| Sitzungstermin: | Dienstag, 24.02.2026 |
| Sitzungsbeginn: | 20:05 Uhr |
| Sitzungsende: | 23:33 Uhr |
| Raum, Ort: | Saal, Bürgerhaus Rodheim, Grabengasse 12, 61191 Rosbach v. d. Höhe |
Vorsitz
Katharina Hantl - CDU
Mitglieder
| Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | |
| Gerd Bourda - STIMME | |
| Dr. Philipp Gerlach - CDU | |
| Claudia Hetjes - SPD | |
| Joachim Höhler - CDU | |
| Hans-Otto Jacobi - FDP | |
| Jens Christopher Jacobi - FDP | ab 21:07 Uhr |
| Beate Karschny - FWG | |
| Peter Kopp - SPD | |
| Andreas Kunkel - STIMME | |
| Christoph Käding - STIMME | |
| Christian Lamping - FWG | |
| Wolfgang Lingenau - SPD | |
| Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | |
| Gerd Merkel - FWG | |
| Heiko Müller - CDU | |
| Andrea Overhage - STIMME | |
| Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD | |
| Beate Roth - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | |
| Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | |
| Rainer Schaub - FWG | |
| Katharina Schäfer - CDU | |
| Marco See - CDU | |
| Walter Soff - FWG | |
| Elke Sommermeyer - FDP | |
| Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | |
| Alexander von Griesheim - CDU | |
Magistrat
Gerald Harff - FWG
Steffen Maar - parteilos
Andrea Nöchel-Jacobi - FDP
Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stephan Schmidthals - CDU
Johann Baptist Schneiderbauer - CDU
Norbert Schön - STIMME
Heinz Sill - SPD
Verwaltung
Julia Ziegeler -
Mitglieder
| Jörg Egerter - CDU | entschuldigt |
| Walter Horz - STIMME | entschuldigt |
| Roman Lack - CDU | entschuldigt |
Gäste:
Öffentlicher Teil
| TOP | Betreff | Vorlage |
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| 1 | Eröffnung der Sitzung |
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| 2 | Genehmigung des Protokolls |
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| 3 (Nachtrag) | Mitteilungen 24.02.2026 | MV/2026/744 |
| 3.1 | Entbürokratisierung von Förderverfahren durch Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung | MV/2026/739 |
| 3.2 | 4-spuriger Ausbau der B 455 Hier: Ausbaupläne und Variantenbetrachtung | MV/2026/742 |
| 3.3 | Nachtrag an Informationen zum Vergleich der Grundsteuerhebesätze in den Nachbarkommunen | MV/2026/740 |
| 4 (Nachtrag) | Kleine Anfragen 24.02.2026 | AF/2026/332 |
| 5 | Haushaltsführung 2026 Entwurf des Haushaltes/ der Haushaltssatzung 2026 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 | GRV/2025/093-1-1 |
| 5.1 (Nachtrag) | Antrag der Fraktionen CDU, STIMME und FWG, Erhöhung der Spielapparatsteuer - Anpassung der Steuersätze von 20% auf 25 % |
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| 6 | Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2026 Weitere /-r Bearbeiter /-in: Anthony Reindler | GRV/2025/094 |
| 7 | Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren ab dem 1. Januar 2026 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Entwässerungssatzung und der Wasserversorgungsatzung Weitere /-r Bearbeiter /-in: Jana Pitzek | GRV/2025/070-1 |
| 7.1 | Änderungsantrag der Fraktion SPD vom 18.11.2025, Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren | AT/2025/335 |
| 8 | Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Jahr 2026 Weitere /-r Bearbeiter /-in: Anthony ReindlerWeitere /-r Bearbeiter /-in: Manuela Hammerschmidt | GRV/2025/092-1 |
| 9 | Kommunale Wärmeplanung Hier: Beschluss des Kommunalen Wärmeplans | GRV/2026/122 |
| 10 | Verkauf des Alten Rathauses Homburger Straße 2 | GRV/2025/099 |
| 11 | Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe Bebauungsplan RH 14 "Am Belgesbaum", 1. Bauabschnitt Hier: 1. Billigung des Bebauungsplan-Vorentwurfs 2. Einleitung des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) | GRV/2026/121 |
| 12 | Parkplatz Sportallee Rodheim - Entwurfsplanung + 1. Bauabschnitt | GRV/2026/128 |
| 13 | Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Grundstücks Brüder-Grimm-Straße 2 im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" Weitere /-r Bearbeiter /-in: Nils SchellhammerWeitere /-r Bearbeiter /-in: Monika Jost | GRV/2026/118 |
| 14 | Beschluss zur zukünftigen Förderung der Ganztagsbetreuung an den Rosbacher Grundschulen | GRV/2025/049-2 |
| 15 | Grundstücksangelegenheiten Entscheidung über die Löschung eines Vorkaufsrechts und eines Anspruchs auf Übertragung des Eigentums | GRV/2026/141 |
| 16 | Antrag der Fraktion STIMME vom 10.02.2026, Prüfung der Machbarkeit einer Verlegung der Stadtverwaltung der Stadt Rosbach v. d. Höhe in das neu zu errichtende Ärztehaus | AT/2026/342 |
| 17 | Antrag der Fraktion FDP vom 13.02.2026, Umsetzen des Wärmeplans und Aussetzen des Straßenbauprogramms 3 (SBP 3) | AT/2026/343 |
| 18 | Anfrage der Fraktion FDP vom 12.02.2026, Belastungen von Bürgern und Betrieben durch lokale Steuern und Straßenbeiträge | AF/2026/331 |
Zu 1. | Eröffnung der Sitzung |
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 19. Februar 2026 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde.
Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.
Der Ältestenrat schlägt folgende Reihenfolge der Tagesordnung vor:
Nach TOP 4:
- | TOP 9, 10, 12, 13 15 jeweils ohne Aussprache |
Danach:
- | 7, 8, 6, 5, Neu TOP 5.1, 14 (Punkte zum Haushalt) |
Die Redezeit wird bei den Tagesordnungspunkten zum Haushalt aufgehoben, bei Tagesordnungspunkt 11 auf 15 Minuten erhöht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der so geänderten Tagesordnung zu.
