von Notstromaggregaten auf die Agenda der IKZ genommen. Da die Stadt Rosbach zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Beschaffung befasst war und hier Geräte beschafft werden sollten, die sowohl für den Einsatz der Feuerwehr als auch für den Einsatz im Bereich Wasserversorgung geeignet und damit auch kompatibel sein sollten, hat die Stadt hier von einer Beschaffung im Rahmen der IKZ abgesehen.
Der ursprüngliche Projektauftrag war somit Ende 2022 bzw. mit Abschluss des Vergabeverfahrens „Bekleidung“ im Sommer 2023 abgeschlossen.
Für den Folgeprozess wurde am 24.11.2022 in der 18. Sitzung der Projektgruppe und konkreter in der Bürgermeisterdienstversammlung am 26.01.2023 von der Projektgruppenleitung das weitere Konzept vorgestellt. Als allein sinnvolle Lösung für ein rechtssicheres und weniger aufwändiges Verfahren war die Schaffung einer Planstelle beim Wetteraukreis vorgesehen.
Als Daueraufgaben für diese Stelle wurden folgende Betätigungsfelder gesehen:
| - | regelmäßig wiederkehrende Ausschreibungen für den Bekleidungsverbund |
| - | Unterstützung bei der Beschaffung von Fahrzeugen |
| - | Beschaffung sonstiger Ausstattungen (z.B. Schläuche) |
| - | Koordinierung und Unterstützung bei der Wartung und Instandhaltung von Feuerwehrgerätschaften |
Hierzu erging im Nachgang eine weitere Umfrage an alle Kommunen, die von Seiten der Stadt Rosbach abschlägig beantwortet wurde.
Falls nein, wann hat die Verwaltung von der IKZ Kenntnis bekommen?
--
2. Welche Gründe lagen vor, sich an der IKZ nicht zu beteiligen?
Wie oben erläutert, wurde sich nur gegen das „Folgemodell“ der IKZ ausgesprochen. Der finanzielle Aufwand zur Mitfinanzierung der Personalstelle beim Wetteraukreis (Gesamtkosten rund 78.000 €), der sich für die Stadt Rosbach jährlich im vierstelligen Bereich bewegen würde, steht nicht im Verhältnis zum Nutzen der Beteiligung. Wie oben erläutert sind die Einsparungen nur bei der Beschaffung von tatsächlich gleichartigen Teilen in großen Mengen zu erzielen. Diese kommen in der Regel selten vor. Im Verbund sind die Verfahren regelmäßig langwieriger, was gerade in der heutigen Zeit mit Lieferengpässen und kurzfristigen Preissteigerungen von Nachteil ist. Wie die Erfahrung gezeigt hat, schützt der Verbund auch nicht bei Lieferengpässen.
Neben der Stadt Rosbach haben sich u.a. auch Butzbach und Bad Nauheim gegen die „IKZ-Neuauflage“ ausgesprochen. Hier besteht somit die Möglichkeit von bilateralen Kooperationen, falls dies im Bedarfsfall sinnvoll erscheint.
3. Wer/welche/s Abteilung/Gremium hat die Nichtteilnahme an der IKZ entschieden?
und
4. Wurden der Stadtbrandinspektor und die Wehrführer eingebunden?
Sämtliche Entscheidungen zur Teilnahme oder Nicht-Teilnahme in diesem Prozess wurden in Abstimmung zwischen der Fachbereichsleitung des FB 2, dem Bürgermeister und dem Stadtbrandinspektor sowie den beiden Wehrführern getroffen. Bei der Frage der „Neuauflage“ der IKZ wurde zudem der Fachbereichsleiter des FB 1 mit hinzugezogen.
