hier: Vollsperrung in der Steinstraße 14
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Steinstraße auf Höhe der Hausnummern 1 und 14 vom 21.05.2024 bis voraussichtlich 07.06.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Einbahnstraßenregelung in der Steinstraße zwischen Homburger Straße und Querstraße wird aufgehoben. Die Steinstraße bleibt aus beiden Richtungen bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Rosbach v. d. Höhe, den 13.05.2024