Zu 2. | Genehmigung des Protokolls |
Einwände gegen die Protokolle vom 13.01.2026 und 27.01.2026 ergeben sich nicht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig ja
Zu 3. | Mitteilungen 24.02.2026 zur Kenntnis genommen MV/2026/744 |
Herr Bürgermeister Maar bedankt sich bei allen Mandatsträgern für die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik sowie für die von Ihnen übernommene Verantwortung. Ein besonderer Dank geht hierbei an Herrn Sill und Herrn Schmidthals, die in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr dabei sein werden.
In der letzten Sitzung in dieser Wahlperiode möchte Herr Maar außerdem an die verstorbenen Stadträte Ernst Gruner und Matthias Kopp sowie an den verstorbenen Fraktionsvorsitzenden Herrn Dieter Kurth erinnern.
Die Vergabe der Lüftungsinstallationsleistungen im Rahmen der Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Rosbach in Höhe von 208.000,00 € brutto wurde beschlossen.
Die Vergabe der Heizungs- und Sanitärinstallationsleistungen im Rahmen der Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Rosbach in Höhe von 100.000,00 € brutto wurde beschlossen.
Der Magistrat hat die Beauftragung mit 501.000,00 € brutto für die Projektsteuerung LPH 1-9 beschlossen.
Der Magistrat hat die Beauftragung mit 165.000,00 € brutto für die Freiflächenplanung LPH 1-9 beschlossen.
Die Erhöhung des Auftragswertes für die Elektroarbeiten in Höhe von 201.000,00 € brutto wurde beschlossen.
Der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes,
wurde die Bauerlaubnis und dauernde Beschränkung für Flächen gemäß Anlage erteilt. Der Eintragung einer Grunddienstbarkeit zur Sicherung der dauernden Beschränkung wurde zugestimmt.
Der geplanten Nutzungsänderung und der Schaffung von zwei Wohneinheiten in der Gutenbergstraße 7 wurde zugestimmt.
Der beantragten Abweichung von der Stellplatzsatzung bezüglich einer Überschreitung der maximalen Zufahrtsbreite um 1,00 m auf insgesamt 8,50 m wurde zugestimmt.
Der geplanten Errichtung eines Wohngebäudes mit 3 Wohneinheiten und 4 Stellplätzen in der Pfarrgasse wurde unter folgendem Vorbehalt zugestimmt:
Wie zwischen der Bauherrschaft, dem Planer des Vorhabens und dem Baumanagement der Stadt vereinbart, ist die Gebäudegründung an der Straßenseite als Streifenfundament auszubilden und so tief zu gründen, dass eine Belastung des vorhandenen Kanals nicht eintritt.
Das Schreiben mit der beiliegenden Schnittzeichnung ist zwingend in die Bauantragsunterlagen und in die Baugenehmigung aufzunehmen.
Der Teilung der bestehenden Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss zur Schaffung einer dritten Wohneinheit im Dachgeschoss des Gebäudes Salhofstraße 4 wurde zugestimmt.
Die hierfür erforderliche Befreiung von der zulässigen Höchstzahl von zwei Wohneinheiten auf drei Wohneinheiten wird unter den Voraussetzungen erteilt,
| - | dass es sich um ein genehmigtes Bestandsgebäude handelt. |
| - | dass keine tiefgreifenden äußerlichen Änderungen an der Bausubstanz erfolgen (z. B. Anbauten oder Erweiterungen) und keine negativen Auswirkungen auf das Stadtbild entstehen. |
Diese Zustimmung erfolgt im vorliegenden Einzelfall unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Der Magistrat hat die Beauftragung mit 34.000,00 € brutto für die vergaberechtliche und prozessuale Begleitung der notwendigen EU-Ausschreibung im Rahmen des Förderprogramms "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" beschlossen.
Der Magistrat hat die Einreichung der folgenden Maßnahmenliste für den Förderantrag 2026 im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ beschlossen:
Maßnahme 2026-01: Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) inkl. Bürgerbeteiligung
Maßnahme 2026-02: Fördergebietsmanagement
Maßnahme 2026-03: Öffentlichkeitsarbeit
Maßnahme 2026-04: Begleitung EU-weite Vergabe
Maßnahme 2026-05: Beratung und Begleitung Antragsstellung 2026
Maßnahme 2026-06: Ideenwettbewerb Brüder-Grimm-Straße 2
Maßnahme 2026-07: Machbarkeitsstudie Querung B455
Maßnahme 2026-08: Verfügungsfonds
Nach Inkrafttreten der an die Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung angepassten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sowie dem Erhalt von entsprechenden Anwendungshinweisen durch das HMWVW wurde eine Überprüfung der Möglichkeiten von Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in den Stadtteilen vorgenommen.
In folgenden Bereichen wurden -nach erfolgtem Anhörungsverfahren von Polizei und Hessen Mobil- Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h angeordnet:
Nieder-Rosbach:
Rodheimer Straße (L3352) Höhe Hausnr. 19 bis 34 (beide Fußgängerüberwege am Bahnübergang enthalten)
mit Zusatz „Mo-Fr 7-14 h Schulweg“.
Rodheim:
Petterweiler Straße (L3352) auf Höhe der Erich-Kästner-Schule
mit Zusatz „Mo-Fr 7-17 h Schulweg“.
Die Zeiten wurden mit der jeweiligen Schulleitung abgestimmt.
In Zusammenarbeit von Schule, Straßenverkehrsbehörde und Polizei wird in diesem Jahr ein neuer Schulwegplan der Erich-Kästner-Schule ausgearbeitet. In diesem Zusammenhang wird eine erneute Überprüfung auf weitere mögliche Geschwindigkeitsbeschränkungen erfolgen.
Herr Dr. Rathjens berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 05.02.2026, 12.02.2026 und am 19.02.2026 getagt hat.