5. Ist die Entscheidung dem Magistrat unterbreitet worden?
Nein.
| 12. | Anfrage der Fraktion FDP vom 03.03.2024 Freiwillige Mitgliedschaften der Stadt Rosbach vor der Höhe |
Für eine möglichst nach Themenfeldern gegliederte Übersicht zu sämtlichen freiwilligen Mitgliedschaften der Stadt Rosbach v. d. H. in öffentlichen sowie privaten Organisationen und Vereinen bitten wir bei jeder Mitgliedschaft um die Beantwortung folgender Fragen:
| 1. | Mitgliedschaft bei welcher Organisation oder welchem Verein? |
| 2. | Jahr des Beitritts? |
| 3. | Ziel(e) der Organisation oder des Vereins? |
| 4. | Ziel(e) der Mitgliedschaft? |
| 5. | Erhaltene konkrete örtliche Nutzen? |
| 6. | Kosten der Mitgliedschaft? |
| 7. | Jährlicher Arbeitsaufwand für städtische Mitarbeiter? |
Nachfolgend erhalten sie eine Übersicht über alle freiwilligen Mitgliedschaften der Stadt Rosbach.
| Mitgliedschaft/Organisation | Jahresbeitrag | Jahr des Beitritts | Ziel der Organisation | Ziel der Mitgliedschaft | örtliche Nutzen | Arbeitsaufwand für Mitarbeiter |
| Bürgermeisterkreisvereinigung und -kreisversammlung | 1 Cent pro Einwohner | Mitglied seit 2004 | Regionale Organisation des Hessischen Städte- und Gemeindebundes / Meinungs- und Gedankenaustausch unter den Verwaltungschefs. | Analog zu den Zielen der Organisation. | Informationsaustausch, Umfragen etc. | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| Europa-Union Deutschland | 48 € | Mitglied seit 2005 | Größte Bürgerinitiative für Europa, Engagement für die europäische Einigung. | Unterstützung der Ziele der Organisation. | Unterstützung Ziele. | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| Kommunen für biologische Vielfalt e. V. | 165 € | Mitglied seit 2020 | Förderung der biologischen Vielfalt im Siedlungsbereich. | Anregungen für Projekte zur Steigerung der biologischen Vielfalt im Stadtgebiet. | Informationsaustausch u.a. durch Netzwerk, Anregungen u.a. durch Newsletter. | gering: Aufnahme der Informationen, Weiterleitung an Fachbereiche, Integration in Projekte. |
| MiEG (Mittelhessische Energiegenossenschaft/ Windenergie/Photovoltaik) | 100 € einmalig | Mitglied als Genosse seit 2020 | Energiegewinnung mit erneuerbaren Energien CO2 Reduzierung Energieeffizienz und Energieberatung Elektromobilität Betrieb lokaler Netze zum Transport von Energie und Wärme Schulungen | Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen in Mittelhessen, Handwerk, Gewerbe und Dienstleister in Mittelhessen. | Dividende und gemeinsame Projekte. | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| Naturschutzfonds Wetterau e. V. | 1.300 € Abhängig von der Einwohnerzahl | Mitglied seit 2004 | Der Naturschutzfonds Wetterau e. V. hat zum Ziel, die typische Landschaft im Wetteraukreis mit den dazu gehörenden Lebensräumen und ihren Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und weiter zu entwickeln. | Erhalt und Entwicklung von Naturschutzräumen in Rosbach. | Regelmäßige Vernetzungstreffen. | Geringer Arbeitsaufwand für Verwaltung. Zuletzt: Koordination von Naturschutzprojekten aus dem Stadtgebiet für Naturschutzbericht des Naturschutzfonds 2021-2023 |
| PEFC Deutschland (Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen) | 230 € | Mitglied seit 2017 | System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, ist damit eine Art weltweiter „Wald-TÜV“. | PEFC ist ein Zertifizierungssystem; Ziel und tatsächlicher Nutzen: Holzabsatz. | Fast alle Kunden (außer Brennholz) verlangen ein Zertifikat für den Einkauf. | Ein Arbeitsaufwand entsteht im Rahmen der Zertifizierung bei Hessen Forst. |
