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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

hier: Rosbacher Cup 2025 in Ober-Rosbach

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) wird folgende

verkehrsregelnde Anordnung

getroffen:

Anlässlich des „Rosbacher Cup 2025“ werden vom 17.05.2025 bis 18.05.2025 die Altkönigstraße, Saalburgstraße, Eisenkrain, Netzschkauer Straße, Ulica Ciechanowiec, Rue de Saint-Germain-lès-Corbeil, Am Fahrenbach und Philipp-Marolph-Straße für den Fahrverkehr gesperrt.

Besuchern des Fußballturniers stehen auf dem Gelände der REWE-Zentrale in der Raiffeisenstraße Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Weitere Parkplätze befinden sich am Veranstaltungsgelände.

In der Jahnstraße wird zwischen dem Einmündungsbereich Sportwelt/HalliGalli und Kreisverkehrsplatz beidseitiges Haltverbot angeordnet.

Die Jahnstraße wird zwischen Hausnummer 18 und 42 als Einbahnstraße eingerichtet.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.

Rosbach v. d. Höhe, den 07.05.2025

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
(Maar)
Bürgermeister