Folgende Punkte wurden behandelt:
| - | Haushaltsführung 2026 Entwurf des Haushaltes/ der Haushaltssatzung 2026 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 |
| - | Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2026 |
| - | Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren ab dem 1. Januar 2026 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Entwässerungssatzung und der Wasserversorgungsatzung |
| - | Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Jahr 2026 |
| - | Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Grundstücks Brüder-Grimm-Straße 2 im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" |
| - | Kündigung des Kooperationsvertrages mit dem Verein Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. und Beschluss zur zukünftigen Förderung der Ganztagsbetreuung an den Rosbacher Grundschulen |
| - | Grundstücksangelegenheiten |
Entscheidung über die Löschung eines Vorkaufsrechts und eines Anspruchs auf Übertragung des Eigentums
Frau Hantl berichtet in Vertretung für Herrn Horz, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 10.02.2026 getagt hat.
| - | Kommunale Wärmeplanung Hier: Beschluss des Kommunalen Wärmeplans |
| - | Parkplatz Sportallee Rodheim - Entwurfsplanung + 1. Bauabschnitt |
| - | Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe Bebauungsplan RH 14 "Am Belgesbaum", 1. Bauabschnitt Hier: 1. Billigung des Bebauungsplan-Vorentwurfs 2. Einleitung des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Zu 3.1. | Entbürokratisierung von Förderverfahren durch Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung zur Kenntnis genommen MV/2026/739 |
1.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2025/739 wird verwiesen.
Zu 3.2. | 4-spuriger Ausbau der B 455 Hier: Ausbaupläne und Variantenbetrachtung zur Kenntnis genommen MV/2026/742 |
2.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2025/742 wird verwiesen.
Zu 3.3. | Nachtrag an Informationen zum Vergleich der Grundsteuerhebesätze in den Nachbarkommunen zur Kenntnis genommen MV/2026/740 |
3.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2025/740 wird verwiesen.
Zu 4. | Kleine Anfragen 24.02.2026 zur Kenntnis genommen AF/2026/332 |
Es liegt eine kleine Anfrage der Fraktion FDP zum Thema Abo Energy vor. Die kleine Anfrage wird vom Bürgermeister mündlich beantwortet.
1) Sind Sie bereit, bei Anfragen von Stadtverordneten nicht nur auf das vorliegende Angebot von ABO Wind zu verweisen, sondern den unterschriebenen Vertrag den Stadtverordneten zur Kenntnis zu geben?
2) Ist nach ihrer Auffassung notwendig, bei geänderter finanzieller Vertragsgrundlage eine neue Entscheidung der Stadtverordneten einzuholen?
Der Bürgermeister führt aus, dass die Stadtverordneten selbstverständlich den unterschriebenen Vertrag einsehen können, jedoch nicht in einer öffentlichen Sitzung, um das Geschäftsgeheimnis zu wahren. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder der formelle Weg über einen Akteneinsichtsausschuss oder der Stadtverordnete geht direkt zum Fachbereich 3 und lässt sich die Unterlagen zeigen.
Die zweite Frage wird mit Ja beantwortet.
Zu 5. | Haushaltsführung 2026 Entwurf des Haushaltes/ der Haushaltssatzung 2026 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 geändert beschlossen GRV/2025/093-1-1 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/093-1-1 wird verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
| 1. | den Haushaltsplan 2026 |
| 2. | die mittelfristige Finanzplanung bis zu dem Jahr 2029 sowie |
| 3. | das Investitionsprogramm 2025 – 2029 und |
| 4. | den Stellenplan 2026 |
zu beschließen.
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion FDP vor.
| 1. | Bei Recyclinghof wird die Position „Neue Recyclinghofwaage" im Investitionsprogramm des Haushaltsjahr 2027 um 85.000 E gekürzt und auf 115.000 €reduziert; |
| 2. | Bei Recyclinghof sind 2026 für „Erleichterte Grünschnittablieferung" 35.000 € eingestellt; |
| 3. | Die Maßnahmen „Straßenausbauprogramm" im Investitionsprogramm werden für 2026 und 2027 in Höhe von jährlich 1.582.000 €und somit insgesamt 3.164.000 €gestrichen; |
| 4. | Von vorgesehenen 40.000 € für Werbung und Durchführen von Kulturveranstaltungen mit nicht in unserer Stadt wohnenden Künstlern werden 2026 20.000 € gestrichen und dafür weitere 10.000 € zum Unterstützen von Veranstaltungen einheimischer Aktiver eingestellt; |
| 5. | Bei Glockenturm Rodheim werden im Haushaltsjahr 2027 für „Sanierungen" 100.000 € im Investitionsprogramm vorgesehen. |
Es liegt ein Änderungsantrag zum Änderungsantrag der FDP vom 24.02.2026 Nr.1) der Fraktion CDU vor.
In Abänderung des Änderungsantrags der FDP Nr. 1) „Neue Recyclinghofwaage" ist die Position im Haushaltsansatz des Recyclinghofes in Höhe von EUR 200.000,- zu benennen mit „Umbauten Recyclinghof im Zusammenhang mit neuer Waage und mit Sicherstellung einer erleichterten Grünschnittablieferung". Die Position bleibt in Ihrer Höhe unverändert.
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion SPD vor.
| 1. | Der Neubau der Sporthalle Eisenkrain ist ohne Gastronomie zu planen. |
| 2. | Bei den Finanzerträgen sind die Erträge aus Beteiligung an anderen Unternehmen (Stadtwerke) um 200 Tsd. € zu erhöhen. |
| 3. | Der Ansatz für die Einnahmen aus der Spielapparatesteuer ist aufgrund der Vergangenheitsentwicklung für 2026 um 20.000 €höher anzusetzen. |
| 4. | Des Weiteren ist die Spielapparatesteuer von 20% auf 25% zu erhöhen. |
|
| Dementsprechend sind die Einnahmeerwartungen im Haushaltsentwurf anzupassen. |
| 5. | Die Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit im Produkt Magistrat sind um 14.000 € zu kürzen. |
| 6. | Die freiwerdende Stelle im Ordnungsamt ist in 2026 neu zu besetzen. |
| 7. | Der Magistrat wird aufgefordert, Angebote für eine Analyse der städtischen Verwaltung durch ein externes Beratungsunternehmen einzuholen und diese den Gremien vorzulegen. Auf Basis dieser Information ist dann ein konkreter Beratungsauftrag in enger Abstimmung zwischen Magistrat und Stadtverordnetenversammlung zu entwickeln. Der Magistrat prüft, ob sich im Haushaltsverzug finanzielle Spielräume für eine zeitnahe Beauftragung ergeben. |
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU, STIMME und FWG vor.