| PEFC Fördermodulzertifizierung | 3.794 € | Seit 2023 (für die Dauer des Förderprogramms von 10 Jahren) | PEFC Förderzertifizierung für Waldbesitzer zum Bundesprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement". | jährliche Fördermodulzertifizierung, ohne diese erfolgt keine Auszahlung der Fördermittel (100.000 €). | Vorrausetzung schaffen, für Förderung aus dem Bundesprogramm | gering, jährliche Online-Beantragung. |
| TourismusRegion Wetterau GmbH | 5.000 € | Mitglied seit 2021 | Entwicklung und Vermarktung tourismusspezifischer Angebote sowie die Markenbildung | Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit zu touristischen Themen (s. örtliche Nutzen) | Informationen über Rosbach v. d. Höhe in diversen Publikationen eingebunden, die am Infostand ausliegen (Wanderwege, Radwege, Wohnmobilstellplatz, Gastronomien, Beherbergungsbetriebe, Veranstaltungen, etc. Vernetzung mit Akteuren anderer Kommunen | Bereitstellung der Informationen zu den Inhalten der Publikationen, Teilnahme an jährlich 3-4 Netzwerktreffen. |
| MundART Der Dialekt-Dachverband in Hessen e. V. | 12 € | Mitglied seit 2021 | Die Förderung der vielfältigen Mundart als Bestandteil des traditionellen Brauchtums, Gegenstand von Kunst und Kultur und lebendiges Lehrmittel bei der Heimatpflege und Heimatkunde des kulturellen Lebens. | Analog zu den Zielen der Organisation. | Bereitstellung einer Infrastruktur zum Austausch. | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| Hessischer Waldbesitzerverband | 1.650 € | Mitglied seit 2022 | Vertritt die Interessen der privaten und kommunalen Waldbesitzer in Hessen. Leistungssteigerung der forstlichen Betriebe. | Exklusive Weiterbildungsangebote, Fachseminare, gemeinsame Vertretung der Interessen kommunaler Waldbesitzer. | Beratung in Förderangelegenheiten, Interessenvertretung für kommunalen Waldbesitz | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| Behindertenhilfe Wetteraukreis | 1.376 € | Seit Gründung | Förderung, Unterstützung und Begleitung von Menschen mit geistigen und mit schwerst-mehrfachen Behinderungen sowie Menschen mit psychischen oder seelischen Einschränkungen. | Unterstützung des Ziels der Behindertenhilfe. | Unterstützung des Ziels. | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| Freiherr von Stein Stiftung | 750 € Abhängig von Einwohner-zahl | Mitglied seit 1990 | Umlage Freiherr von Stein-Institut des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. Organisation des Institutes von Lehrgängen für Bürgermeister, Mandatsträger, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder | Fortbildungen von Mitarbeitern. | Fortbildung von Mitarbeitern. | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| Hessischer Städtetag | 7.000 € Abhängig von Einwohnerzahl | Mitglied seit 1990 | Rechtsberatung für Kommunen | Rechtsberatung | Schnelle Informationen über E-Mail; Es gibt keine Rechtsabteilung, daher sinnvoll bei Unsicherheiten wie man rechtssicher /rechtskonform vorgehen könnte. | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| Hessischer Verwaltungsschulverband | 2.000 € | Mitglied seit 2004 | Aus- und Fortbildungen von Beschäftigten. | Aus- und Fortbildungen von Beschäftigten. | Aus- und Fortbildungen von Beschäftigten. | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| Förderverein Hospiz Wetterau | 150 € | Mitglied seit 2019 | Der Förderverein Hospiz Wetterau e.V. unterstützt die Förderung und Sicherung eines stationären Hospizes in der Wetterau. | Unterstützung des Vereinsziels. | Unterstützung des Vereinsziels. | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| HSGB Hess. Städte- und Gemeindebund | 11.000 € Abhängig von Einwohner- zahl | Mitglied seit 1990 | Rechtsberatung für Kommunen | Rechtsberatung | Schnelle Informationen über E-Mail; Es gibt keine Rechtsabteilung, daher sinnvoll bei Unsicherheiten wie man rechtssicher /rechtskonform vorgehen kann. | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| KAV Kommunaler Arbeitgeberverband | 2.500 € | Mitglied seit 2000 | Vertretung der kommunalen Verwaltungen, der Betriebe, Unternehmen sowie der sozialen und kulturellen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. | Informationen, Beratung | Informationen und Beratung des Personalamts | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| KGST | 950 € Abhängig von Einwohnerzahlen | Mitglied seit 2001 | Verband für kommunales Management/ Gutachten und Arbeitsergebnisse | Informationen, Beratung | Verwaltungsorganisation | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| vhw (Bundesverband Wohnen und Stadtentwicklung) | 216 € | Mitglied seit 2023 | Wissensakteur in den Handlungsfeldern von Wohnen und Stadtentwicklung. | Vergünstigungen bei Fortbildungen durch Mitgliedschaft. | Ausbildung Mitarbeiter/Baumanagement Stadtplanung. | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| BDS Bund Deutscher Schiedsmänner | 174 € | Mitglied seit 1991 | Schlichtung von Nachbarschaftskonflikten. | Unterstützung zur Ausübung des Amtes. | Fachbücher, Fachtagungen sowie die Schiedsamtszeitung können vergünstigt bezogen werden. | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| Fachverband der hess. Standesbeamtinnen und Standesbeamten | 160 € bis 15.000 Einwohner | Mitglied seit 1990 | Rechtsentwicklung und Beratung auf dem Gebiet des Personenstands-, Staatsangehörigkeits- und Namensrechts. | Fortbildungsmöglichkeiten der Standesbeamtinnen. | Informationen von Fachberatern z.B. bei schwierigen Einzelfällen Teilnahme an Schulungen, um die Zulassung zum Standesbeamten nicht zu verlieren. | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| Kreisfeuerwehrverband | 1.000 € Abhängig von Einwohner- zahl | Mitglied seit 2004 | Interessensvertretung, Öffentlichkeitsarbeit, Brandschutzerziehung und -aufklärung Förderung des Feuerwehrwesens, Brand- und Katastrophenschutzes, Aus- und Weiterbildung | Analog zu den Zielen der Organisation. | Brandschutzlehrgänge | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| Tierheim Wetterau E.V. | 11.800 € Abhängig von Einwohner- und Fallzahl | Mitglied seit 2000 | Erster Ansprechpartner bei Fundtieren. | Aufnahme und Pflege von herrenlosen Tieren. | Aufnahme von herrenlosen Tieren aus Rosbach. | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| Verkehrswacht Wetterau | 125 € | Mitglied seit 2002 | Die Aufgabe der Verkehrswacht besteht darin, vom Kindergarten bis ins hohe Alter den Teilnehmern am Straßenverkehr zu helfen und sie möglichst vor Unfällen zu schützen. | Vermittlung zwischen Bürgern und Behörden in Fragen der Verkehrssicherheit. | Schulung Kinder | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| Regionalverband FrankfurtRheinMain | 72.359 € | Mitglied seit 2001 | Erstellung und Fortschreibung des "Regionalen Flächennutzungsplans" (Festlegung von Wohn-Gewerbeflächen, Verkehrswege, Grünflächen, Windräder). | Regionale Organisation | Regionale Organisation | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| Förderverein Sauberhaftes Hessen | 100 € | Mitglied seit 2021 | Umweltkampagne der Hessischen Landesregierung | Initiative setzt sich – gemeinsam mit und für die Bürger*innen in Hessen – gegen die Vermüllung von Straßen und Landschaften ein und unterstützt Kommunen bei ihrem Engagement für Natur- und Umweltschutz. | Ideenaufnahme für eigene Kampagne „Sauberhaftes Rosbach“, Austausch mit und Inspiration aus anderen Kommunen. | Gering |
| DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V./ Kompetenznetzwerk im Gas- und Wasserfach | 1.200 € Berechnet sich nach Wasserver-brauch | Mitglied seit 2008 | Regelsetzer für die Gas- und Wasserwirtschaft, technisch-wissenschaftlicher Know-How-Träger sowie Initiator und Förderer von branchenbezogenen Forschungsvorhaben und Innovationen. | Kontinuierliches Erhalten von aktuellen Informationen und Regelwerke, technische Hilfestellungen bei fachspezifischen Fragen, fachspezifische Weiterbildungen und Schulungen, Dienstleistungen können kostenfrei bzw. kostengünstiger genutzt werden, Online Regelwerke stehen zur Verfügung, aktuelle Angaben bezüglich des Arbeitsschutzes. | kontinuierlicher Nutzen der Angebote. | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft / Kompetenz in übergreifenden Wasserfragen Mitgliedschaft und Jahresbeitrag für GEKa_NET-Mitglieder( Grundstücksentwässerungskanal) | 417 € Mitgliedschaft und 300 € GEKa_NET | Mitglied seit 2008 | Die DWA setzt sich für eine nachhaltige Wasserwirtschaft und für die Förderung von Forschung und Entwicklung ein. | Kontinuierliches Erhalten von aktuellen Informationen und Regelwerke, technische Hilfestellungen bei fachspezifischen Fragen, fachspezifische Weiterbildungen und Schulungen, Dienstleistungen können kostenfrei bzw. kostengünstiger genutzt werden, Online Regelwerke stehen zur Verfügung, aktuelle Angaben bezüglich des Arbeitsschutzes. | Kontinuierlicher Nutzen Angebote | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
| DWA Kläranlagen-Nachbarschaften (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. | 214 € | Mitglied seit 2008 | Sie dienen der Förderung des Gewässerschutzes, der Gewässerentwicklung sowie dem fachgerechten und sicheren Anlagenbetrieb. Ziel ist die Fortbildung und die gegenseitige Unterstützung/Erfahrungsaustausch. | Kontinuierliches Erhalten von aktuellen Informationen und Regelwerke, technische Hilfestellungen bei fachspezifischen Fragen, fachspezifische Weiterbildungen und Schulungen, Dienstleistungen können kostenfrei bzw. kostengünstiger genutzt werden, Online Regelwerke stehen zur Verfügung, aktuelle Angaben bezüglich des Arbeitsschutzes. | Kontinuierlicher Nutzen der Angebote. | Für die Mitarbeiter entsteht kein Arbeitsaufwand. |
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| Förderbeiträge/ Freiwillige Zahlungen ohne Mitgliedschaft |
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| Mitgliedschaft/Organisation | Jahresbeitrag | Jahr des Beitritts | Ziel der Organisation | Ziel der Mitgliedschaft | örtliche Nutzen | Arbeitsaufwand für Mitarbeiter |
| Frauen helfen Frauen Friedberg | 1.000 € | Unterstützung seit 2004 | Unterstützung für Frauen und deren Kinder, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Stellt misshandelten Frauen und ihren Kindern eine vorübergehende Unterkunft im Frauenhaus zur Verfügung. | wie Ziel der Organisation | wie Ziel der Organisation | keinen |
| Frauennotruf Nidda | 1.000 € | Unterstützung seit 2004 | Hilfe für Frauen, Mädchen und Trans bei körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Gewalt. | wie Ziel der Organisation | wie Ziel der Organisation | keinen |
| Pro Familia Friedberg | 1.000 € | Unterstützung seit 2004 | u.a. Familienplanungsberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, häusliche Gewalt, Beratung bei sexualisierter Gewalt. | wie Ziel der Organisation | wie Ziel der Organisation | keinen |
| Wildwasser | 1.000, € | Unterstützung seit 2004 | Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit & Jugend. | wie Ziel der Organisation | wie Ziel der Organisation | keinen |
| 13. | Anfrage der Fraktion FWG vom 10.03.2024 Ausgestaltung der Grundsteuer ab dem kommenden Jahr |
Wann gedenkt der Magistrat sich mit der Ausgestaltung der Grundsteuer ab dem kommenden Jahr zu beschäftigen?
Für welchen Zeitpunkt ist die Einbringung in die Stadtverordnetenversammlung vorgesehen?