| 1. | Im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 wird für eine derzeit unbesetzte Stelle im Bereich „Außendienst des Ordnungsamtes" (Produkt: 111120000, Fachbereich 2, Ordnungsamt, Bürgerservice, Entgeltgruppe E8 ein qualifizierter Sperrvermerk (Stellenbesetzungssperre) ausgebracht. |
| 2. | Der Sperrvermerk bewirkt, dass diese Stelle im Haushaltsjahr 2026 nicht neu besetzt werden darf. |
| 3. | Die Aufhebung des Sperrvermerks ist nur durch einen gesonderten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zulässig. |
| 4. | Die sich aus der Stellenbesetzungssperre ergebenden Einsparungen bei den Personalaufwendungen (inklusive Lohnnebenkosten/Versorgungsumlagen) sind im Haushaltsplanentwurf 2026 entsprechend mindernd zu berücksichtigen. |
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt einzeln über die jeweiligen Punkte abstimmen:
3 Ja-Stimmen
(FDP)
25 Nein-Stimmen
(4 SPD, 5 Grüne, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 1 ab.
3 Ja-Stimmen
(FDP)
25 Nein-Stimmen
(4 SPD, 5 Grüne, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 2 ab.
3 Ja-Stimmen
(FDP)
25 Nein-Stimmen
(4 SPD, 5 Grüne, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 3 ab.
3 Ja-Stimmen
(FDP)
25 Nein-Stimmen
(4 SPD, 5 Grüne, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 4 ab.
3 Ja-Stimmen
(FDP)
25 Nein-Stimmen
(4 SPD, 5 Grüne, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 5 ab.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Änderungsantrag der CDU zum Änderungsantrag der FDP Nr.1) abstimmen:
25 Ja-Stimmen
(4 SPD, 5 Grüne, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
3 Nein-Stimmen
(FDP)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Änderungsantrag der CDU zu.
Frau Hantl lässt über den Änderungsantrag der Fraktion SPD einzeln abstimmen:
10 Ja-Stimmen
(4 SPD, 4 STIMME, 2 FWG)
16 Nein-Stimmen
(5 Grüne, 3 FDP, 7 CDU, 1 FWG)
2 Enthaltungen
(2 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 1 ab.
20 Ja-Stimmen
(4 SPD, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
3 Nein-Stimmen
(3 FDP)
5 Enthaltungen
(Grüne)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt Punkt 2 zu.
12 Ja-Stimmen
(4 SPD, 3 FDP, 5 FWG)
16 Nein-Stimmen
(5 Grüne, 4 STIMME, 7 CDU)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 3 ab.
Wird zurückgenommen. Die Fraktion SPD schließt sich unter TOP 5.1 dem Antrag der Fraktionen CDU, STIMME und FWG an.
7 Ja-Stimmen
(4 SPD, 3 FWG)
18 Nein-Stimmen
(5 Grüne, 4 STIMME, 7 CDU, 2 FWG)
3 Enthaltungen
(FDP)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 5 ab.
4 Ja-Stimmen
(SPD)
19 Nein-Stimmen
(3 FDP, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
5 Enthaltungen
(Grüne)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 6 ab.
Der Änderungsantrag wird in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.
Frau Hantl lässt über den Änderungsantrag der Fraktionen CDU, STIMME und FWG abstimmen:
24 Ja-Stimmen
(5 Grüne,3 FDP, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
4 Nein-Stimmen
(SPD)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Änderungsantrag zu.
Frau Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
21 Ja-Stimmen
(5 Grüne, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
7 Nein-Stimmen
(4 SPD, 3 FDP)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Zu 5.1. | Antrag der Fraktionen CDU, STIMME und FWG, Erhöhung der Spielapparatsteuer - Anpassung der Steuersätze von 20% auf 25 % ungeändert beschlossen |
Der TOP wird neu auf die Tagesordnung genommen. Es liegt ein Antrag der Fraktionen CDU, STIMME und FWG vor.
Der Magistrat wird beauftragt, eine 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate (SpielAS)" zur Beschlussfassung vorzulegen, mit der in § 4 Abs. 1 die Steuersätze, die derzeit 20 % der Bruttokasse betragen, jeweils auf 25 % der Bruttokasse angehoben werden.
Die Änderung betrifft insbesondere
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 a) (Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen) von 20 % auf 25 %
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 b) (Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten/sonstigen Aufstellorten) von 20 % auf 25 %
§ 4 Abs. 1 Nr. 3 a) (bestimmte Apparate i.S.d. Norm in Spielhallen) von 20 % auf 25 %
§ 4 Abs. 1 Nr. 3 b) (bestimmte Apparate i.S.d. Norm in Gaststätten/sonstigen Aufstellorten) von 20 % auf 25 %
Frau Hantl lässt über den Antrag der Fraktionen CDU, STIMME und FWG
abstimmen:
Einstimmig Ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag zu.
Das Sitzungsende ist erreicht. Herr Müller von der Fraktion CDU beantragt, alle weiteren Tagesordnungspunkte noch zu behandeln und die Sitzung bis zum Schluss fortzuführen. Herr Jacobi von der Fraktion FDP schlägt vor, die Tagesordnung bis einschließlich TOP 16 zu behandeln und TOP 17 auf die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu vertagen. Zu TOP 18 liegt die Beantwortung der Anfrage bereits schriftlich vor. Herr Müller schließt sich dem Antrag an. Es gibt keine Gegenstimmen.
Zu 6. | Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2026 geändert beschlossen GRV/2025/094 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/094 wird verwiesen.
Die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung mit den Hebesätzen für
|
| Grundsteuer A | 765 % (zuvor 421 %) |
|
| Grundsteuer B | 821 % (zuvor 429 %) sowie |
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| Gewerbesteuer | 400 % (zuvor 400 %) |
wird beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Die aktuelle Hebesatzsatzung vom 20.11.2024 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vor.
Es wird ergänzt:
Grundsteuer C 3475 %
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion SPD vor.
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgelegt:
| 1. | Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe |
|
| (Grundsteuer A) 700 % |
| 2. | für die Grundstücke (Grundsteuer B) 675% |
| 3. | für unbebaute, aber baureife Grundstücke (Grundsteuer C) 2025% |
| 4. | für die Gewerbesteuer 425 % |
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU, STIMME und FWG vor.
Grundsteuer A 600 % (zuvor 421 %)
Grundsteuer B 695 % (zuvor 429,%)
Grundsteuer C keine Änderungen
Gewerbesteuer 420 % (zuvor 400 %)
Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Die aktuelle Hebesatzung vom 20.11.2024 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Frau Hantl lässt über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN abstimmen:
5 Ja-Stimmen
(Grüne)
23 Nein-Stimmen
(4 SPD, 3 FDP, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Änderungsantrag ab.
Frau Hantl lässt über den Änderungsantrag der Fraktion SPD abstimmen:
4 Ja-Stimmen
(SPD)
19 Nein-Stimmen
(3 FDP, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
5 Enthaltungen
(Grüne)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Änderungsantrag ab.
Frau Hantl lässt über den Änderungsantrag der Fraktionen CDU, STIMME und FWG
abstimmen:
16 Ja-Stimmen
(4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
7 Nein-Stimmen
(4 SPD, 3 FDP)
5 Enthaltungen
(Grüne)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Änderungsantrag zu.
Zu 7. | Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren ab dem 1. Januar 2026 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Entwässerungssatzung und der Wasserversorgungsatzung ungeändert beschlossen GRV/2025/070-1 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/070-1 wird verwiesen.
Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die nachfolgend genannten Schmutzwasser - und Wassergebührensätze, gültig jeweils ab 01.03.2026:
| - | Schmutzwassergebühr: | 3,12 € pro m³ (zuvor 2,97 €) |
| - | Niederschlagswassergebühr: | 0,54 € pro m² (zuvor 0,40 €) |
| - | Wassergebühr: | 2,35 € pro m³ (netto) (zuvor 2,61 € netto) |
Die 1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) sowie die 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS), jeweils mit Stand vom 24. November 2025, werden beschlossen.
Frau Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Einstimmig Ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Zu 7.1. | Änderungsantrag der Fraktion SPD vom 18.11.2025, Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren vertagt AT/2025/335 |
Der Änderungsantrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Zu 8. | Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Jahr 2026 geändert beschlossen GRV/2025/092-1 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/092-1 wird verwiesen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Wirtschaftsjahr 2026.
Der Erfolgsplan schreibt Erträge in Höhe von 5.251.700 € und Aufwendungen in Höhe von 5.009.960 € fest und schließt mit einem Ergebnis von + 241.740 € ab.
Der Vermögensplan ist mit einem Volumen von 5.085.035 € ausgeglichen.
Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan erforderlich sind, wird auf 3.500.000 € festgesetzt.
Betriebsmittelkredite in Höhe von 5.000.000 € zur Zwischenfinanzierung investiver Maßnahmen sind zulässig.
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU, STIMME und FWG vor.
Der Wirtschaftsplan 2026 ist dahingehend anzupassen, dass die Ausschüttung an den Kernhaushalt um 200.000 Euro erhöht wird.
Die Kreditaufnahme ist um 200.000 Euro zu erhöhen.
Im Vermögensplan sind die Einnahmen und Ausgaben um jeweils 200.000 Euro zu erhöhen.
Der Zinsaufwand im Erfolgsplan ist insgesamt um 1.700 Euro zu erhöhen.
Die Aufteilung auf die Sparten Wasser und Abwasser erfolgt zu jeweils 50 %
Frau Hantl lässt über den Änderungsantrag abstimmen:
20 Ja-Stimmen
(4 SPD, 4 STIMME, 7 CDU, 5 Grüne)
7 Nein-Stimmen
(5 Grüne, 2 FDP)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Änderungsantrag zu.
Frau Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
25 Ja-Stimmen
(4 SPD, 5 Grüne, 4 STIMME, 7 CDU, 5 Grüne)
2 Enthaltungen
(FDP)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Zu 9. | Kommunale Wärmeplanung Hier: Beschluss des Kommunalen Wärmeplans ungeändert beschlossen GRV/2026/122 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/122 wird verwiesen. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.
| 1. | Der vorliegende Abschlussbericht (Anlage 1) wird als kommunaler Wärmeplan der Stadt Rosbach v. d. Höhe beschlossen. |
| 2. | Die im Wärmeplan enthaltenen Maßnahmen sind aufzugreifen und schrittweise zur Umsetzung zu bringen. Die Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Zuständigkeiten der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Hauptsatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe. |
Frau Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Einstimmig Ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Zu 10. | Verkauf des Alten Rathauses Homburger Straße 2 ungeändert beschlossen GRV/2025/099 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/099 wird verwiesen.
Das Alte Rathaus Homburger Straße 2 (Gem. Ober-Rosbach, Flur 1, Nr. 554) wird an Herrn Zoran Djurdjevic, wohnhaft Heidestraße 82 C in 60385 Frankfurt, verkauft.
Der Kaufpreis beträgt 119.000,00 €.
Der Käufer verpflichtet sich das Objekt innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages bezugsfertig zu sanieren. Zur Absicherung der Bauverpflichtung ist ein Rückübertragungsrecht zu Gunsten der Stadt im Grundbuch einzutragen.
Es liegt ein Erweiterungsantrag der Fraktion FDP vor.
Die Stadtverordneten fordern den Magistrat auf, mit dem Käufer die Konditionen für ein Anmieten des Erdgeschosses im Alten Rathaus zu klären und das Ergebnis den städtischen Gremien vorzulegen. Wie in der Vergangenheit soll – wie in den anderen Stadtteilen auch – in Ober-Rosbach dort die Möglichkeit bestehen, günstig das Anmieten einer Räumlichkeit für u. a. private Feiern sowie das Durchführen von Veranstaltungen insbesondere von Gremien der Stadt, Vereinen, Organisationen oder Initiativen sicher zu stellen.