Die Kommunalaufsicht des Kreises hat uns mitgeteilt, dass das Hessische Finanzministerium im Juli 2024 die sog. aufkommensneutralen Hebesätze mitteilt, welche das Ministerium auch veröffentlicht. Derzeit sind lediglich rund 80 % der Grundsteuermessbescheide für den Zeitraum ab 2025 ergangen.
Auch enthält die Nachricht nochmal deutlich den Hinweis, dass die mitgeteilten aufkommensneutralen Hebesätze keine Vorgaben für die Kommunen darstellen. Mit ihrer Veröffentlichung wird nicht in die Hebesatzautonomie der Kommunen (vgl. Art. 106 Abs. 6 S. 2 GG, § 25 Abs. 1 GrStG) eingegriffen. Es ist damit auch in 2025 rechtlich zulässig, als Konsolidierungsmaßnahme zur Erreichung des Haushaltsausgleichs eine Hebesatzerhöhung zu beschließen und umzusetzen.
Die Nachricht vom 15.02.2024 im Wortlaut:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Anfrage aus Ihrem Bereich hat das HMdI folgendes zur Aufkommensneutralität des Hebesatzes der Grundsteuer B ab 2025 ausgeführt:
„das Hessische Ministerium der Finanzen stellt den hessischen Kommunen voraussichtlich im Juli 2024 die aufkommensneutralen Hebesätze der Grundsteuer für 2025 zur Verfügung. Die aufkommensneutralen Hebesätze drücken die für 2025 rechnerisch ermittelten Hebesätze zur Erzielung des bisherigen Einnahmevolumens aus der Grundsteuer aus. Die Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der ab 2025 geltenden Steuermessbeträge sowie der jeweils vor 2025 zuletzt gültigen Hebesätze. Konkret wird allen Kommunen in Hessen mitgeteilt, in welchem Verhältnis die Volumina der Steuermessbeträge nach altem und neuem Recht jeweils für die Grundsteuer A und B in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zueinanderstehen. Anhand dieser Verhältnisse wird sie errechnen, wie der zuletzt aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer A und B verändert werden muss, um Aufkommensneutralität zu erreichen. Die Landesregierung wird diese Ergebnisse veröffentlichen.
Die zu veröffentlichenden aufkommensneutralen Hebesätze dienen der Information und Orientierung von Kommunen sowie von Bürgerinnen und Bürgern. Mit ihnen wird den Kommunen eine Hebesatzempfehlung übermittelt, um eine ggf. vor Ort gewollte Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform zu ermöglichen. Die aufkommensneutralen Hebesätze sind keine Vorgaben für die Kommunen. Mit ihrer Veröffentlichung wird nicht in die Hebesatzautonomie der Kommunen (vgl. Art. 106 Abs. 6 S. 2 GG, § 25 Abs. 1 GrStG) eingegriffen. Es ist damit auch in 2025 rechtlich zulässig, als Konsolidierungsmaßnahme zur Erreichung des Haushaltsausgleichs eine Hebesatzerhöhung zu beschließen und umzusetzen.
In dem Zusammenhang verweise ich auf den Eildienst des HSGB Nr. 14 vom 27. Oktober 2021. Unter ED Nr. 240 – „Grundsteuerreform in Hessen: Landesregierung hat die Aufkommensneutralität in der Hand“ weist der HSGB auf Folgendes hin: „Theoretisch kann das Land Hebesätze per Rechtsverordnung deckeln. Die Grundlage dafür steht seit vielen Jahrzehnten im Grundsteuergesetz (§ 26) des Bundes, von dem das Land insoweit nicht abweichen wird. Davon hat aber bislang kein Land Gebrauch gemacht.“ Daraus wird deutlich, dass auch der HSGB nicht von einem Abweichungsverbot aufkommensneutraler Grundsteuerhebesätze in 2025 ausgeht.“
Sobald die Daten aus dem Finanzministerium vorliegen, wird sich der Magistrat mit der Sache beschäftigen und der Stadtverordnetenversammlung vorlegen.
Rosbach v. d. Höhe, den 16.04.2024
| Christoph Käding | Andreas Kraus |
| Vorsitz | Schriftführung |