Frau Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Einstimmig Ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Frau Hantl lässt über den Erweiterungsantrag der Fraktion FDP abstimmen:
2 Ja-Stimmen
(FDP)
25 Nein-Stimmen
(4 SPD, 5 Grüne, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Erweiterungsantrag ab.
Zu 11. | Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe Bebauungsplan RH 14 "Am Belgesbaum", 1. Bauabschnitt Hier: 1. Billigung des Bebauungsplan-Vorentwurfs 2. Einleitung des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) geändert beschlossen GRV/2026/121 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/121 wird verwiesen. Die Redezeit wird auf 15 Minuten erhöht.
Frau Nöchel-Jacobi, Herr Hans-Otto Jacobi, Herr Jens Jacobi sowie Herr Schaub verlassen wegen Befangenheit den Saal.
Es wird beschlossen:
| 1. | Der Vorentwurf des Bebauungsplans RH 14 „Am Belgesbaum“, 1. Bauabschnitt wird in der sich in der Anlage befindlichen Form gebilligt. |
| 2. | Die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind einzuleiten. |
Es liegt ein Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN vor.
| 3. | Der Magistrat wird beauftragt bei der Überarbeitung des Bebauungsplans nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit das geplante Rad~ und Fußwegekonzept für das Baugebiet (inkl. der geplanten schematischen Straßenquerschnitte) darzustellen. |
| 4. | Der Magistrat wird beauftragt im Rahmen der Entwicklung des Baugebiets „Am Belgesbaum" die Förderfähigkeit einer barrierefreien Überführung über die Bahnschienen in Verlängerung des Kreuzweges zu prüfen. Über die Ergebnisse wird im Umwelt- und Planungsausschuss berichtet. |
Frau Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
19 Ja-Stimmen
(4 SPD, 2 Grüne, 1 FDP, 4 STIMME, 5 CDU, 3 FWG)
4 Nein-Stimmen
(3 Grüne, 1 FWG)
2 Enthaltungen
(CDU)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Frau Hantl lässt über den Ergänzungsantrag (Punkt 3+4) der Fraktion BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN abstimmen:
22 Ja-Stimmen
(4 SPD, 5 Grüne, 1 FDP, 4 STIMME, 5 CDU, 3 FWG)
3 Enthaltungen
(2 CDU, 1 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Ergänzungsantrag zu.
Frau Nöchel-Jacobi, Herr Hans-Otto Jacobi, Herr Jens Jacobi sowie Herr Schaub betreten wieder den Saal. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Zu 12. | Parkplatz Sportallee Rodheim - Entwurfsplanung + 1. Bauabschnitt ungeändert beschlossen GRV/2026/128 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/121 wird verwiesen. Der TOP wird ohne Aussprache behandelt.
Die bauliche Umsetzung des 1. Bauabschnittes gem. Schema „V1“ mit Datum vom 18.11.2025 für Schätzkosten von 617.000€ auf Basis der Entwurfsplanung des Gesamtparkplatzes (Stand 15.05.2025) wird beschlossen.
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 04.02.2026 den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt erweitert:
Sofern Mittel verbleiben, sollen die Verkehrswege geschlossen werden. Dies betrifft die Feuerwehraufstellfäche und im Anschluss den Weg Richtung Kita.
Siehe gelb markierte Fläche.
Frau Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
25 Ja-Stimmen
(4 SPD, 5 Grüne, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
2 Nein-Stimmen
(FDP)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Zu 13. | Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Grundstücks Brüder-Grimm-Straße 2 im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" ungeändert beschlossen GRV/2026/118 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/118 wird verwiesen. Der TOP wird ohne Aussprache behandelt.
| 1. | Das Grundstück Brüder-Grimm-Straße 2 (Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 1, Flurstück 1738, Gesamtfläche 5.704 m²) soll als zentraler Baustein des Förderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ in öffentlicher Hand entwickelt werden. Eine Veräußerung des Grundstücks wird nicht weiterverfolgt. | |
| 2. | Zur Findung einer qualitativ hochwertigen städtebaulichen und architektonischen Lösung soll ein Ideenwettbewerb durchgeführt werden. | |
| 3. | Der Magistrat wird beauftragt | |
|
| • | die Durchführung des Wettbewerbs im Förderantrag für „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für das Programmjahr 2026 anzumelden |
|
| • | nach Bewilligung der Fördermittel die detaillierten Auslobungsunterlagen vorzubereiten und das Wettbewerbsverfahren einzuleiten. |
Frau Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
25 Ja-Stimmen
(4 SPD, 5 Grüne, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
2 Nein-Stimmen
(FDP)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Zu 14. | Beschluss zur zukünftigen Förderung der Ganztagsbetreuung an den Rosbacher Grundschulen ungeändert beschlossen GRV/2025/049-2 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/049-2 wird verwiesen.
2. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird die Ganztagsbetreuung im Rahmen des „Pakts für den Ganztag“ an den Rosbacher Grundschulen mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von 20,00 Euro pro betreutem Kind und Monat gefördert. Die Auszahlung erfolgt monatlich, zwölfmal jährlich.
3. Der Magistrat wird ermächtigt, den Zuschuss erstmalig zum Schuljahr 2028/2029 und darauffolgend alle zwei Jahre anzupassen. Die Anpassung entspricht dem prozentualen Durchschnitt der tariflichen Lohnerhöhungen der letzten zwei abgelaufenen Kalenderjahre im für die Grundschulbetreuung relevanten Tarifvertrag.
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion SPD vor.
Satz 1 von Punkt 2 des Beschlussvorschlages ist wie folgt zu ändern:
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird die Ganztagsbetreuung im Rahmen des „Pakts für den Ganztag“ an den Rosbacher Grundschulen mit einem städtischen Zuschuss von 30,00 Euro pro betreutem Kind und Monat gefördert.
Frau Hantl lässt über den Änderungsantrag der Fraktion SPD abstimmen:
4 Ja-Stimmen
(SPD)
24 Nein-Stimmen
(5 Grüne, 3 FDP, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Änderungsantrag ab.
Frau Hantl lässt über den Beschlussvorschlag Punkt 2 abstimmen:
23 Ja-Stimmen
(4 SPD, 5 Grüne, 3 FDP, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
5 Nein-Stimmen
(FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt Punkt 2 des Beschlussvorschlags zu.
Frau Hantl lässt über den Beschlussvorschlag Punkt 3 abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen
(SPD)
19 Nein-Stimmen
(3 FDP, 4 STIMME, 7 CDU, 5 FWG)
5 Enthaltungen
(Grüne)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 3 des Beschlussvorschlags ab.
Zu 15. | Grundstücksangelegenheiten Entscheidung über die Löschung eines Vorkaufsrechts und eines Anspruchs auf Übertragung des Eigentums ungeändert beschlossen GRV/2026/141 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/141 wird verwiesen. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.
Die Stadt Rosbach v. d. Höhe bewilligt die Löschung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums und des Vorkaufsrechts für das Grundstück Kleegartenstraße 20, Gemarkung Rodheim, Flur 8, Flurstück 347/2, eingetragen im Grundbuch von Rodheim, Blatt 2759.
Frau Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Einstimmig Ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Zu 16. | Antrag der Fraktion STIMME vom 10.02.2026, Prüfung der Machbarkeit einer Verlegung der Stadtverwaltung der Stadt Rosbach v. d. Höhe in das neu zu errichtende Ärztehaus geändert beschlossen AT/2026/342 |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion STIMME vor.
Der Magistrat wird beauftragt,
| 1. | die Machbarkeit einer vollständigen Verlegung der Stadtverwaltung der Stadt Rosbach v. d. Höhe in das neu zu errichtende Ärztehaus zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung hierüber zu berichten; | |
| 2. | den mittelfristigen Gesamtflächenbedarf der Stadtverwaltung als verbindliche Grundlage für eine mögliche Anmietung von Verwaltungsflächen im Ärztehaus zu ermitteln; | |
| 3. | im Rahmen der Prüfung die wirtschaftliche Veräußerung des bestehenden Verwaltungsgebäudes zu bewerten; | |
| 4. | eine Wirtschaftlichkeits- und Kostenkalkulation vorzulegen, die insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: | |
|
| - | derzeitige Kosten für bestehende Verwaltungsflächen einschließlich angemieteter externer Büroflächen, |
|
| - | künftig zu erwartende Miet- und Betriebskosten im Ärztehaus, |
|
| - | Einsparpotenziale durch den Wegfall externer Anmietungen, |
|
| - | mögliche Erlöse aus dem Verkauf des bisherigen Verwaltungsgebäudes, |
|
| - | langfristige Folgekosten (Instandhaltung, Energie, Barrierefreiheit); |
| 5. | gemeinsam mit dem Investor des Ärztehauses neben einer klassischen Anmietung auch alternative Modelle, insbesondere ein Mietkaufmodell, zu prüfen und vergleichend darzustellen; | |
| 6. | die geplanten Räumlichkeiten im Hinblick auf moderne Verwaltungsanforderungen (u. a. zeitgemäße Bürostrukturen, Barrierefreiheit, Digitalisierung, Energieeffizienz und Bürgerfreundlichkeit) zu bewerten; | |
| 7. | die Standortvorteile des Ärztehauses, insbesondere | |
|
| • | vorhandene Parkmöglichkeiten sowie |
|
| • | die unmittelbare Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr durch eine Bushaltestelle vor dem Gebäude, in die Gesamtbewertung einzubeziehen. |
Frau Hantl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Die antragstellende Fraktion überweist den Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss und in den Umwelt- und Planungsausschuss.
Zu 17. | Antrag der Fraktion FDP vom 13.02.2026, Umsetzen des Wärmeplans und Aussetzen des Straßenbauprogramms 3 (SBP 3) vertagt AT/2026/343 |
Der Antrag wird aus Zeitgründen in der nächsten Stadtverordnetenversammlung erneut auf die Tagesordnung genommen.
Klicken Sie hier für Abstimmungsergebnis von TOP Ö 17.
Zu 18. | Anfrage der Fraktion FDP vom 12.02.2026, Belastungen von Bürgern und Betrieben durch lokale Steuern und Straßenbeiträge zur Kenntnis genommen AF/2026/331 |
1. Welcher durchschnittliche Jahresbetrag an Grundsteuer A wurde nach letzter Vorliegenden Steuerstatistik je grundsteuerpflichtigem Objekt an die Stadt Rosbach entrichtet?
Die Grundsteuer A wurde zuletzt in 2025 abgerechnet. Hier betrug das Aufkommen insgesamt 50.612,26 € aus 584 abgerechneten Objekten. Somit ergibst sich durchschnittlich ein Betrag von 86,66 € pro Objekt.
2. Um welchen durchschnittlichen jährlichen Betrag würde sich diese Belastung je Objekt erhöhen, wenn der Hebesatz der Grundsteuer A um 100 v. H. angehoben würde?
Ausgehend von den Abrechnungswerten 2025 würde bei einer Anhebung der Grundsteuer A um 100 v. H. der durchschnittliche Betrag pro Objekt auf 107,25 € ansteigen (plus 20,59 €).
3. Welcher durchschnittliche Jahresbetrag an Grundsteuer B wurde nach letzter vorliegenden Steuerstatistik je grundsteuerpflichtigem Objekt an die Stadt Rosbach entrichtet?
Die Grundsteuer B wurde zuletzt in 2025 abgerechnet. Hier betrug das Aufkommen insgesamt 2.403.530,76 € aus 4957 abgerechneten Objekten. Somit ergibst sich durchschnittlich ein Betrag von 484,88 € pro Objekt.
4. Um welchen durchschnittlichen jährlichen Betrag würde sich diese Belastung je Objekt erhöhen, wenn der Hebesatz der Grundsteuer B um 100 v. H. angehoben würde?
Ausgehend von den Abrechnungswerten 2025 würde bei einer Anhebung der Grundsteuer B um 100 v. H. der durchschnittliche Betrag pro Objekt auf 597,93 € ansteigen (plus 113,06 €).
5. Welcher durchschnittliche jährliche Betrag an Gewerbesteuer wurde nach der letzten vorliegenden Statistik je gewerbesteuerpflichtigem Betrieb an die Stadt Rosbach gezahlt?
Die Gewerbesteuervorauszahlung für das Haushaltsjahr 2026 wurde Anfang Januar 2026 abgerechnet. Aus dieser Abrechnung, sowie den ersten Korrekturen durch im Nachgang eingegangene Null-Messbescheide für das Jahr 2026, liegt das derzeitige Aufkommen bei 7.109.991,60 € bei derzeitig 294 Gewerbesteuerzahlern. Der durchschnittliche Betrag pro zahlendem Gewerbesteuerzahler liegt somit bei 24.183,64 €. Gerade im Bereich der Gewerbesteuer muss beachtet werden, dass in dieser Durchschnittsberechnung 13 Gewerbetreibende enthalten sind, die eine jährliche Gewerbesteuer > 100.000 € zahlen und ca. 38 Gewerbetreibende jährlich zwischen 100.000 € bis 25.000 €.
Tatsächlich liegt die Zahl der Gewerbetreibenden in Rosbach v. d. Höhe mit ca. 800 weitaus höher, wovon dann rund 500 Gewerbetreibende keine Gewerbesteuer zahlen. In die o.g. Betrachtung sind nur die zahlenden Gewerbebetriebe berücksichtigt worden. Würden man auch die nichtzahlenden Gewerbetreibenden bei der Berechnung berücksichtigen, ergäbe sich ein durchschnittlicher Betrag von rund 8.887 € pro Betrieb.
6. Um welchen durchschnittlichen Jahresbetrag würde sich diese Belastung je
steuerpflichtiger Betrieb erhöhen, wenn der Hebesatz der Gewerbesteuer um 20 v. H. angehoben wird?
Ausgehend von den Abrechnungswerten der Gewerbesteuervorauszahlung würde bei einer Anhebung der Gewerbesteuer um 20 v. H. der durchschnittliche Betrag pro Gewerbebetrieb auf 25.392,83 € ansteigen (plus 1.209,18 €).
7. Welcher durchschnittliche jährliche Gesamtbetrag an wiederkehrenden Straßenbeiträgen ist in den letzten fünf Jahren in den jeweiligen Abrechnungsgebieten Ober-Rosbach, Nieder-Rosbach und Rodheim angefallen (Gesamtaufwand je Abrechnungsgebiet dividiert durch die Zahl der beitragspflichtigen Grundstücke)?
Die nachfolgend dargestellte Tabelle zeigt das durchschnittliche Aufkommen an wiederkehrenden Straßenbeiträgen der letzten fünf Jahre in den einzelnen Stadteilen auf. Für Nieder-Rosbach ist darauf hinzuweisen, dass ab dem Jahr 2023 die Befreiung für das Neubaugebiet Obergärten entfallen ist, was demzufolge zu einer Erhöhung der Gebührenzahler und somit des Aufkommens geführt hat.
8. Welcher durchschnittliche jährliche Betrag an wiederkehrenden Straßenbeiträgen soll sich auf dieser Grundlage für die nächsten fünf Jahre für Grundstücke in den Abrechnungsgebieten Ober-Rosbach, Nieder-Rosbach und Rodheim ergeben?
Aufgrund der Abrechnung des Straßenbeitrages 2026 ergeben sich folgende Werte für das Jahr 2026:
9. Welcher zusätzliche jährliche Betrag je grundsteuerpflichtigem Objekt würde sich Rechnerisch ergeben, wenn die Straßensanierungsfinanzierungen vollständig über Grundsteuer B erfolgen würde, und welcher Hebesatz der Grundsteuer B wäre dann hierfür erforderlich?
Aktuelle Situation: Wiederkehrende Straßenbeiträge
Bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen zahlen Grundstückseigentümer jährlich für laufende Straßensanierungen - unabhängig davon, ob direkt vor ihrer Haustür gebaut wird
Derzeitige Grundsteuer B in Rosbach:
Alternative: Grundsteuer-B-Finanzierung
Finanzierungsmodell:
Die Stadt würde für die 70% (= 5,537 Mio. €) ein Darlehen aufnehmen:
Jährlicher Finanzierungsbedarf für die Jahre 1-30: rund 290.000 Euro (Zins und Tilgung)
Dieser Betrag muss über erhöhte Grundsteuer B eingespielt werden.
Jährlicher Zusatz (Jahre 1-30): ca. 59 € pro Grundstück (290.000/4.957 Objekte)
Monatlich: ca. 5 € pro Grundstück
Erforderlicher Hebesatz: 481 %. (statt 429 %., +52 PP)
Beachte aber
„Das Problem der Kumulation“:
Straßensanierung ist kein einmaliges Projekt. Nach dem SBP 3 (2026-2030) folgen weitere Programme alle 5 Jahre. Da die Abschreibung 40 Jahre läuft, überlappen sich die Programme. Bei kontinuierlicher Sanierung würde der Hebesatz von 429 auf bis zu 928 v.H. steigen (+499 PP) – mehr als eine Verdopplung. Es wurde eine 3 %ige Baupreissteigerung mit eingerechnet.
Risiken nicht berücksichtigt: Zinsänderungsrisiko (bei steigenden Zinsen noch höhere Belastung)
Welcher jährliche Finanzierungsbetrag zur Straßensanierung entfällt rechnerisch
Nach bisherigen Regelungen auf alle Nichtzahler von Straßenbeiträgen in den nächsten Jahren (Nachtrag aus der Hafi Sitzung am 19.02.2026, Nichtzahler = Mieter)
In Rosbach vor der Höhe werden deutlich mehr Wohneinheiten von Eigentümern selbst bewohnt als im Bundesdurchschnitt.
4.676 = Gesamtzahl der Straßenbeitragspflichtigen
Davon 38 % Mieter = 1.777
Im Umkehrschluss bedeutet dies stark vereinfachend, dass der jährliche Finanzierungsbetrag dieser Gruppe 306.813 Euro beträgt (807.403 x 38%).
Ende des Protokolls
Vorsitz:
Katharina Hantl
Protokollführung:
Julia Ziegeler